Sitzung: 07.11.2019 Wahlausschuss
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des
Rates in seiner Sitzung vom 11.07.2019 und der hiermit verbundenen Satzung über
die Verringerung der Vertreterzahl auf 36 Stadtverordnete sind wie bereits für die
vergangenen Kommunalwahlen 18 Wahlbezirke zu bilden, aus denen die
Direktbewerber hervorgehen; die weiteren 18 Vertreter werden aus den
Reservelisten der Parteien/Wählergruppen
gewählt.
Bei der
Wahlbezirkseinteilung ist gemäß § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes zu beachten
und zu berücksichtigen, dass räumliche Zusammenhänge nach Möglichkeit gewahrt
werden und die dort festgelegten Höchst- bzw. Untergrenzen in Abweichung von
der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke eingehalten werden.
Nach dem aktuell zu
berücksichtigenden Bevölkerungsstand der Stadt Wassenberg zum 30.04.2019 sind
18.126 Einwohner (Deutsche &
EU-Angehörige; vgl. § 4 Abs. 2 Satz 4 KWahlG) für die Berechnung zugrunde zu
legen.
Die durchschnittliche
Zahl der Einwohner je Wahlbezirk beläuft sich somit auf 1.007 Einwohner. Da die
Abweichung von dieser Durchschnittzahl nicht größer als 25%+/25%- sein darf (§
4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG) ergibt sich als
Höchstgrenze > 1.258 Einwohner
Untergrenze > 755 Einwohner
für den jeweiligen Wahlbezirk.
Bei der Überprüfung
der bisherigen Wahlbezirkseinteilung wurde festgestellt, dass diese Grenzen
infolge der Bevölkerungsentwicklung seit der letzten Kommunalwahl in den
Wahlbezirken 3 und 6 (Wassenberg) überschritten, im Wahlbezirk 16 (Myhl) unterschritten
werden und der Wahlbezirk 15 (Birgelen) nur noch knapp über der Untergrenze
liegt.
Da die Nichtbeachtung
der v.g. genannten Bestimmungen über die Einteilung des Wahlgebietes in
Wahlbezirke eine Unregelmäßigkeit bei der Vorbereitung der Wahl i.S. des § 40
Abs. 1 lit.b KwahlG und einen Anfechtungsgrund für die Gültigkeit einer Wahl im
Bezirk darstellen kann, ist eine Korrektur der seit der letzten Wahl
bestehenden Einteilung für die Kommunalwahl im Jahre 2020 zwingend
erforderlich.
Ein stimmiger
Ausgleich unter Berücksichtigung räumlicher Zusammenhänge kann erreicht werden
durch nachfolgende Änderungen/Verschiebungen:
Stadtteil Wassenberg: Staufenstraße (bisher WB 3) neu: WB 1
Am
Roßtor (bisher WB 3) neu:
WB 2
Am
Ersten Sportplatz (bisher WB 6) neu:
WB 7
Am
Segelberg (bisher WB 6) neu:
WB 7
Stadtteil Myhl: Am Schwanderberg (bisher WB
17) neu: WB 16
Stadtteil Birgelen: Lambertusstraße (bisher WB 14) (Splitting)
-
Rechte Seite (von Wassenberg aus gesehen) alle geraden
Hausnummern nach WB 15
-
Linke Seite (verbleibt im WB 14) alle ungeraden
Hausnummern
Die Neueinteilung mit
den sich daraus (neu) ergebenden Einwohnerzahlen ergibt aus den beigefügten
Anlagen.
Die Verwaltung schlägt dem Wahlausschuss vor, die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 gemäß der beigefügten Aufstellung zu beschließen.
Auf Anfrage der Stadtverordnete Konarski erläutert Herr Schiefke die maßgeblichen Gründe für die Neuaufteilung in der Ortschaft Birgelen; Stadtverordneter Winkens bittet darum, zukünftig die politischen Parteien und Wählergruppen im Vorfeld von Wahlbezirkseinteilungen nach Möglichkeit einzubinden.
Beschluss: (einstimmig)
Das Wahlgebiet für die Kommunalwahl 2020 wird gem. der beigefügten Wahlbezirkseinteilung beschlossen.