Der Rat nimmt die
Ausführungen aus der Niederschrift des Rechnungsprüfungs-ausschusses vom
26.11.2019 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gem. § 116 Abs. 9 Satz 1 GO NRW ist der
Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungs-ausschuss dahingehend zu prüfen, ob er
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des
Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und
die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem
Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine
falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage der Stadt erwecken.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über
Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen Prüfungsbericht zu
erstellen.
Zur Durchführung dieser Arbeiten hat
sich der Rechnungsprüfungsausschuss der Wirtschaftsprüferin Frau Dipl.-Kauffrau
Harren-Trachte bedient.
Die nach § 116 GO NRW vorgeschriebene
Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 ist somit erfolgt.
Zur Erläuterung des Gesamtergebnisses
wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beiliegenden Prüfbericht
verwiesen. Die Wirtschaftsprüferin Frau Dipl.-Kauffrau Harren-Trachte steht in
der Sitzung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Gem. § 116 Abs. 9 Satz 2 GO NRW
bestätigt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss, der sich hierzu der
Wirtschaftsprüferin Frau Dipl.-Kauffrau Harren-Trachte bedient hat, geprüften
Gesamtabschluss durch Beschluss.
Im Zusammenhang mit der Bestätigung des
Gesamtabschlusses durch den Rat der Stadt entscheiden die Stadtverordneten auch
über die Entlastung des Bürgermeisters. Diese Entlastung ist eine Festlegung
der Stadtverordneten dahingehend, dass auf Grund des vorgelegten
Gesamtabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die im
Haushaltsjahr 2018 ausgeübte Geschäftstätigkeit des Bürgermeisters, bezogen auf
die gemeindliche Verwaltung und die Betriebe der Stadt, erhoben werden.
Verweigern sie die Entlastung oder
sprechen sie diese mit Vorbehalten aus, so haben sie dafür die Gründe
anzugeben.
Auf Grund des vorliegenden Prüfberichtes
ergeben sich keine Anhaltspunkte, die einer Entlastung des Bürgermeisters für
den Gesamtabschluss 2018 entgegenstehen würden.
Abschließend erfolgt der formale
Hinweis, dass in der Ratssitzung am 19.12.2019 der Bürgermeister bei der
Beschlussfassung zu Buchstabe b) des Beschlussvorschlags nicht mitwirkt und
auch den Vorsitz abgibt.
Bürgermeister Manfred Winkens übergibt für die Beschlussfassung zu Buchstabe b) das Wort an den 2. stellvertretenden Bürgermeister Hermann Thissen.
Beschluss: (einstimmig)
a) Der von der Wirtschaftsprüferin Frau Dipl.-Kauffrau Birgit Harren-Trachte
örtlich geprüfte Gesamtabschluss 2018 wird gem. § 116 Abs. 9 Satz 2 GO NRW
bestätigt.
b) Dem Bürgermeister wird gem. § 116 Abs. 9 Satz 2 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz
4 GO NRW die Entlastung für den bestätigten Gesamtabschluss 2018 erteilt.