Sitzung: 27.11.2019 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/117/2019
Sachverhalt:
Im Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88
„Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld fasste der Stadtrat am 09.05.2019 den
entsprechenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Rechtskraft dieses Bebauungsplanes wurde bisher nicht
durch entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt vorgenommen, da sich
abzeichnete, dass ein entsprechender Wechsel des Vorhabenträgers erfolgen
würde; dieser Wechsel ist zwischenzeitlich erfolgt.
Der neue Vorhabenträger beabsichtigt durch veränderte
Grundstücksaufteilungen die im Plangebiet festgesetzte private Verkehrsfläche
um ca. 11,75 m in süd-östliche Richtung auszuweiten.
Alle weiteren Festsetzungen dieses Bebauungsplanes bleiben
bestehen.
Diese Änderung erfordert jedoch, dass eine erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen ist. Auf den geänderten Bebauungsplanentwurf sowie auf das
angepasste Nutzungskonzept des Vorhabenträgers wird verwiesen.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Im Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88
„Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld ist eine erneute Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch durchzuführen, da die private Verkehrsfläche
ausgedehnt werden soll.