Sitzung: 30.01.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/SBW/007/2020
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Nach dem
Ratsbeschluss vom 09.05.2019 wurde im Zuge des laufenden Fernwärmenetzausbaues
ein Teilstück der Ratheimer Straße (Einmündung Rurweg bis Ortsende), abweichend
von der ursprünglichen Planung (2023), vorgezogen ausgebaut. Der Ausbau wurde
allerdings beschränkt auf die nachmalige Wiederherstellung des verbleibenden
Bereichs der Fahrbahn mit entsprechendem Unterbau, Straßenentwässerung und
Straßenbeleuchtung. Mit der Begrenzung der Leistungen im Bauprogramm auf den
unbedingt notwendigen Umfang werden Stadt und beitragspflichtige
Grundstückseigentümer in einem untergeordneten Umfang belastet. Zusätzlich wird
die Stadt für diese beitragspflichtige Maßnahme einen Landeszuschuss nach § 8 a
KAG beantragen, der in voller Höhe auf den umlagefähigen Teil der Maßnahme
angerechnet wird.
Da in Kürze der
Einbau der bituminösen Fahrbahndecke ansteht und frühzeitig unerwünschte
Verkehre vom Ortseingang aus Richtung Krickelberg kommend vermieden werden
sollen, hat das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg in Kenntnis der in
diesem Ausbaubereich fehlenden Gestaltungsspielräume (unterschiedliche
Fahrbahnbreiten, gekennzeichnete Aufstellflächen für Gelenkbusse an den
ÖPNV-Haltepunkten, Vielzahl zu beachtender Grundstückszufahrten, erforderliche
Beibehaltung der größtmöglichen Zahl von Stellplätzen auf der Fahrbahn,
Steigungsstrecke u. ä.) angeregt, drei sogenannte „Asphaltkissen“ als
geschwindigkeitsdämpfende Elemente in diesem ca. 450 m langen Ausbaustück (sind
im Abstand von rd. 150 m einzubauen) einzubauen.
Die Kissen sollten
eine Länge von 4 m - 5 m mit einer mäßigen Steigung bis zu einer Höhe von 8 cm
– 10 cm am Scheitelpunkt haben. Eine Lärmbelästigung beim Überqueren findet
nicht statt, da die Kissen in Asphalt wie die übrige Straßendecke gestaltet
sind und weder Abbrems-, Beschleunigungs- oder Abrollgeräusche durch den
Kraftverkehr nach sich ziehen. Das Überfahren der Kissen mit angepasster
Geschwindigkeit ist für den Kraftfahrer spürbar, aber nicht unangenehm; das
Überfahren mit erhöhter Geschwindigkeit hingegen ist unangenehm und geeignet,
den Kraftfahrer zur Drosselung der Geschwindigkeit anzuhalten.
Nach den Erfahrungen
des Straßenverkehrsamtes haben sich solche Maßnahmen in anderen Kommunen
bereits bestens bewährt. Als Anlage beigefügt sind Aufnahmen von einer solchen
Maßnahme in Selfkant-Hillensberg sowie eine bildhafte Skizze eines sog.
Kissens.
Sollte der Rat dieser Anregung/Empfehlung des Straßenverkehrsamtes entsprechen, wird das Straßenverkehrsamt in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde unter Beteiligung der örtlichen Ordnungsbehörde die drei Flächen für den Einbau der Asphaltkissen verbindlich festlegen und die Umsetzung einschl. Markierung anordnen. Eine Umsetzung im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung begrenzt die Mehrkosten auf ca. 5.000,00 Euro. Diese zusätzlichen Aufwendungen werden nicht in den umlagefähigen Aufwand der beitragspflichtigen Maßnahme eingerechnet, sondern in voller Höhe von der Stadt übernommen.
Beschluss: (einstimmig)
Im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung werden entsprechend der Empfehlung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Heinsberg auf diesem Teilstück der Ratheimer Straße drei „Asphaltkissen“ eingebaut.