Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.10.2019 beantragt die Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH für die in deren Eigentum befindlichen Grundstücke Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 367 und 368  (groß insgesamt: 8.038,00 qm) die Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

 

Mit der jetzt angedachten Vorgehensweise erfolgt eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung im Bereich der Pletschmühlenstraße in der Ortschaft Orsbeck.

 

Das jetzt angestrebte Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) beinhaltet die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kann nur noch bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

 

 

 


Beschluss des Ausschusses:                       (17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

Für die Grundstücke der Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH, Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 367 und 368 (Pletschmühlenstraße) in der Ortschaft Orsbeck ist im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufzustellen mit der Zielsetzung, in diesem Bereich Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen.

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Nr. 95 „Pletschmühlenstraße“ in der Ortschaft Orsbeck; dieser Bebauungsplan soll die Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -qualifizierter Bebauungsplan- enthalten.

 

Die derzeit im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg dargestellte Fläche für Landwirtschaft ist künftig als Wohnbaufläche darzustellen und im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes analog § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) anzupassen.