Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.

 

a)           Straßenreinigung

 

Entgegen der Prognose schloss der Gebührenhaushalt Straßenreinigung im Jahr 2018 mit einem positiven Ergebnis ab. Der Überschuss wurde dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt. Diese wird in den kommenden beiden Jahren zugunsten der Gebührenpflichtigen aufgelöst. Der Gebührensatz für die maschinelle Straßenreinigung sinkt von 1,22 €/m auf 1,10 €/m (Reinigungsklasse 1).

 

b)           Winterdienst

 

Die Abrechnung des Gebührenhaushalts Winterdienst führte zu einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 6.601,30 €. Mit der weiteren kalkulieren Auflösung im Jahr 2019 ist dieser Sonderposten nahezu aufgezehrt. Daher ist bei nahezu konstanten Aufwendungen eine Erhöhung der Gebühr für den Winterdienst unumgänglich. Der Gebührensatz für den Winterdienst steigt von 0,25 €/m auf 0,40 €/m (Reinigungsklasse S3).

 

Der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst steigt von 1,47 €/m auf 1,50 €/m (Reinigungsklasse S2).

 


Beschluss: (einstimmig)


Die Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und Winterdienst und die im Entwurf vorgelegte 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung (Anlage 18) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft gesetzt.