Sitzung: 22.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB3/083/2011
Sachverhalt:
Mit
Schriftsatz vom 13.10.2011 (s. Anlage) bitten die Anwohner des Roßtorplatzes
und der näheren Umgebung um Stellungnahme zu den Vorfällen und Auswirkungen des
Wassenberger Oktoberfestes in der Zeit vom 30.09. – 03.10.2011. Wegen des
Zusammenhanges werden die an das Ordnungsamt der Stadt des Weiteren gerichteten
Beschwerdebriefe der Familie Freytag vom 10.10.2011, des Herrn Jürgen Pudritzki
vom 04.10.2011 und des Herrn Josef Heinrichs vom 03.10.2011 ebenfalls als
Anlage und zur Kenntnisnahme beigefügt. Die nachfolgende Stellungnahme dient
daher auch gleichzeitig der Beantwortung dieser Briefe.
Die
Verwaltung berichtet wie folgt:
Die
RRD Hoga Events GmbH & Co.KG (ehem. Betreiber des Braukellers in Wassenberg
und des Alten Brauhauses in Unterbruch) hat am 18.07.2011 form- und
fristgerecht die Anträge zur Durchführung des Oktoberfestes eingereicht und
entsprechend die für solche, öffentlichen Veranstaltungen erforderlichen
Genehmigungen und Erlaubnisse erhalten. Diese Genehmigungen und Erlaubnisse
enthielten auch die anlassbezogenen Bedingungen und Auflagen, insbesondere
hinsichtlich der Dauer einzelner Aufführungen bzw. Darbietungen, des
Immissionsschutzes und der Reinhaltung der zur Verfügung gestellten öffentlichen
Flächen. Dem Antrag lag ebenso ein Sicherheitskonzept des Veranstalters vor,
dass u.a. den dauerhaften Einsatz eines Sicherheitsdienstes mit bis zu 8
Personen ab 18 Uhr des jeweiligen
Veranstaltungstages vorsah.
Weder
Veranstalter noch der von ihm beauftragte Sicherheitsdienst waren aber
offensichtlich in der Lage, die von den Beschwerdeführern aufgezeigten Mängel
und Missstände einzugrenzen oder zu verhindern. Insbesondere der
Besucherandrang zur Freitagsveranstaltung am 30.09.2011 wurde vom Veranstalter
weit unterschätzt.
Hinsichtlich
der zu Recht von den Beschwerdeführern gerügten Lärmbelästigung bis früh
morgens um 3 Uhr lag dem Veranstalter weder eine entsprechende Erlaubnis vor,
noch hat er eine solche Ausnahmegenehmigung beantragt. Da die RRD Hoga Events
GmbH & Co.KG nicht mehr existiert, sind nachträgliche Sanktionen wegen der
widerrechtlichen, unzulässigen Lärmbelästigung kaum umsetzbar oder
vollstreckbar.
Die
von den Anwohnern geschilderten Missstände (Brandstiftung, Müll,
Sachbeschädigungen etc.) sind sicherlich u.a. darauf zurück zu führen, dass die
Veranstaltung „Oktoberfest“ auch uneinsichtige und gedankenlose Besucher
angelockt hat, jedoch sind diese Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nicht
unmittelbar dem Veranstalter zuzuschreiben, sondern strafrechtlich den „Tätern“
bzw. ordnungsrechtlich den sog. „Verhaltensstörern“. Die in der letzten Zeit
zunehmenden Verunreinigungen, Verwüstungen und Sachbeschädigungen in und an
städtischen Anlagen sowie Einrichtungen (z.B. Burgberggelände, ZOB Erkelenzer
Straße, Grünanlagen und Kinderspielplätze) zeigen, dass unabhängig von
gesonderten Veranstaltungen bedauerlicherweise offenbar auch eine große Gewalt-
und Zerstörungsbereitschaft im Stadtgebiet umherziehender – meist jugendlicher
– Gruppen besteht. In diesem Zusammenhang arbeitet die Verwaltung derzeit mit
den Strafverfolgungsbehörden und der Polizei eng zusammen, wobei sich bereits
erste Ermittlungserfolge eingestellt haben, den Täterkreis einengen zu können.
Den
Beschwerdeführern ist zuzustimmen, dass das vergangene Oktoberfest mit seinen
leider auch negativen Auswirkungen dem Ruf und den Bemühungen der Stadt
Wassenberg schadet, den Stadtkern zu verschönern und attraktiv zu machen.
Nach
dem Grundsatz „aus Schaden wird man klug“ wird die Stadt Wassenberg zukünftig
verstärkt darauf bedacht sein, im Stadtkern Veranstaltungen i.d.R. nur noch so
zuzulassen, wie sie sich im überwiegenden Benehmen mit den Anwohnern und
allgemeiner Akzeptanz bereits dort etabliert haben (Beispiele: Weihnachtsmarkt,
Schlemmermarkt, Kultursommer u.ä.) bzw. bei der Auswahl von Veranstaltern deren
Zuverlässigkeit einer gesonderten Prüfung unterziehen.
Nach einer kurzen Aussprache ergeht folgender
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt und die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller entsprechend zu unterrichten.