Sitzung: 26.09.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: BV/FB5/070/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Gebührenhaushalt Kleinkläranlagen konnte im Jahr 2018 den bestehenden Fehlbetrag leicht um 383,76 € senken. Dieser beträgt nunmehr 1.342,38 €. Im laufenden Jahr wird es voraussichtlich zu einer weiteren Reduzierung im Rahmen der Kalkulation 2019 kommen, so dass mit dem bestehenden Gebührensatz in Höhe von 14,85 €/m³, der für das Jahr 2020 unverändert festgesetzt bleibt, der Fehlbetrag bis Ende 2020 voraussichtlich ausgeglichen werden kann.
Beschluss: (einstimmig)
Die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Entsorgung des Inhalts
von Grundstücksentwässerungsanlagen (Anlage 17) wird beschlossen.