Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Im Hinblick auf die Entwicklung einer bedarfsgerechten und modernen sowie zentralgelegenen Freiluftsportstätte im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ hatte die Bezirksregierung Köln bei den damaligen Abstimmungsgesprächen die landesplanerische Anpassungsbestätigung u.a. dafür erteilt, den Bereich der Sportstätte „Am Wingertsberg“ von Grünfläche -Zweckbestimmung Sportplatz- in Wohnbaufläche zu ändern.

 

Auf den beigefügten Übersichtsplan, der den Änderungsbereich der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes abgrenzt, wird verwiesen.

 

Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg sind die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.

 

Parallel zu diesem FNP-Änderungsverfahren schlägt die Verwaltung unter Tagesordnungspunkt 6. vor,  einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen.

 


Beschluss des Ausschusses:                       (einstimmig)

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg ist im Bereich der Sportstätte „Am Wingertsberg“ von Grünfläche -Zweckbestimmung Sportplatz- in Wohnbaufläche in einem 57. Änderungsverfahren zu ändern.

 

Die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sind durchzuführen.