Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 26.03.2019 hat die Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 (ländliche Entwicklung, Bodenordnung) - mitgeteilt, dass es durch die Neuordnung des Grundbesitzes in der Flurbereinigung Wassenberg, verursacht durch den Bau der B 221n, erforderlich sei, die bestehende Gemeindegrenze zwischen der Stadt Erkelenz und der Stadt Wassenberg zu ändern und den neuen örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Der jetzt vorliegende Vorschlag zur Neuordnung der Gemeindegrenze zwischen den Städten Erkelenz und Wassenberg wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern beider Städte sowie der Bezirksregierung Köln am 13.05.2019 erörtert.

 

Das dazu ergangene Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 22.05.2019 ist als Anlage 1 beigefügt. Ein Übersichtsplan des betroffenen Gebietes ist als Anlage 2 beigefügt. Die in der Anlage 2 erkennbare bisherige Gemeindegrenze ist blau dargestellt und ragt mehrmals in den Verlauf der neuen B 221n hinein. Die vorgesehene künftige Gemeindegrenze ist grün dargestellt.

 

Durch die Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Städten Erkelenz und Wassenberg vergrößert sich das Stadtgebiet der Stadt Erkelenz geringfügig um ca. 330 m². Ebenfalls gehen zwei im Plan orange markierte Wirtschaftswegeflächen -neu entstanden aus der Flurbereinigung- in das Eigentum und die Unterhaltung der Stadt Erkelenz über. Der von der Bezirksregierung Köln erstellte Gesamtübersichtsplan ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Ferner wurde im Rahmen der Umlegungsgespräche festgestellt, dass die Stadt Hückelhoven am Ortsausgang von Altmyhl in Richtung Erkelenz-Gerderath einen Wirtschaftsweg unterhält, der entlang der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Hückelhoven und der Stadt Wassenberg verläuft (Anlage 4). Im Zuge der Flurbereinigung Wassenberg (Bau der B 221n) wird eine Anpassung der Katastergrenze des Wirtschaftsweges erforderlich, da die heutige Katastergrenze nicht mit der tatsächlichen Lage des Wirtschaftsweges in der Örtlichkeit übereinstimmt.

 

Da es sich bei der anzupassenden Katastergrenze des Wirtschaftsweges gleichzeitig um die Gemeindegrenze handelt, bittet die Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 (ländliche Bodenordnung und Entwicklung) – mit Schreiben vom 26.03.2019 um Zustimmung des Rates der Stadt Wassenberg, mit der Grenze des Wirtschaftsweges in gleicher Weise auch die Gemeindegrenze gem. Anlage 5 anzupassen. Mit diesem Vorgehen wird vermieden, dass der im Eigentum der Stadt Hückelhoven befindliche Wirtschaftsweg zukünftig teilweise auf Wassenberger Stadtgebiet liegt.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die beabsichtigten Änderungen des Gemeindegebietes. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Änderungen des Gemeindegebietes zuzustimmen.

 

Ergänzend wird darauf verwiesen, dass in den Städten Erkelenz und Hückelhoven bereits die entsprechenden Ratsbeschlüsse gefasst wurden.

 

Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Wassenberg ist noch die Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.

 

Stadtverordnete Konarski bittet darum, die Anlage 5 dem Protokoll erneut beizufügen, da diese nur sehr schlecht lesbar sei.

 

Dies wird von der Verwaltung zugesagt (Anlage 2).

 


Beschlussvorschlag an den Rat:                (einstimmig)

Der Rat der Stadt Wassenberg ist mit der Anpassung der Gemeindegrenzen mit den Nachbarstädten Erkelenz und Hückelhoven im Rahmen der Flurbereinigung „B 221n/Ortsumgehung Wassenberg“ einverstanden und stimmt dem Vorschlag der Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 (ländliche Entwicklung, Bodenordnung) - zu.