Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Noch während der Prüfung des Gesamtabschlusses 2017 ist davon ausgegangen worden, dass es auf Grundlage der Neuregelungen des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes ab dem Haushaltsjahr 2018 für die Stadt Wassenberg eine Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses geben wird.

Gemäß § 116a der Gemeindeordnung (GO) NRW sind nunmehr auch größenabhängige Befreiungen eingeführt worden, wobei die dort genannten Kriterien für eine Befreiung durch die Stadt Wassenberg und ihre verbundenen Unternehmen unzweifelhaft erfüllt werden.

Nach einer Klarstellung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW ist die Möglichkeit zur Befreiung jedoch erstmalig für den Gesamtabschluss 2019 anwendbar. Für das Haushaltsjahr 2018 besteht daher weiterhin die uneingeschränkte Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses.

 

Der vorläufige Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2018 wird daher gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.

 

Im Gesamtabschluss werden alle Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlicher wie auch in privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung in den “Gesamtkonzern“ der Stadt Wassenberg einbezogen.

 

Im Rahmen der Vollkonsolidierung betrifft dies folgende Bereiche:

·         Stadt Wassenberg (Kernverwaltung)

·         Stadtbetrieb Wassenberg AöR

·         Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg (ESW) GmbH

·         Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH

Andere Beteiligungen werden nicht konsolidiert, sondern im Gesamtabschluss wie im Einzelabschluss der Kernverwaltung als Finanzanlagen dargestellt.

 

 

Das vorläufige Gesamtjahresergebnis 2018 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1,490 Mio. €.

 

 

Der Jahresüberschuss im konsolidierten Gesamtabschluss in Höhe von rd. 1,490 Mio. € ist um rd. 84.000 € geringfügig niedriger als im Einzelabschluss der Kernverwaltung (rd. 1,574 Mio. €).

Das Abweichung des Gesamtjahresergebnisses resultiert aus der Addition des positiven Jahresergebnisses der ESW GmbH, des negativen Jahresergebnisses des Stadtbetriebes Wassenberg sowie aus einigen Konsolidierungseffekten.

Nach ihrer Gründung im Jahr 2018 ist die Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH auch erstmalig im Gesamtabschluss konsolidiert; auf Grund der niedrigen Bilanzsummen und des ausgeglichenen Jahresergebnisses der Gesellschaft ergeben sich jedoch nur geringfügige Auswirkungen auf den Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg.

Insgesamt weist der Gesamtabschluss wie in den Vorjahren erneut einen erheblichen Jahresüberschuss aus, was die weiterhin positive Ergebnisentwicklung der Stadt Wassenberg unterstreicht.

 

 

Die Zuleitung des vorläufigen Gesamtabschlusses besteht aus der Gesamtergebnisrechnung 2018 und der Gesamtbilanz zum 31.12.2018 sowie aus einer Übersicht der vorgenommenen Konsolidierungen.

 

Der Entwurf des Gesamtschlusses ist der vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüferin bereits zugeleitet worden.

 

Der geprüfte Gesamtabschluss mit seinen weiteren erläuternden Anlagen Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht soll im November 2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden, so dass die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2018 durch den Rat der Stadt Wassenberg gemäß § 116 Abs. 1 GO fristgerecht in seiner Sitzung am 19.12.2019 erfolgen kann.