Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33

Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Rechnungsprüfungs-ausschusses vom 26.11.2019 zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Gem. § 116 Abs. 9 Satz 1 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungs-ausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt erwecken.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen Prüfungsbericht zu erstellen.

 

Zur Durchführung dieser Arbeiten hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss der Wirtschaftsprüferin Frau Dipl.-Kauffrau Harren-Trachte bedient.

 

Die nach § 116 GO NRW vorgeschriebene Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 ist somit erfolgt.

Zur Erläuterung des Gesamtergebnisses wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beiliegenden Prüfbericht verwiesen. Die Wirtschaftsprüferin Frau Dipl.-Kauffrau Harren-Trachte steht in der Sitzung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 

Gem. § 116 Abs. 9 Satz 2 GO NRW bestätigt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss, der sich hierzu der Wirtschaftsprüferin Frau Dipl.-Kauffrau Harren-Trachte bedient hat, geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss.

 

Im Zusammenhang mit der Bestätigung des Gesamtabschlusses durch den Rat der Stadt entscheiden die Stadtverordneten auch über die Entlastung des Bürgermeisters. Diese Entlastung ist eine Festlegung der Stadtverordneten dahingehend, dass auf Grund des vorgelegten Gesamtabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die im Haushaltsjahr 2018 ausgeübte Geschäftstätigkeit des Bürgermeisters, bezogen auf die gemeindliche Verwaltung und die Betriebe der Stadt, erhoben werden.

Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Vorbehalten aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.

Auf Grund des vorliegenden Prüfberichtes ergeben sich keine Anhaltspunkte, die einer Entlastung des Bürgermeisters für den Gesamtabschluss 2018 entgegenstehen würden.

 

 

Abschließend erfolgt der formale Hinweis, dass in der Ratssitzung am 19.12.2019 der Bürgermeister bei der Beschlussfassung zu Buchstabe b) des Beschlussvorschlags nicht mitwirkt und auch den Vorsitz abgibt.

 

Bürgermeister Manfred Winkens übergibt für die Beschlussfassung zu Buchstabe b) das Wort an den 2. stellvertretenden Bürgermeister Hermann Thissen.

 


Beschluss: (einstimmig) 


 

a)      Der von der Wirtschaftsprüferin Frau Dipl.-Kauffrau Birgit Harren-Trachte örtlich geprüfte Gesamtabschluss 2018 wird gem. § 116 Abs. 9 Satz 2 GO NRW bestätigt.

 

b)     Dem Bürgermeister wird gem. § 116 Abs. 9 Satz 2 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für den bestätigten Gesamtabschluss 2018 erteilt.