Sitzung: 07.11.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/099/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 27. Juni 2019 die
Einleitung eines 1. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 39
C „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr.
39 C „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 1.
vereinfachten Änderungsverfahren mit den nachfolgenden Zielen geändert:
-
Ausweitung
der bestehenden Baufenster
-
Reduzierung
der festgesetzten Grünflächen und Darstellung der Kompensation dieser
reduzierten Ausgleichsflächen an externer Stelle bzw. durch
Teilablösung
Die entsprechende Bekanntmachung über die
Einleitung des 1. vereinfachten Änderungs-
verfahrens zum
Bebauungsplan Nr. 39 C „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wurde
im Amtsblatt Nr. 08/2019 am 03.07.2019 veröffentlicht.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 18.07. – 19.08.2019 statt; es wurden keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Die Bekanntmachung
über die Beteiligung der Öffentlichkeit -öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)- wurde am Amtsblatt Nr.
10/2019 am 21.08.2019 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte im
Zeitraum vom 29.08. – 30.09.2019; es wurden keine Anregungen und Bedenken
vorgebracht.
Mit Hinweis auf die
beigefügten Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese
Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden
können.
Beschluss: (einstimmig)
a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum
vom 18.07. bis 19.08.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 29.08. bis 30.09.2019 wurden keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Die 1. vereinfachte
Änderung zum Bebauungsplan Nr. 39 C „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft
Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.