Sitzung: 23.11.2011 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB4/075/2011
Sachverhalt:
Bereits
im Jahre 1996 erfolgte ein Satzungsverfahren gemäß § 34 BauGB (Baugesetzbuch)
über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortslage Birgelen
(Ortslagensatzung Birgelen). Wie dem beigefügten Auszug aus der Ortslagenkarte zu
entnehmen ist, waren die kompletten Bereiche der Ringstraße in der Ortschaft
Birgelen vom Elsumer Weg bis zum Mittlerer Weg in diesem Satzungsbereich
enthalten (Anlage 1). Diese Satzung wurde durch Bekanntmachung vom 23.09.1996 ab
dem 24.09.1996 rechtsverbindlich.
In
der damaligen Bürger- und Behördenbeteiligung wurden gegen dieses
Satzungsverfahren keine Anregungen und Bedenken erhoben.
Erst
nachdem ein konkreter Antrag auf Errichtung von 6 Einfamilienwohnhäusern in
Form von drei Doppelhäusern mit PKW-Garagen im Bereich der Ringstraße (Gemarkung
Birgelen, Flur 9, Flurstück 526) beantragt wurde, wurden die tatsächlichen
Probleme in der Örtlichkeit durch die bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe
deutlich.
Die
anschließenden, sehr langwierigen Verfahren zur Aufhebung und Versagung bereits
erteilter Genehmigungen i.V.m. dem Kreisbauamt Heinsberg führten letztendlich
zu dem Ergebnis, dass der Rat der Stadt Wassenberg in seiner Sitzung am 18.
November 1999 den einstimmigen Beschluss fasste, für den streitbefangenen
Bereich an der Ringstraße die Satzung gemäß § 4 (2a) BauGB MaßnahmenG
aufzuheben und im Parallelverfahren die Neuaufstellung eines Satzungsverfahrens
gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 4 BauGB -Abrundungssatzung- durchzuführen.
Nachdem
nunmehr im Stadtrat am 07. Juli 2011 beschlossen wurde, die erstmalige
Herstellung der Erschließungsanlage der Ringstraße (vom Elsumer Weg bis zum
Mittlerer Weg) im Jahre 2012 durchzuführen, soll in dem jetzt angestrebten Satzungsverfahren
rechtssicher geklärt werden, ob die derzeit unbebauten Grundstücke entlang der
Ringstraße einer künftigen baulichen Nutzung zugeführt werden können.
Dies
insbesondere auch unter dem Aspekt, dass zwischenzeitlich der Bebauungsplan Nr.
75 „Mittlerer Weg“ (Anlage 2) seit dem 28. April 2009 rechtsverbindlich ist. Im
Rahmen des damaligen Aufstellungsverfahrens war wesentlich bei der
Verwirklichung dieser Planung, dass der unmittelbar angrenzende Landwirt seit
dem 1. Satzungsverfahren im Jahre 1996 seinen landwirtschaftlichen Betrieb im
Umfang erheblich reduziert hat und dass ein im Bebauungsplanverfahren
erstelltes Geruchsgutachten zu diesem Betrieb vom 17. Juli 2008 zur weiteren
Rechtssicherheit beitragen konnte. All diese Fakten stehen im jetzt
vorgeschlagenen Satzungsverfahren erneut auf dem kritischen Prüfstand.
Im
Rahmen bereits vorgenommener Erörterung mit dem Kreisbauamt Heinsberg wurde von
dort dargelegt, dass die betroffenen Grundstücke aufgrund der heutigen
Rechtssituation -Lage im Außenbereich- derzeit ohne Durchführung des
vorgeschlagenen Satzungsverfahrens keiner baulichen Nutzung zugeführt werden
können.
Die
Lage der betroffenen Flurstücke ist aus dem beigefügten Flurkartenauszug
ersichtlich (Anlage 3):
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Für einen Teilbereich an der Ringstraße in der Ortschaft Birgelen (Gemarkung Birgelen, Flur 9, Flurstücke 526 + 1153 tlw. sowie Flur 11, Flurstück 193) ist ein Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch)
-Abrundungssatzung- durchzuführen.