Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 3

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen erfolgte in der Sitzung des Rates am 07.11.2019.

 

Auf Grund aktualisierter Informationen zur Haushaltsplanung ergeben sich weitere Änderungen am Entwurf der Haushaltssatzung.

 

Im Einzelnen sind die nachfolgenden Änderungen in der Ergebnisplanung vorgenommen worden:

 

91610300

Steueranteile

402100

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

2020

2021

2022

2023

Entwurf

8.089.000

8.396.000

8.850.000

9.328.000

Beschlussfassung

8.099.000

8.407.000

8.861.000

9.339.000

Differenz

10.000

11.000

11.000

11.000

 

402200

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

2020

2021

2022

2023

Entwurf

722.800

736.300

749.400

762.800

Beschlussfassung

721.500

734.900

748.000

761.400

Differenz

-1.300

-1.400

-1.400

-1.400

 

Eine in der Planung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer sonst berücksichtigte sog. Regionalisierung der aktuellen Steuerschätzung liegt für die Haushaltsplanung 2020 nicht vor. Die Planung erfolgt daher auf Grundlage des aktuellen Aufkommens zzgl. der Orientierungsdaten des Landes. Die Haushaltsansätze für die Jahre 2020 ff. sind auf Grundlage der aktuellen Entwicklung neu ermittelt worden.

 

 

91610400

Allgemeine Zuweisungen

411100

Schlüsselzuweisungen vom Land

2020

2021

2022

2023

Entwurf

11.168.200

12.445.000

13.129.000

13.764.000

Beschlussfassung

11.236.300

12.428.000

13.197.000

13.834.000

Differenz

68.100

-17.000

68.000

70.000

 

Die Planung der Schlüsselzuweisung vom Land erfolgte im Entwurf zur Haushaltssatzung auf Grundlage der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2020 vom 29.07.2019.

Inzwischen liegt die 1. Modellrechnung zum GFG 2020 vom 06.11.2019 vor. Diese weist im Vergleich zur Arbeitskreisrechnung eine deutliche Erhöhung der Schlüsselzuweisung vom Land sowie in der Finanzplanung eine Erhöhung der Investitionspauschale und Schulpauschale aus. Für andere allgemeine Zuweisungen sind keine relevanten Änderungen erfolgt.

Im Jahr 2021 erfolgt planerisch eine Reduzierung der Schlüsselzuweisung auf Grundlage der im Quartalsbericht III/2019 ausgewiesenen Mehreinnahmen bei Gewerbesteuer, die sich im Vergleichszeitraum mindernd auf die Schlüsselzuweisung 2021 auswirken werden.

 

90520100

Durchführung des AsylbLG

414000

Zuweisungen lfd. (Bund)

2020

2021

2022

2023

Entwurf

0

0

0

0

Beschlussfassung

126.000

126.000

126.000

126.000

Differenz

126.000

126.000

126.000

126.000

 

Nach der vollständigen Weiterleitung der sog. Integrationspauschalen des Bundes durch das Land NRW im Jahr sind für den Entwurf der Haushaltssatzung 2020 auf Grund der unklaren Entwicklung zunächst keine weiteren Erträge angesetzt worden.

Inzwischen ist davon auszugehen, dass die neue Pauschalen für flüchtlingsbezogene Aufwendungen zumindest in Höhe eines Drittels der vormaligen Werte an die Kommunen weitergeleitet werden sollen.

 

 

90520100

Durchführung des AsylbLG

448000

Kostenerstattungen (Bund)

2020

2021

2022

2023

Entwurf

152.900

135.500

112.800

99.700

Beschlussfassung

125.800

122.600

110.100

97.500

Differenz

-27.100

-12.900

-2.700

-2.200

 

Leistungen im Übergangsheim der Stadt Wassenberg, die vormals durch einen gewerblichen Sicherheitsdienst ausgeführt wurden, werden nunmehr durch stadteigene Kräfte erfüllt. Die Stadt Wassenberg erhält für die neuen Arbeitsverhältnisse Erstattungen durch das Jobcenter. Neben der Einsparung der bisherigen Dienstleistungsaufwendungen ergibt sich so insgesamt eine Entlastung des Haushalts. Die Erstattungen des Jobcenters, die für den Entwurf nur vorläufig kalkuliert gewesen sind, sind nun gemäß der tatsächlichen Beschäftigungs­verhältnisse aktualisiert worden.

 

 

91610600

Allgemeine Umlagen

537400

Allgemeine Kreisumlage

2020

2021

2022

2023

Entwurf

8.979.400

9.180.000

9.389.000

9.603.000

Beschlussfassung

8.979.800

9.180.000

9.390.000

9.604.000

Differenz

400

0

1.000

1.000

 

537500

Mehrbelastung Kreisjugendamt

2020

2021

2022

2023

Entwurf

6.006.400

6.187.000

6.372.000

6.562.000

Beschlussfassung

6.006.700

6.188.000

6.375.000

6.564.000

Differenz

300

1.000

3.000

2.000

 

Auf Grund der 1. Modellrechnung zum GFG 2020 ergeben sich geringfügige Änderungen der Umlagegrundlagen für die allgemeine Kreisumlage und die Mehrbelastung für das Kreisjugendamt.

 

 

 

 

26

Jahresergebnis

2020

2021

2022

2023

Entwurf

705.000

1.294.400

2.352.700

3.170.900

Beschlussfassung

880.000

1.399.100

2.549.600

3.371.300

Differenz

175.000

104.700

196.900

200.400

 

Der geplante Jahresüberschuss im Jahr 2020 steigt somit von 705.000 € im Entwurf der Haushaltssatzung auf nunmehr 880.000 € in der Beschlussfassung.

Bei den geplanten Jahresergebnissen der Folgejahre 2021 bis 2023 treten ebenfalls leichte Erhöhungen ein.

 

 

Da alle Änderungen der Ergebnisplanung auch zahlungswirksame Positionen betreffen, sind die Änderungen in die entsprechenden Konten der Finanzplanung zu übernehmen.

Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzplanung ändert sich daher grundsätzlich analog zur Ergebnisplanung wie folgt:

 

17

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

2019

2020

2021

2022

Entwurf

1.059.000

2.559.500

3.537.000

4.125.300

Beschlussfassung

1.234.000

2.664.200

3.733.900

4.325.700

Differenz

175.000

104.700

196.900

200.400

 

 

Folgende Änderungen werden zudem an der Finanzplanung vorgenommen:

 

91610400

Allgemeine Zuweisungen

681110

Zuweisungen inv. (Investitionspauschale)

2019

2020

2021

2022

Entwurf

988.800

1.057.000

1.094.000

1.138.800

Beschlussfassung

999.900

1.068.900

1.106.300

1.151.700

Differenz

11.100

11.900

12.300

12.900

 

681120

Zuweisungen inv. (Schulpauschale)

2019

2020

2021

2022

Entwurf

587.400

628.000

649.900

676.600

Beschlussfassung

593.400

634.300

656.500

683.400

Differenz

6.000

6.300

6.600

6.800

 

 

Die Planansätze für die Zuweisungen aus der Investitionspauschale und der Schulpauschale des Landes werden nunmehr ebenfalls auf Grund der 1. Modellrechnung zum GFG 2020 aktualisiert.

Die pauschalen Zuweisungen sind im Entwurf zum Haushalt 2020 weitestgehend bereits konkreten Maßnahmen zugeordnet worden. Die Erhöhung wird nunmehr bei der Position der allgemeinen Zuweisungen veranschlagt und nachfolgend im Jahresabschluss 2020 konkret zugeordnet.

 

 

 

 

Die Änderungen der Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit sowie die Änderungen der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit führen zu folgenden Änderungen am Ergebnis der Finanzplanung: 

 

36

Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln

2019

2020

2021

2022

Entwurf

-4.358.200

323.600

2.623.900

4.501.400

Beschlussfassung

-4.166.100

446.500

2.839.700

4.721.500

Differenz

192.100

122.900

215.800

220.100

 

 

Der Bestand der liquiden Mittel entwickelt sich in der Finanzplanung daher wie folgt:

 

38

Liquide Mittel

2019

2020

2021

2022

Entwurf

46.800

370.400

2.994.300

7.495.700

Beschlussfassung

238.900

685.400

3.525.100

8.246.600

Differenz

192.100

315.000

530.800

750.900

 

 

Die aktualisierten Fassungen der Haushaltssatzung sowie des Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Stadtverordneter Maurer verliest die Haushaltsrede der CDU-Fraktion (Anlage 9).

 

Danach verliest Stadtverordnete Simons die Haushaltsrede der SPD-Fraktion (Anlage 10).

 

Stadtverordneter Lengersdorf verliest die Haushaltsrede der WFW-Fraktion (Anlage 11).

 

Im Anschluss verliest Stadtverordneter Seidl die Haushaltsrede der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 12).

 

Stadtverordneter Dr.-Ing. Feix verliest die Haushaltsrede der Fraktion „Die Linke“ (Anlage 13).

 

Abschließend verliest die Stadtverordnete Dr. Beckers die Haushaltsrede der FDP-Fraktion (Anlage 14).

 

 


Beschluss: (30 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)


 

1.      Die in dieser Beschlussvorlage nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2020 werden beschlossen.

Im Ergebnisplan ergibt sich daraus im Jahr 2020 eine Verbesserung des geplanten Jahresergebnisses um insgesamt 175.000,00 € auf nunmehr 880.000,00 €.

Die Verbesserung im Finanzplan beträgt 192.100,00 €.

Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.      Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.