Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Der Gebührenhaushalt Kleinkläranlagen konnte im Jahr 2018 den bestehenden Fehlbetrag leicht um 383,76 € senken. Dieser beträgt nunmehr 1.342,38 €. Im laufenden Jahr wird es voraussichtlich zu einer weiteren Reduzierung im Rahmen der Kalkulation 2019 kommen, so dass mit dem bestehenden Gebührensatz in Höhe von 14,85 €/m³, der für das Jahr 2020 unverändert festgesetzt bleibt, der Fehlbetrag bis Ende 2020 voraussichtlich ausgeglichen werden kann.

 


Beschluss: (einstimmig)


Die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Anlage 17) wird beschlossen.