Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr wird der dritte Quartalsbericht für das Haushaltsjahr 2019 zum Stichtag 30.09.2019 vorgelegt.

Der Quartalsbericht soll zu diesem Zeitpunkt einen Überblick über die weitere Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2019 geben und als eine Grundlage für die Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2020 dienen.

 

Die Haushaltsplanung des Jahres 2019 weist einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1,013 Mio. € aus.

Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2019 erscheint wieder eine erhebliche Ergebnisverbesserung um rd. 1,515 Mio. € möglich. Das Haushaltsjahr 2019 würde somit einen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 2,528 Mio. € ausweisen.

 

Die wesentlichen Gründe für diese Ergebnisverbesserungen im Vergleich zur Haushalts­planung sowie evtl. Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2020 werden nachfolgend ausführlich erläutert.

Hervorzuheben sind aber die stark verbesserten Erträge, und hier insbesondere die weiter positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer sowie erhöhte Erträge aus Grundstücks­erlösen und aus Gewinnanteilen. Im Aufwandsbereich erfolgen zudem Einsparungen durch die Abrechnung der Kreisumlage des Vorjahres. So können auch einige Mehraufwendungen u. a. bei den Versorgungsleistungen und den Sach- und Dienstleistungsaufwendungen ausgeglichen werden.