Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die Vorhabenträger haben einen entsprechenden Antrag am 03.05.2019 gestellt, der im Stadtrat am 09.05.2019 bekannt gegeben wurde.

 

Wie dem als Anlage beigefügten Antrag zu entnehmen, geht es um die sinnvolle Nutzung der nicht mehr betriebenen Kegelbahn in der ehemaligen Gaststätte „Zur Mühle“. Da eine abschließende Regelung mit dem Kreisbauamt unter Berücksichtigung planungsrechtlicher Aspekte nicht zum Tragen kam, haben die Vorhabenträger nunmehr den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt.

 

Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen.

 

Da dem Antrag auf Einleitung dieses Satzungsverfahrens ausschließlich ein privates Interesse der Antragsteller zugrunde liegt, haben die Vorhabenträger bereits im Vorfeld eine umfassende Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet; dies gilt auch für den Fall, dass das beantragte Verfahren nicht zum angestrebten Erfolg führen sollte.

 

 

 


Beschluss des Ausschusses:                       (einstimmig)

Für die Grundstücke Gemarkung Ophoven, Flur 3, Flurstücke 252, 283, 284, 285 und 298 (Lindenstraße 2 und 4; Bereich der ehemaligen Gaststätte „Zur Mühle“ in der Ortschaft Ophoven) ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen mit der Zielsetzung, durch geändertes Baurecht eine sinnvolle Nutzung der nicht mehr betriebenen Kegelbahn im Grundstücksbereich zu schaffen. Dieser Bereich ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg als gemischte Baufläche dargestellt.

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 94 „Mühle Ophoven“ in der Ortschaft Ophoven.