Sitzung: 26.09.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/011/2019
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes
mitgeteilt:
Sachverhalt:
Noch während
der Prüfung des Gesamtabschlusses 2017 ist davon ausgegangen worden, dass es
auf Grundlage der Neuregelungen des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes ab dem
Haushaltsjahr 2018 für die Stadt Wassenberg eine Möglichkeit zur Befreiung von
der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses geben wird.
Gemäß § 116a
der Gemeindeordnung (GO) NRW sind nunmehr auch größenabhängige Befreiungen
eingeführt worden, wobei die dort genannten Kriterien für eine Befreiung durch
die Stadt Wassenberg und ihre verbundenen Unternehmen unzweifelhaft erfüllt
werden.
Nach einer
Klarstellung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
NRW ist die Möglichkeit zur Befreiung jedoch erstmalig für den Gesamtabschluss
2019 anwendbar. Für das Haushaltsjahr 2018 besteht daher weiterhin die
uneingeschränkte Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses.
Der vorläufige
Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2018 wird daher
gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Im
Gesamtabschluss werden alle Jahresabschlüsse der verselbstständigten
Aufgabenbereiche in öffentlicher wie auch in privatrechtlicher Form im Wege der
Konsolidierung in den “Gesamtkonzern“ der Stadt Wassenberg einbezogen.
Im Rahmen der Vollkonsolidierung betrifft dies folgende Bereiche:
·
Stadt Wassenberg (Kernverwaltung)
·
Stadtbetrieb Wassenberg AöR
·
Entwicklungsgesellschaft Stadt
Wassenberg (ESW) GmbH
·
Kunst, Kultur und Heimatpflege
Wassenberg gGmbH
Andere
Beteiligungen werden nicht konsolidiert, sondern im Gesamtabschluss wie im
Einzelabschluss der Kernverwaltung als Finanzanlagen dargestellt.
Das vorläufige
Gesamtjahresergebnis 2018 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von rd. 1,490 Mio. €.
Der Jahresüberschuss im
konsolidierten Gesamtabschluss in Höhe von rd. 1,490 Mio. € ist um rd. 84.000 €
geringfügig niedriger als im Einzelabschluss der Kernverwaltung (rd. 1,574 Mio.
€).
Das Abweichung des
Gesamtjahresergebnisses resultiert aus der Addition des positiven
Jahresergebnisses der ESW GmbH, des negativen Jahresergebnisses des
Stadtbetriebes Wassenberg sowie aus einigen Konsolidierungseffekten.
Nach ihrer Gründung im Jahr 2018 ist die
Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH auch erstmalig im
Gesamtabschluss konsolidiert; auf Grund der niedrigen Bilanzsummen und des
ausgeglichenen Jahresergebnisses der Gesellschaft ergeben sich jedoch nur
geringfügige Auswirkungen auf den Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg.
Insgesamt weist der
Gesamtabschluss wie in den Vorjahren erneut einen erheblichen Jahresüberschuss
aus, was die weiterhin positive Ergebnisentwicklung der Stadt Wassenberg
unterstreicht.
Die Zuleitung des vorläufigen
Gesamtabschlusses besteht aus der Gesamtergebnisrechnung 2018 und der
Gesamtbilanz zum 31.12.2018 sowie aus einer Übersicht der vorgenommenen
Konsolidierungen.
Der Entwurf des
Gesamtschlusses ist der vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten
Wirtschaftsprüferin bereits zugeleitet worden.
Der geprüfte
Gesamtabschluss mit seinen weiteren erläuternden Anlagen Gesamtanhang,
Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht soll im November 2019 vom
Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden, so dass die Bestätigung des
Gesamtabschlusses 2018 durch den Rat der Stadt Wassenberg gemäß § 116 Abs. 1 GO
fristgerecht in seiner Sitzung am 19.12.2019 erfolgen kann.