Sitzung: 27.06.2019 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/059/2019
Sachverhalt:
Die Vorhabenträger haben einen entsprechenden Antrag am
03.05.2019 gestellt, der im Stadtrat am 09.05.2019 bekannt gegeben wurde.
Wie dem als Anlage beigefügten Antrag zu entnehmen, geht es
um die sinnvolle Nutzung der nicht mehr betriebenen Kegelbahn in der ehemaligen
Gaststätte „Zur Mühle“. Da eine abschließende Regelung mit dem Kreisbauamt
unter Berücksichtigung planungsrechtlicher Aspekte nicht zum Tragen kam, haben
die Vorhabenträger nunmehr den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes gestellt.
Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen.
Da dem Antrag auf Einleitung dieses Satzungsverfahrens
ausschließlich ein privates Interesse der Antragsteller zugrunde liegt, haben
die Vorhabenträger bereits im Vorfeld eine umfassende Kostenübernahmeerklärung
unterzeichnet; dies gilt auch für den Fall, dass das beantragte Verfahren nicht
zum angestrebten Erfolg führen sollte.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Für die Grundstücke Gemarkung Ophoven, Flur 3, Flurstücke 252, 283,
284, 285 und 298 (Lindenstraße 2 und 4; Bereich der ehemaligen Gaststätte „Zur
Mühle“ in der Ortschaft Ophoven) ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen mit der
Zielsetzung, durch geändertes Baurecht eine sinnvolle Nutzung der nicht mehr
betriebenen Kegelbahn im Grundstücksbereich zu schaffen. Dieser Bereich ist im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg als gemischte
Baufläche dargestellt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 94 „Mühle Ophoven“ in
der Ortschaft Ophoven.