Sitzung: 11.07.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25
Vorlage: BV/FB6/056/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Durch entsprechende
Beschlüsse des Stadtrates vom 01.06. bzw. 06.07.2017 erfolgte die Anordnung zur
Durchführung des Umlegungsverfahrens Nr. 28 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft
Orsbeck unter Benennung des konkreten Plangebietes.
In den zurückliegenden
2 Jahren gelang es der Verwaltung durch teils schwierige und intensive
Grundstücksverhandlungen durch Kauf- und Tauschverträge zu sichern, dass die
Stadt Wassenberg zwischenzeitlich im Besitz aller künftigen Wohnbauflächen
einschließlich der zugehörigenden Ausgleichsflächen im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ ist.
Aus den dargelegten
Gründen ist somit das ursprünglich vorgesehene Umlegungsverfahren Nr. 28
„Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck entbehrlich und die Aufhebung der
Anordnung zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen.
Beschluss: (einstimmig)
Das vom Stadtrat am
01.06. bzw. 06.07.2017 angeordnete Umlegungsverfahren Nr. 28 „Orsbecker Feld“
in der Ortschaft Orsbeck ist aufzuheben, da die Bereiche der künftigen
Wohnbauflächen einschließlich der zugehörigenden Ausgleichsflächen
zwischenzeitlich durch entsprechende Kauf- und Tauschverträge nunmehr in den
Besitz der Stadt Wassenberg übergegangen sind.
Folglich ist das
ursprünglich eingeleitete Umlegungsverfahren aufzuheben.