Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Im Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld fasste der Stadtrat am 09.05.2019 den entsprechenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Rechtskraft dieses Bebauungsplanes wurde bisher nicht durch entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt vorgenommen, da sich abzeichnete, dass ein entsprechender Wechsel des Vorhabenträgers erfolgen würde; dieser Wechsel ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

Der neue Vorhabenträger beabsichtigt durch veränderte Grundstücksaufteilungen die im Plangebiet festgesetzte private Verkehrsfläche um ca. 11,75 m in süd-östliche Richtung auszuweiten.

 

Alle weiteren Festsetzungen dieses Bebauungsplanes bleiben bestehen.

 

Diese Änderung erfordert jedoch, dass eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen ist. Auf den geänderten Bebauungsplanentwurf sowie auf das angepasste Nutzungskonzept des Vorhabenträgers wird verwiesen.

 


Beschluss des Ausschusses:                       (einstimmig)

Im Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Schleidstraße“ in der Ortschaft Effeld ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch durchzuführen, da die private Verkehrsfläche ausgedehnt werden soll.