Sitzung: 27.11.2019 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/FB6/097/2019
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben
vom 30.08.2019 mit den Ziffern 1 – 10 gekennzeichnete Maßnahmen, deren kurz-
und mittelfristige Realisierung vorgeschlagen wird.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zur Begründung des
Antrags auf den beiliegenden Schriftsatz (Anlage 1) der antragstellenden
Fraktion verwiesen.
Nachstehend werden nunmehr die Einzelpunkte bzw. Maßnahmen
aufgelistet, ergänzt um die Stellungnahme der Verwaltung und den
Beschlussvorschlag im Einzelfall.
1. Die Stadt Wassenberg
beschließt bis 2030 CO2-freie Kommune zu werden.
Im beschlossenen Klimaschutzkonzept
aus dem Jahre 2015 ist es das Ziel bis zum Jahre 2030 den CO2-Ausstoß um ca. 22
% gegenüber dem Jahre 2013 zu reduzieren; je nach Umsetzung der vorgesehenen
Maßnahmen könnte auch eine Reduzierung bis zu 50 % erreicht werden.
Berücksichtigt man, dass neben den bereits
vorhandenen PV-Anlagen im Stadtgebiet
zusätzlich im Zusammenhang mit dem geplanten Bau von Windenergieanlagen zusätzlich eine PV-Anlage
auf der Deponie geplant ist, dann würde bei Realisierung dieser Maßnahmen ein
Energieertrag von mehr als 60.000 MWh erzielt werden, was der Versorgung von
mehr als 20.000 Haushalten (die Stadt
verfügt über insgesamt ca. 7.600 Haushalte) entspricht; gleichzeitig werden
dabei jährlich ca. 45.000 t CO2 eingespart.
Nach Umsetzung der vorgenannten
Maßnahmen kann die CO2-Bilanz neu ermittelt werden. Dazu wäre jedoch eine
Auftragsvergabe in einem Volumen von brutto rd. 15.000,00 € erforderlich; dies macht
aus Sicht der Verwaltung allerdings erst dann Sinn, wenn die B 221 n mindestens
2 Jahre in Betrieb ist und die vorstehend genannten Anlagen mindestens 1 Jahr
in Betrieb sind.
Je nach ermitteltem Ergebnis können
die definierten Ziele zum CO2-Ausstoß neu definiert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die
Stadt Wassenberg arbeitet daran, sich mit einer eigenen Energieversorgung durch
die erneuerbaren Energien Wind, Solar und Biogas unabhängig zu machen von
fossilen Energieträgern
Der Aufbau einer eigenen
Energieversorgung zählt nicht zu den Kernaufgaben der Stadt. Auch zur
Minimierung von Haushaltsrisiken hat die Stadt deshalb vor rd. 10 Jahren
bereits mit strategischen Partnern in der Rechtsform einer GmbH die Biogasanlage
aufgebaut und bis heute erfolgreich betrieben. Dass dies kein Selbstläufer ist
und auch erhebliche finanzielle Risiken bei einem derartigen Unternehmen
eintreten können, belegen die Bilanzen verschiedener Betreiber von
Biogasanlagen am Niederrhein.
Parallel dazu hat die Verwaltung bei
anstehenden Konzessionsvergaben an Versorgungsunternehmen erstmalig den
Schwerpunkt auf zeitgleiche Laufzeiten (2034) dieser Verträge gelegt, um dann
gezielt mit strategischen Partnern definierte Ziele in diesen Bereichen
realisieren zu können.
Aber auch derzeit wirkt die Stadt
bereits über ihre unmittelbare Beteiligung an der KWH GmbH und damit über die
mittelbare Beteiligung an der NEW Holding mit, dass eine Vielzahl von Zielen in
diesem Bereich erneuerbarer Energien gemeinsam mit Partnern mit dem
entsprechenden Know-how erreicht werden konnten bzw. weiterverfolgt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
3. Die Stadt Wassenberg fördert
innovative Projekte der Stromspeicherung.
Zu
dieser allgemeinen Forderung wird ausgeführt, dass es gilt, vorrangig die
überregionalen Fördermöglichkeiten von Bund, Land und NRW-Bank u. a. zu nutzen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
4. Die Stadt Wassenberg
unterstützt Bürgerenergieanlagen und wirbt für diese.
Dies ist keine vorrangige Aufgabe der Stadt. Initiativen sollten -wie in
anderen Kommunen- von Bürgern und/oder Bürgergruppen in Zusammenarbeit mit
Banken ausgehen.
Beschlussvorschlag:
Sollten sich Bürgerinitiativen
finden, wird die Stadt Wassenberg diese unterstützen und nach Prüfung evtl.
sich auch beteiligen; im übrigen wird
dieser Antrag abgelehnt.
5. Die
Stadt Wassenberg treibt den Anschluss ans Fernwärmenetz voran und bewirbt -wo
möglich- effiziente KWK-Anlagen bei der Erschließung neuer Baugebiete
Die WEP GmbH hat von der Stadt durch einen entsprechenden Ratsbeschluss
einen Wegenutzungsvertrag erhalten und erschließt das Stadtgebiet. Allerdings
erschließt auch die WEP GmbH nur die Flächen, die auch wirtschaftlich
darstellbar sind. Werbemaßnahmen führt die WEP GmbH in eigenem Interesse und
mit eigener Marketing-Abteilung durch; auch dies ist keine Aufgabe der Stadt.
Darüber hinaus wählen Bauinteressente (und wollen dies in der Regel auch)
eigenständig den Energieträger für ihren Neubau aus.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
6. Der
Ausbau des Radwegenetzes im Zentrum in von hoher Priorität für eine CO2-freie
Verkehrswende. Er erhöht sowohl die Verkehrssicherheit als auch die
Attraktivität der Stadt.
Zu dieser Ziffer liegt eine ganz allgemein gehaltene Formulierung vor.
Das Zentrum von Wassenberg ist durch eine Vielzahl von Radwegen und weiteren
sonstigen nutzbaren Wegen, dazu gehören ausdrücklich in einer waldreichen
Kommune wie Wassenberg auch die Nutzung von Waldwegen, jederzeit aus allen
Richtungen problemlos erreichbar.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt, da kein
Handlungsbedarf besteht.
7. Die
Verwaltung soll prüfen, ob für Wassenberg die Errichtung einer
Mobilitätsstation, die die verschiedenen Verkehrsangebote im Straßenraum
verknüpft, sinnvoll ist.
Mit der Machbarkeit einer derartigen Mobilitätsstation bzw. auch
–stationen beschäftigt sich kreisweit die WestVerkehr GmbH über Partnerfirmen
(auch hier gilt, es gibt keine allein auf Wassenberg abzustellende Lösung und
dies macht auch keinen Sinn, da Verkehrsangebote miteinander vernetzt werden
müssen).
Beschlussvorschlag:
Die
Ergebnisse der Überlegungen der WestVerkehr GmbH sind abzuwarten.
8. Eine
Gartengestaltungssatzung soll der zunehmenden Versiegelung in Neubaugebieten
entgegenwirken. Gleichzeitig sollen Anreize für den Rückbau von „Steingärten“
geschaffen werden. Zur Verbesserung des Mikroklimas sollen entlang von
städtischen Straßen als auch im Außenbereich Bäume gepflanzt werden.
8.1
Der Erlass einer Gartengestaltungssatzung beinhaltet Gebote und Verbote. Deren
Einhaltung gilt es zu überwachen, da ansonsten der Erlass einer derartigen
Satzung wenig Sinn macht. Verstöße gegen Bestimmungen einer derartigen Satzung
müssen dann auch konsequent geahndet werden, letztlich bis zur Durchsetzung einer
Einhaltung der satzungsrechtlichen Bestimmungen. Dies ist zum einen mit einem
nicht unerheblichen Personalaufwand verbunden und zum anderen hat der Planungs-
und Umweltausschuss am 05.09.2018 bereits in der Vergangenheit mehrfach
vergleichbare Regelungen als Festsetzung in Bebauungsplänen, auch wegen des
Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des einzelnen Grundstückseigentümers
abgelehnt. Weitere Ausführungen sind daher an dieser Stelle entbehrlich.
Beschlussvorschlag zu 8.1:
Der Antrag wird abgelehnt.
8.2 Es kann
sicherlich nicht Aufgabe der Stadt sein, Grundstückseigentümer durch Geldzahlungen zum Rückbau von „Steingärten“
zu belohnen. Unabhängig von den in diesem Zusammenhang entstehenden weiteren
Fragen, wie soll der Rückbau dauerhaft gesichert werden u. ä. werden bei einer
derartigen Vorgehensweise die überwiegende Zahl der Grundstückseigentümer, die
ihre Grundstücke gärtnerisch gestaltet haben, benachteiligt, denn gerade diese
gestaltenden Grundstückseigentümer gilt es dem Grunde nach besserzustellen.
Den Mitgliedern der antragstellenden
Fraktion wird daher empfohlen, das persönliche Gespräch mit den Eigentümern von
„Steingärten“ zu suchen und diese von einem Rückbau zu überzeugen. Die
Verwaltung prognostiziert, dass spätestens beim 20. Besuch die Bemühungen
eingestellt werden.
Beschlussvorschlag zu 8.2:
Der Antrag wird abgelehnt.
8.3 Die Stadt hat bereits in den letzten 20
Jahren regelmäßig Bäume entlang von städtischen Straßen gepflanzt, jüngste
Beispiele Südstraße und sogar im Bereich der rückgebauten Graf-Gerhard-Straße.
Auch wurden darüber hinaus Einzelbäume in dreistelliger Zahl an verschiedenen
Straßen und kleineren städtischen Flächen im Bereich des Straßenbegleitgrüns
angepflanzt.
Dies gilt auch für den Außenbereich,
z. B. die stetige Ausdehnung des Wasserschutzparks und darüber hinaus durch
eine Umwandlung von Ackerlandflächen in Waldflächen. Die Tatsache, dass nicht
in allen Wohnstraßen bei Straßenausbaumaßnahmen Bäume angepflanzt wurden, ist
z. T. mit den Grundstückszuschnitten und den dazugehörigen Einfahrten zu
begründen und zum anderen allerdings auch mit dem Wunsch der
beitragspflichtigen Grundstückseigentümer auf ausdrücklichen Verzicht von
Baumanpflanzungen. Über die entsprechend mit den Grundstückseigentümern
abgestimmten Bauprogramme hat sich anschließend der Bauausschuss nicht
hinweggesetzt und ein abweichendes Bauprogramm beschlossen. Der Bauausschuss
folgte in der Regel einstimmig dem mehrheitlich von den Grundstückseigentümern
zugestimmten Bauprogramm.
Darüber hinaus erfolgt der Hinweis,
dass auch unter Berücksichtigung der der Stadt obliegenden
Verkehrssicherungspflicht die Anpflanzung von Bäumen im Bereich des
Straßenbegleitgrüns Grenzen findet; dies gilt im Übrigen noch verstärkt für
Straßen, deren Fahrbahn sich in der Straßenbaulast überörtlicher
Straßenbaulastträger befinden (nach Inbetriebnahme der „B 221 neu“ handelt es
sich dann noch um Landes- und Kreisstraßen).
Beschlussvorschlag zu 8.3:
Der
Antrag wird abgelehnt.
9. Der
Bauhof verzichtet auf den Einsatz insektentötender Pestizide in städtischen
Gartenanlagen.
Dem Unternehmensbereich
Baubetriebshof des Stadtbetriebes ist ohnehin nur ein begrenzter Einsatz
zugelassener Pflanzenschutzmittel genehmigt. Eine vollständige Einstellung
dieses begrenzten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Bereich von
Pflanzflächen setzt zu einer sich allerdings dann verändernden Erhaltung
unseres Stadtbildes voraus, dass eine Vielzahl von Beetflächen zurückgebaut
und/oder grundlegend anders bepflanzt werden muss. In diesem Zusammenhang sind
an erster Stelle die zahlreichen Staudenbeete, tlw. mit jährlich wechselnder
Bepflanzung, zu nennen. Mit dem Umbau einhergehend, würde sich das auch von
unseren Gästen immer wieder geschätzte Stadtbild im Bereich des
Straßenbegleitgrüns erheblich verändern.
Für eine derartige Umbauphase muss
ein Zeitraum von rd. 5 Jahren eingeplant werden und zudem sind Sachmittel von
rd. 150.000,00 Euro bis 250.000,00 Euro bereitzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
10. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur
Klimafolgenanpassung. Dazu gehört u. a. die Planung eines Wohnquartiers unter
Berücksichtigung zunehmender Hitzebelastungen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen
verweise ich auf meine Ausführungen unter
vorstehend Ziffer 1, die auch den
Zeitpunkt für die Fortschreibung des Klimaschutz-
konzeptes nennt.
Sollte ein Investor in einer
Innenbereichslage das unternehmerische Risiko in einer
Kommune der Größenordnung Wassenbergs
eingehen und ein Wohnquartier nach den
Vorstellungen, die der
Antragsteller bereits in früheren Ausschusssitzungen als seine Vision genannt
hatte, errichten werden, wird die Stadt in dem haushaltsverträglichen Umfang
eine derartiges Vorhaben unterstützen. Die Stadt selbst wird dieses wirtschaftliche
Risiko nicht eingehen.
Abschließend erfolgt an dieser Stelle
der nachrichtliche Hinweis, dass die Stadt durch
Erhalt des hohen
Waldanteiles, den vielfältigen Anpflanzungen von Einzelbäumen, der Anpflanzung
von Straßenbäumen und Umwandlung von Ackerflächen in Grünzonen,
z.B. Wasserschutzpark, regelmäßig
eigene Beiträge leistet; die Aufzählung ist lediglich
beispielhaft und nicht abschließend.
Vorgenannte nicht abschließende
Auflistung beinhaltet folglich Maßnahmen, die auch
der Minderung der
Hitzebelastungen dienen. Ferner wird darauf verwiesen, dass die
Stadt im Rahmen der
Bauleitplanung sicherstellt, dass Kleinstgrundstücke vermieden
und damit im Regelfall
zur Vermarktung Grundstücke mit entsprechenden Größen an-
geboten werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abschließend kann zusammenfassend festgestellt werden, dass
die Stadt weitere Minderungspotenziale für CO2-Emissionen nutzen wird. Mit der
Umsetzung der anstehenden zusätzlichen Maßnahmen wird sich dann der bereits
heute deutlich unter den bundes- und landesweiten Vergleichswerten liegende
Einwohnerwert nahezu halbieren.
Nach umfangreicher Debatte im
Ausschuss wird über die einzelnen Unterpunkte wie folgt abgestimmt:
1. Die Stadt Wassenberg
beschließt bis 2030 CO2-freie Kommune zu werden.
Beschluss des Ausschusses: (13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3
Enthaltungen)
Der Antrag wird
abgelehnt.
2. Die Stadt Wassenberg arbeitet daran, sich mit einer eigenen Energieversorgung
durch die erneuerbaren Energien Wind, Solar und Biogas unabhängig zu machen von
fossilen Energieträgern.
Beschluss des Ausschusses: (14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2
Enthaltungen)
Der Antrag wird
abgelehnt.
3. Die Stadt Wassenberg fördert
innovative Projekte der Stromspeicherung.
Beschluss des Ausschusses: (17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
Der Antrag wird
abgelehnt.
4. Die Stadt Wassenberg
unterstützt Bürgerenergieanlagen und wirbt für diese.
Beschluss des Ausschusses: (17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
Sollten sich
Bürgerinitiativen finden, wird die Stadt Wassenberg diese unterstützen und nach
Prüfung evtl. sich auch beteiligen; im
übrigen wird dieser Antrag abgelehnt.
5. Die Stadt Wassenberg treibt den Anschluss ans Fernwärmenetz voran
und bewirbt -wo möglich- effiziente KWK-Anlagen bei der Erschließung neuer
Baugebiete.
Beschluss des Ausschusses: (17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
Der Antrag wird
abgelehnt.
6. Der Ausbau des Radwegenetzes im Zentrum in von hoher Priorität für
eine CO2-freie Verkehrswende. Er erhöht sowohl die Verkehrssicherheit als auch
die Attraktivität der Stadt.
Beschluss des Ausschusses: (13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4
Enthaltungen)
Der Antrag wird
abgelehnt, da kein Handlungsbedarf besteht.
7. Die Verwaltung soll prüfen, ob für Wassenberg die Errichtung einer
Mobilitätsstation, die die verschiedenen Verkehrsangebote im Straßenraum
verknüpft, sinnvoll ist.
Beschluss des Ausschusses: (18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Die Ergebnisse der Überlegungen der WestVerkehr GmbH sind abzuwarten.
8. Eine Gartengestaltungssatzung soll der
zunehmenden Versiegelung in Neubaugebieten entgegenwirken. Gleichzeitig sollen
Anreize für den Rückbau von „Steingärten“ geschaffen werden. Zur Verbesserung
des Mikroklimas sollen entlang von städtischen Straßen als auch im Außenbereich
Bäume gepflanzt werden.
8.1 Der Erlass einer Gartengestaltungssatzung
Beschluss
des Ausschusses: (15 Ja-Stimmen, 3
Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen)
Der Antrag wird abgelehnt.
Anmerkung:
Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung
beabsichtigt, den aktuellen Flyer des Städte- und Gemeindebundes zu verwenden,
um für eine ökologische Gartengestaltung zu werben. Der Flyer soll den
Bauinteressenten ausgehändigt und ebenfalls an der Information der Verwaltung
ausgelegt werden. Darüber hinaus werde auch bereits bei der Bauberatung über
die Vorteile naturnaher Vorgärten informiert.
8.2
Geldzahlungen zum Rückbau von
„Steingärten“
Beschluss
des Ausschusses: (15 Ja-Stimmen, 2
Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Der Antrag wird abgelehnt.
8.3 Bäume
entlang von städtischen Straßen
gepflanzt
Beschluss
des Ausschusses: (16 Ja-Stimmen, 2
Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen)
Der Antrag wird abgelehnt.
9. Der Bauhof verzichtet auf den Einsatz insektentötender Pestizide in
städtischen Gartenanlagen.
Beschluss des Ausschusses: (13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2
Enthaltungen)
Der Antrag wird
abgelehnt.
10. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Klimafolgenanpassung. Dazu
gehört u.a.
die Planung eines Wohnquartiers unter
Berücksichtigung zunehmender
Hitzebelastungen.
Beschluss des Ausschusses: (15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2
Enthaltungen)
Der Antrag wird
abgelehnt.