Der Ausschussvorsitzende verliest nachfolgende Verpflichungsformel:

„Die Beisitzer werden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet.

Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt.“

 

Auf Nachfrage an den Ausschuss nehmen die Anwesenden diese Verpflichtung an.