Sitzung: 19.12.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: BV/FB6/126/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates
der Stadt Wassenberg hat am 04. September 2019 die Einleitung eines 3.
vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 17 C „Südliche
Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 17 C „Südliche
Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird in
einem 3. vereinfachten Änderungsverfahren mit den nachfolgenden Zielen
geändert:
Die Höhe baulicher Anlagen als Höchstmaß
(bisher 11,00 m) ist aus den Festsetzungen
ersatzlos zu streichen,
die bisherige textliche Festsetzung 1.2 „Bezugspunkt
für die festgesetzten Höhen der
baulichen
Anlagen ist die nächstgelegene Straßenverkehrsfläche. Gebäudehöhen werden als
maximale Höhen festgesetzt. Bemessungsgrundlage ist die Straßenrandhöhe im
Bereich der Einfahrt zum jeweils zu bebauenden Grundstück. Verfügt ein Grundstück über mehrere
Einfahrten, ist die jeweils größere Höhe Bemessungsgrundlage“ ist ebenfalls
ersatzlos zu streichen,
die bisherige textliche Festsetzung 1.3 „In den
Gewerbegebieten sind gem. § 1 Abs. 5
Baunutzungsverordnung die nach § 8 Abs.
2, Ziffer 4, allgemein zulässigen Anlagen für sportliche Zwecke nicht zulässig“
ist ebenfalls ersatzlos zu streichen.
Die entsprechende
Bekanntmachung über die Einleitung des 3. vereinfachten Änderungsverfahrens zum
Bebauungsplan Nr. 17 C „Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der
Ortschaft Wassenberg wurde im Amtsblatt Nr. 11/2019 am 18.09.2019
veröffentlicht.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 20.09. – 21.10.2019 statt; es wurden keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Die Bekanntmachung
über die Beteiligung der Öffentlichkeit -öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)- wurde im Amtsblatt Nr. 13/2019 am 30.10.2019 öffentlich
bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum vom 08.11. – 09.12.2019; es wurden
bisher keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.
Beschluss: (einstimmig)
a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlichter Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom
20.09. bis 21.10.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 08.11. bis 09.12.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Die 3. vereinfachte
Änderung zum Bebauungsplan Nr. 17 C „Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes
Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung beschlossen.