Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 18. April 2018 die Einleitung eines 2. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 43 „Alte Feierabendsiedlung“ in der Ortschaft Wassenberg beschlossen. Das 2. vereinfachte Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 43 „Alte Feierabendsiedlung“ in der Ortschaft Wassenberg wurde mit der Zielsetzung eingeleitet, auf den beiden Flurstücken Gemarkung Wassenberg, Flur 4, Flurstücke 936 und 937, ein Baufenster auszuweisen. Hierbei ist sicherzustellen, dass sich die künftige Bebauung dem dort vorhandenen Siedlungscharakter anpasst.

 

Die entsprechende Bekanntmachung über die Einleitung des 2. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 43 „Alte Feierabendsiedlung“ in der Ortschaft Wassenberg wurde im Amtsblatt Nr. 09/2018 am 09.05.2018 veröffentlicht.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 02.05. bis 03.06.2019 statt; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit – öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – wurde im Amtsblatt Nr. 08/2019 am 03.07.2019 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum vom 15.07. bis 16.08.2019; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.

 


Beschlussvorschlag an den Rat:                (einstimmig)

a)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 02.05. bis 03.06.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

b)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 15.07. bis 16.08.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

c)       Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Beschlussvorschlag an den Rat:                (einstimmig

Die 2. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 43 „Alte Feierabendsiedlung“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.