Sitzung: 07.11.2019 Wahlausschuss
Der Ausschussvorsitzende verliest nachfolgende Verpflichungsformel:
„Die Beisitzer werden zur unparteiischen
Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer
amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem
Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet.
Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht
gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder
Bewerbung erstreckt.“
Auf Nachfrage an den Ausschuss nehmen die Anwesenden diese Verpflichtung an.