Sitzung: 04.09.2019 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/067/2019
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 26.03.2019 hat die Bezirksregierung Köln –
Dezernat 33 (ländliche Entwicklung, Bodenordnung) - mitgeteilt, dass es durch
die Neuordnung des Grundbesitzes in der Flurbereinigung Wassenberg, verursacht
durch den Bau der B 221n, erforderlich sei, die bestehende Gemeindegrenze
zwischen der Stadt Erkelenz und der Stadt Wassenberg zu ändern und den neuen
örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Der jetzt vorliegende Vorschlag zur
Neuordnung der Gemeindegrenze zwischen den Städten Erkelenz und Wassenberg
wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern beider Städte sowie der
Bezirksregierung Köln am 13.05.2019 erörtert.
Das dazu ergangene Schreiben der Bezirksregierung Köln vom
22.05.2019 ist als Anlage 1 beigefügt. Ein Übersichtsplan des betroffenen
Gebietes ist als Anlage 2 beigefügt. Die in der Anlage 2 erkennbare bisherige
Gemeindegrenze ist blau dargestellt und ragt mehrmals in den Verlauf der neuen
B 221n hinein. Die vorgesehene künftige Gemeindegrenze ist grün dargestellt.
Durch die Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Städten
Erkelenz und Wassenberg vergrößert sich das Stadtgebiet der Stadt Erkelenz
geringfügig um ca. 330 m². Ebenfalls gehen zwei im Plan orange markierte
Wirtschaftswegeflächen -neu entstanden aus der Flurbereinigung- in das Eigentum
und die Unterhaltung der Stadt Erkelenz über. Der von der Bezirksregierung Köln
erstellte Gesamtübersichtsplan ist als Anlage 3 beigefügt.
Ferner wurde im Rahmen der Umlegungsgespräche festgestellt,
dass die Stadt Hückelhoven am Ortsausgang von Altmyhl in Richtung
Erkelenz-Gerderath einen Wirtschaftsweg unterhält, der entlang der
Gemeindegrenze zwischen der Stadt Hückelhoven und der Stadt Wassenberg verläuft
(Anlage 4). Im Zuge der Flurbereinigung Wassenberg (Bau der B 221n) wird eine
Anpassung der Katastergrenze des Wirtschaftsweges erforderlich, da die heutige
Katastergrenze nicht mit der tatsächlichen Lage des Wirtschaftsweges in der
Örtlichkeit übereinstimmt.
Da es sich bei der anzupassenden Katastergrenze des
Wirtschaftsweges gleichzeitig um die Gemeindegrenze handelt, bittet die
Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 (ländliche Bodenordnung und Entwicklung) –
mit Schreiben vom 26.03.2019 um Zustimmung des Rates der Stadt Wassenberg, mit
der Grenze des Wirtschaftsweges in gleicher Weise auch die Gemeindegrenze gem.
Anlage 5 anzupassen. Mit diesem Vorgehen wird vermieden, dass der im Eigentum
der Stadt Hückelhoven befindliche Wirtschaftsweg zukünftig teilweise auf
Wassenberger Stadtgebiet liegt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die
beabsichtigten Änderungen des Gemeindegebietes. Aus diesem Grunde schlägt die
Verwaltung vor, den Änderungen des Gemeindegebietes zuzustimmen.
Ergänzend wird darauf verwiesen, dass in den Städten Erkelenz
und Hückelhoven bereits die entsprechenden Ratsbeschlüsse gefasst wurden.
Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Wassenberg ist
noch die Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.
Stadtverordnete Konarski bittet
darum, die Anlage 5 dem Protokoll erneut beizufügen, da diese nur sehr schlecht
lesbar sei.
Dies wird von der Verwaltung zugesagt (Anlage 2).
Beschlussvorschlag an den Rat: (einstimmig)
Der Rat der Stadt Wassenberg ist mit der Anpassung der Gemeindegrenzen
mit den Nachbarstädten Erkelenz und Hückelhoven im Rahmen der Flurbereinigung
„B 221n/Ortsumgehung Wassenberg“ einverstanden und stimmt dem Vorschlag der
Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 (ländliche Entwicklung, Bodenordnung) - zu.