Sitzung: 19.12.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 3
Vorlage: BV/FB5/137/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen erfolgte
in der Sitzung des Rates am 07.11.2019.
Auf
Grund aktualisierter Informationen zur Haushaltsplanung ergeben sich weitere
Änderungen am Entwurf der Haushaltssatzung.
Im Einzelnen sind
die nachfolgenden Änderungen in der Ergebnisplanung vorgenommen worden:
91610300 |
Steueranteile |
||||
402100 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
8.089.000 |
8.396.000 |
8.850.000 |
9.328.000 |
|
Beschlussfassung |
8.099.000 |
8.407.000 |
8.861.000 |
9.339.000 |
|
Differenz |
10.000 |
11.000 |
11.000 |
11.000 |
402200 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
722.800 |
736.300 |
749.400 |
762.800 |
|
Beschlussfassung |
721.500 |
734.900 |
748.000 |
761.400 |
|
Differenz |
-1.300 |
-1.400 |
-1.400 |
-1.400 |
Eine in der Planung
der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer sonst
berücksichtigte sog. Regionalisierung der aktuellen Steuerschätzung liegt für
die Haushaltsplanung 2020 nicht vor. Die Planung erfolgt daher auf Grundlage
des aktuellen Aufkommens zzgl. der Orientierungsdaten des Landes. Die
Haushaltsansätze für die Jahre 2020 ff. sind auf Grundlage der aktuellen
Entwicklung neu ermittelt worden.
91610400 |
Allgemeine Zuweisungen |
||||
411100 |
Schlüsselzuweisungen vom Land |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
11.168.200 |
12.445.000 |
13.129.000 |
13.764.000 |
|
Beschlussfassung |
11.236.300 |
12.428.000 |
13.197.000 |
13.834.000 |
|
Differenz |
68.100 |
-17.000 |
68.000 |
70.000 |
Die Planung der
Schlüsselzuweisung vom Land erfolgte im Entwurf zur Haushaltssatzung auf
Grundlage der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2020
vom 29.07.2019.
Inzwischen liegt die
1. Modellrechnung zum GFG 2020 vom 06.11.2019 vor. Diese weist im Vergleich zur
Arbeitskreisrechnung eine deutliche Erhöhung der Schlüsselzuweisung vom Land
sowie in der Finanzplanung eine Erhöhung der Investitionspauschale und
Schulpauschale aus. Für andere allgemeine Zuweisungen sind keine relevanten Änderungen
erfolgt.
Im Jahr 2021 erfolgt
planerisch eine Reduzierung der Schlüsselzuweisung auf Grundlage der im
Quartalsbericht III/2019 ausgewiesenen Mehreinnahmen bei Gewerbesteuer, die
sich im Vergleichszeitraum mindernd auf die Schlüsselzuweisung 2021 auswirken
werden.
90520100 |
Durchführung des AsylbLG |
||||
414000 |
Zuweisungen lfd. (Bund) |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Beschlussfassung |
126.000 |
126.000 |
126.000 |
126.000 |
|
Differenz |
126.000 |
126.000 |
126.000 |
126.000 |
Nach der vollständigen
Weiterleitung der sog. Integrationspauschalen des Bundes durch das Land NRW im
Jahr sind für den Entwurf der Haushaltssatzung 2020 auf Grund der unklaren
Entwicklung zunächst keine weiteren Erträge angesetzt worden.
Inzwischen ist davon
auszugehen, dass die neue Pauschalen für flüchtlingsbezogene Aufwendungen
zumindest in Höhe eines Drittels der vormaligen Werte an die Kommunen
weitergeleitet werden sollen.
90520100 |
Durchführung des AsylbLG |
||||
448000 |
Kostenerstattungen (Bund) |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
152.900 |
135.500 |
112.800 |
99.700 |
|
Beschlussfassung |
125.800 |
122.600 |
110.100 |
97.500 |
|
Differenz |
-27.100 |
-12.900 |
-2.700 |
-2.200 |
Leistungen im
Übergangsheim der Stadt Wassenberg, die vormals durch einen gewerblichen Sicherheitsdienst
ausgeführt wurden, werden nunmehr durch stadteigene Kräfte erfüllt. Die Stadt
Wassenberg erhält für die neuen Arbeitsverhältnisse Erstattungen durch das
Jobcenter. Neben der Einsparung der bisherigen Dienstleistungsaufwendungen
ergibt sich so insgesamt eine Entlastung des Haushalts. Die Erstattungen des
Jobcenters, die für den Entwurf nur vorläufig kalkuliert gewesen sind, sind nun
gemäß der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse aktualisiert worden.
91610600 |
Allgemeine Umlagen |
||||
537400 |
Allgemeine Kreisumlage |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
8.979.400 |
9.180.000 |
9.389.000 |
9.603.000 |
|
Beschlussfassung |
8.979.800 |
9.180.000 |
9.390.000 |
9.604.000 |
|
Differenz |
400 |
0 |
1.000 |
1.000 |
537500 |
Mehrbelastung Kreisjugendamt |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
6.006.400 |
6.187.000 |
6.372.000 |
6.562.000 |
|
Beschlussfassung |
6.006.700 |
6.188.000 |
6.375.000 |
6.564.000 |
|
Differenz |
300 |
1.000 |
3.000 |
2.000 |
Auf Grund der 1.
Modellrechnung zum GFG 2020 ergeben sich geringfügige Änderungen der
Umlagegrundlagen für die allgemeine Kreisumlage und die Mehrbelastung für das
Kreisjugendamt.
26 |
Jahresergebnis |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Entwurf |
705.000 |
1.294.400 |
2.352.700 |
3.170.900 |
|
Beschlussfassung |
880.000 |
1.399.100 |
2.549.600 |
3.371.300 |
|
Differenz |
175.000 |
104.700 |
196.900 |
200.400 |
Der geplante
Jahresüberschuss im Jahr 2020 steigt somit von 705.000 € im Entwurf der
Haushaltssatzung auf nunmehr 880.000 € in der Beschlussfassung.
Bei den geplanten
Jahresergebnissen der Folgejahre 2021 bis 2023 treten ebenfalls leichte
Erhöhungen ein.
Da alle Änderungen
der Ergebnisplanung auch zahlungswirksame Positionen betreffen, sind die
Änderungen in die entsprechenden Konten der Finanzplanung zu übernehmen.
Der Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit in der Finanzplanung ändert sich daher grundsätzlich
analog zur Ergebnisplanung wie folgt:
17 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Entwurf |
1.059.000 |
2.559.500 |
3.537.000 |
4.125.300 |
|
Beschlussfassung |
1.234.000 |
2.664.200 |
3.733.900 |
4.325.700 |
|
Differenz |
175.000 |
104.700 |
196.900 |
200.400 |
Folgende Änderungen
werden zudem an der Finanzplanung vorgenommen:
91610400 |
Allgemeine Zuweisungen |
||||
681110 |
Zuweisungen inv. (Investitionspauschale) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Entwurf |
988.800 |
1.057.000 |
1.094.000 |
1.138.800 |
|
Beschlussfassung |
999.900 |
1.068.900 |
1.106.300 |
1.151.700 |
|
Differenz |
11.100 |
11.900 |
12.300 |
12.900 |
681120 |
Zuweisungen inv. (Schulpauschale) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Entwurf |
587.400 |
628.000 |
649.900 |
676.600 |
|
Beschlussfassung |
593.400 |
634.300 |
656.500 |
683.400 |
|
Differenz |
6.000 |
6.300 |
6.600 |
6.800 |
Die Planansätze für
die Zuweisungen aus der Investitionspauschale und der Schulpauschale des Landes
werden nunmehr ebenfalls auf Grund der 1. Modellrechnung zum GFG 2020
aktualisiert.
Die pauschalen
Zuweisungen sind im Entwurf zum Haushalt 2020 weitestgehend bereits konkreten
Maßnahmen zugeordnet worden. Die Erhöhung wird nunmehr bei der Position der
allgemeinen Zuweisungen veranschlagt und nachfolgend im Jahresabschluss 2020
konkret zugeordnet.
Die Änderungen
der Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit sowie die
Änderungen der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit führen zu folgenden
Änderungen am Ergebnis der Finanzplanung:
36 |
Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Entwurf |
-4.358.200 |
323.600 |
2.623.900 |
4.501.400 |
|
Beschlussfassung |
-4.166.100 |
446.500 |
2.839.700 |
4.721.500 |
|
Differenz |
192.100 |
122.900 |
215.800 |
220.100 |
Der Bestand der
liquiden Mittel entwickelt sich in der Finanzplanung daher wie folgt:
38 |
Liquide Mittel |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Entwurf |
46.800 |
370.400 |
2.994.300 |
7.495.700 |
|
Beschlussfassung |
238.900 |
685.400 |
3.525.100 |
8.246.600 |
|
Differenz |
192.100 |
315.000 |
530.800 |
750.900 |
Die aktualisierten Fassungen der Haushaltssatzung sowie des Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Stadtverordneter Maurer verliest die Haushaltsrede der CDU-Fraktion (Anlage 9).
Danach verliest Stadtverordnete Simons die Haushaltsrede der SPD-Fraktion (Anlage 10).
Stadtverordneter Lengersdorf verliest die Haushaltsrede der WFW-Fraktion (Anlage 11).
Im Anschluss verliest Stadtverordneter Seidl die Haushaltsrede der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 12).
Stadtverordneter Dr.-Ing. Feix verliest die Haushaltsrede der Fraktion „Die Linke“ (Anlage 13).
Abschließend verliest die Stadtverordnete Dr. Beckers die Haushaltsrede der FDP-Fraktion (Anlage 14).
Beschluss: (30 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
1. Die in dieser Beschlussvorlage nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2020 werden beschlossen.
Im Ergebnisplan ergibt sich daraus im Jahr 2020 eine Verbesserung des geplanten Jahresergebnisses um insgesamt 175.000,00 € auf nunmehr 880.000,00 €.
Die Verbesserung im Finanzplan beträgt 192.100,00 €.
Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.