Sitzung: 04.09.2019 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/066/2019
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt
Wassenberg hat am 18. April 2018 die Einleitung eines 2. vereinfachten
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 43 „Alte Feierabendsiedlung“ in der
Ortschaft Wassenberg beschlossen. Das 2. vereinfachte Änderungsverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 43 „Alte Feierabendsiedlung“ in der Ortschaft Wassenberg
wurde mit der Zielsetzung eingeleitet, auf den beiden Flurstücken Gemarkung
Wassenberg, Flur 4, Flurstücke 936 und 937, ein Baufenster auszuweisen. Hierbei
ist sicherzustellen, dass sich die künftige Bebauung dem dort vorhandenen
Siedlungscharakter anpasst.
Die entsprechende Bekanntmachung über die Einleitung des 2.
vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 43 „Alte Feierabendsiedlung“
in der Ortschaft Wassenberg wurde im Amtsblatt Nr. 09/2018 am 09.05.2018
veröffentlicht.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 02.05. bis
03.06.2019 statt; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit –
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – wurde im
Amtsblatt Nr. 08/2019 am 03.07.2019 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte im
Zeitraum vom 15.07. bis 16.08.2019; es wurden keine Anregungen und Bedenken
vorgebracht.
Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen laut
Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im
Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.
Beschlussvorschlag an den
Rat: (einstimmig)
a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 02.05. bis 03.06.2019 wurden keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom
15.07. bis 16.08.2019 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Beschlussvorschlag an den Rat: (einstimmig
Die 2. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 43 „Alte
Feierabendsiedlung“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß 10 Baugesetzbuch
(BauGB) als Satzung beschlossen.