Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Bereits im Jahre 1996 erfolgte ein Satzungsverfahren gemäß § 34 BauGB (Baugesetzbuch) über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortslage Birgelen (Ortslagensatzung Birgelen). Wie dem beigefügten Auszug aus der Ortslagenkarte zu entnehmen ist, waren die kompletten Bereiche der Ringstraße in der Ortschaft Birgelen vom Elsumer Weg bis zum Mittlerer Weg in diesem Satzungsbereich enthalten (Anlage 1). Diese Satzung wurde durch Bekanntmachung vom 23.09.1996 ab dem 24.09.1996 rechtsverbindlich.

In der damaligen Bürger- und Behördenbeteiligung wurden gegen dieses Satzungsverfahren keine Anregungen und Bedenken erhoben.

 

Erst nachdem ein konkreter Antrag auf Errichtung von 6 Einfamilienwohnhäusern in Form von drei Doppelhäusern mit PKW-Garagen im Bereich der Ringstraße (Gemarkung Birgelen, Flur 9, Flurstück 526) beantragt wurde, wurden die tatsächlichen Probleme in der Örtlichkeit durch die bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe deutlich.

Die anschließenden, sehr langwierigen Verfahren zur Aufhebung und Versagung bereits erteilter Genehmigungen i.V.m. dem Kreisbauamt Heinsberg führten letztendlich zu dem Ergebnis, dass der Rat der Stadt Wassenberg in seiner Sitzung am 18. November 1999 den einstimmigen Beschluss fasste, für den streitbefangenen Bereich an der Ringstraße die Satzung gemäß § 4 (2a) BauGB MaßnahmenG aufzuheben und im Parallelverfahren die Neuaufstellung eines Satzungsverfahrens gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 4 BauGB -Abrundungssatzung- durchzuführen.

 

Nachdem nunmehr im Stadtrat am 07. Juli 2011 beschlossen wurde, die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage der Ringstraße (vom Elsumer Weg bis zum Mittlerer Weg) im Jahre 2012 durchzuführen, soll in dem jetzt angestrebten Satzungsverfahren rechtssicher geklärt werden, ob die derzeit unbebauten Grundstücke entlang der Ringstraße einer künftigen baulichen Nutzung zugeführt werden können.

 

Dies insbesondere auch unter dem Aspekt, dass zwischenzeitlich der Bebauungsplan Nr. 75 „Mittlerer Weg“ (Anlage 2) seit dem 28. April 2009 rechtsverbindlich ist. Im Rahmen des damaligen Aufstellungsverfahrens war wesentlich bei der Verwirklichung dieser Planung, dass der unmittelbar angrenzende Landwirt seit dem 1. Satzungsverfahren im Jahre 1996 seinen landwirtschaftlichen Betrieb im Umfang erheblich reduziert hat und dass ein im Bebauungsplanverfahren erstelltes Geruchsgutachten zu diesem Betrieb vom 17. Juli 2008 zur weiteren Rechtssicherheit beitragen konnte. All diese Fakten stehen im jetzt vorgeschlagenen Satzungsverfahren erneut auf dem kritischen Prüfstand.

 

Im Rahmen bereits vorgenommener Erörterung mit dem Kreisbauamt Heinsberg wurde von dort dargelegt, dass die betroffenen Grundstücke aufgrund der heutigen Rechtssituation -Lage im Außenbereich- derzeit ohne Durchführung des vorgeschlagenen Satzungsverfahrens keiner baulichen Nutzung zugeführt werden können.

 

Die Lage der betroffenen Flurstücke ist aus dem beigefügten Flurkartenauszug ersichtlich (Anlage 3):

 

 


 

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

 

Für einen Teilbereich an der Ringstraße in der Ortschaft Birgelen (Gemarkung Birgelen, Flur 9, Flurstücke 526 + 1153 tlw. sowie Flur 11, Flurstück 193) ist ein Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch)

-Abrundungssatzung- durchzuführen.