Sitzung: 07.11.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB1/100/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Beim Treffen der
Hauptverwaltungsbeamten im Kreis Heinsberg am 05.07.2018 wurde die Einführung
eines gemeinsamen Bürgerportals im Rahmen einer interkommunalen Kooperation
beschlossen.
Bei dem Bürgerportal
(Serviceportal) handelt es sich um eine Internetplattform, auf dem es dem
Bürger ermöglicht wird, Dienstleistungen des Kreises und der Kommunen online zu
beantragen und abzuwickeln. Der Bürger richtet über die Plattform
servicekonto.nrw ein behördenübergreifendes Servicekonto ein. Über diese
Plattform erfolgt auch die Authentisierung, die jetzt bereits optional mit der
eID-Funktion des neuen Personalausweises möglich ist. Im Bereich der Kommunen
sollen alle bisher auf der städtischen Internetseite unter Bürgerservice
aufgeführten Dienstleistungen nutzbar sein.
Im Zuge der Digitalisierung sollen Dienstleistungen, die vom
Prozessablauf ohne Medienbruch an die Fachverfahren angebunden werden, im digitalen
Weg beantragt, online bezahlt (E-Payment) und bearbeitet werden können. Geplant ist für den Anfang die
Dienstleistungen Beantragung von Personenstandsurkunden und Gewerbean-, ab- und
-ummeldungen
anzubieten. Dieses Angebot soll dann nach und nach ausgebaut werden.
Mit Beschluss des
Kreistages vom 27.09.2018 wurde der Kreis beauftragt, ein interkommunales
Bürgerportal für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen zu errichten.
Seitdem haben mehrere Abstimmungsgespräche mit Vertretern des Kreises und der
kreisangehörigen Kommunen stattgefunden, in denen ein Leistungsverzeichnis mit
den benötigten Funktionalitäten erstellt wurde. Darüber hinaus wurde
vereinbart, dass der Kreis die Auftragsvergabe, die Beschaffung und die
laufenden Betriebskosten für alle Kommunen übernimmt und über die Kreisumlage
refinanziert. Im Jahr 2019 wurden bereits Haushaltsmittel für die anteiligen
Kosten im Kreishaushalt eingeplant.
Die Leistungen zur
Bereitstellung und Betrieb eines Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die
kreisangehörigen Kommunen wurden am 26.04.2019 beschränkt ausgeschrieben. Mit
Beschluss des Kreisausschusses vom 04.06.2019 wurde der Auftrag vergeben.
Auf der Grundlage der
Förderrichtlinie IKZ NRW hat der Kreis Heinsberg am 02.09.2019 bei der Bezirksregierung
Köln eine Zuwendung in sechsstelliger Höhe beantragt. Die grundsätzliche
Förderfähigkeit wurde seitens der Bezirksregierung signalisiert.
Gemäß Ziffer 4.4 der Förderrichtlinie IKZ NRW ist es erforderlich, dass Gremienbeschlüsse aller Beteiligten zur Einführung der interkommunalen Zusammenarbeit vorgelegt werden.
Beschluss: (einstimmig)
Die Stadt Wassenberg beteiligt sich im Wege der
interkommunalen Zusammenarbeit an der Einführung des gemeinsamen Serviceportals
für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen.
Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zur Regelung der interkommunalen Zusammenarbeit zur Einführung des gemeinsamen
Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen wird
zugestimmt.