Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Schriftsatz vom 13.10.2011 (s. Anlage) bitten die Anwohner des Roßtorplatzes und der näheren Umgebung um Stellungnahme zu den Vorfällen und Auswirkungen des Wassenberger Oktoberfestes in der Zeit vom 30.09. – 03.10.2011. Wegen des Zusammenhanges werden die an das Ordnungsamt der Stadt des Weiteren gerichteten Beschwerdebriefe der Familie Freytag vom 10.10.2011, des Herrn Jürgen Pudritzki vom 04.10.2011 und des Herrn Josef Heinrichs vom 03.10.2011 ebenfalls als Anlage und zur Kenntnisnahme beigefügt. Die nachfolgende Stellungnahme dient daher auch gleichzeitig der Beantwortung dieser Briefe.

 

Die Verwaltung berichtet wie folgt:

 

Die RRD Hoga Events GmbH & Co.KG (ehem. Betreiber des Braukellers in Wassenberg und des Alten Brauhauses in Unterbruch) hat am 18.07.2011 form- und fristgerecht die Anträge zur Durchführung des Oktoberfestes eingereicht und entsprechend die für solche, öffentlichen Veranstaltungen erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse erhalten. Diese Genehmigungen und Erlaubnisse enthielten auch die anlassbezogenen Bedingungen und Auflagen, insbesondere hinsichtlich der Dauer einzelner Aufführungen bzw. Darbietungen, des Immissionsschutzes und der Reinhaltung der zur Verfügung gestellten öffentlichen Flächen. Dem Antrag lag ebenso ein Sicherheitskonzept des Veranstalters vor, dass u.a. den dauerhaften Einsatz eines Sicherheitsdienstes mit bis zu 8 Personen  ab 18 Uhr des jeweiligen Veranstaltungstages vorsah.

Weder Veranstalter noch der von ihm beauftragte Sicherheitsdienst waren aber offensichtlich in der Lage, die von den Beschwerdeführern aufgezeigten Mängel und Missstände einzugrenzen oder zu verhindern. Insbesondere der Besucherandrang zur Freitagsveranstaltung am 30.09.2011 wurde vom Veranstalter weit unterschätzt.

 

Hinsichtlich der zu Recht von den Beschwerdeführern gerügten Lärmbelästigung bis früh morgens um 3 Uhr lag dem Veranstalter weder eine entsprechende Erlaubnis vor, noch hat er eine solche Ausnahmegenehmigung beantragt. Da die RRD Hoga Events GmbH & Co.KG nicht mehr existiert, sind nachträgliche Sanktionen wegen der widerrechtlichen, unzulässigen Lärmbelästigung kaum umsetzbar oder vollstreckbar.

 

Die von den Anwohnern geschilderten Missstände (Brandstiftung, Müll, Sachbeschädigungen etc.) sind sicherlich u.a. darauf zurück zu führen, dass die Veranstaltung „Oktoberfest“ auch uneinsichtige und gedankenlose Besucher angelockt hat, jedoch sind diese Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nicht unmittelbar dem Veranstalter zuzuschreiben, sondern strafrechtlich den „Tätern“ bzw. ordnungsrechtlich den sog. „Verhaltensstörern“. Die in der letzten Zeit zunehmenden Verunreinigungen, Verwüstungen und Sachbeschädigungen in und an städtischen Anlagen sowie Einrichtungen (z.B. Burgberggelände, ZOB Erkelenzer Straße, Grünanlagen und Kinderspielplätze) zeigen, dass unabhängig von gesonderten Veranstaltungen bedauerlicherweise offenbar auch eine große Gewalt- und Zerstörungsbereitschaft im Stadtgebiet umherziehender – meist jugendlicher – Gruppen besteht. In diesem Zusammenhang arbeitet die Verwaltung derzeit mit den Strafverfolgungsbehörden und der Polizei eng zusammen, wobei sich bereits erste Ermittlungserfolge eingestellt haben, den Täterkreis einengen zu können.

 

Den Beschwerdeführern ist zuzustimmen, dass das vergangene Oktoberfest mit seinen leider auch negativen Auswirkungen dem Ruf und den Bemühungen der Stadt Wassenberg schadet, den Stadtkern zu verschönern und attraktiv zu machen.

Nach dem Grundsatz „aus Schaden wird man klug“ wird die Stadt Wassenberg zukünftig verstärkt darauf bedacht sein, im Stadtkern Veranstaltungen i.d.R. nur noch so zuzulassen, wie sie sich im überwiegenden Benehmen mit den Anwohnern und allgemeiner Akzeptanz bereits dort etabliert haben (Beispiele: Weihnachtsmarkt, Schlemmermarkt, Kultursommer u.ä.) bzw. bei der Auswahl von Veranstaltern deren Zuverlässigkeit einer gesonderten Prüfung unterziehen.

 

Nach einer kurzen Aussprache ergeht folgender


Beschlussvorschlag: (einstimmig)

Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt und die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller entsprechend zu unterrichten.