Sitzung: 22.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/070/2011
Sachverhalt:
In der Sitzung am 08.12.2010 hat der Verwaltungsrat
des Stadtbetriebes festgelegt, dass ab 01.01.2012 auf den Friedhöfen im
Stadtgebiet Wassenberg auch Wiesenreihengräber
für Urnen und Wiesenwahlgräber für
Urnen angeboten werden sollen.
Eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung
erfolgt über die Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes im Dezember
2011, so dass die geänderte Friedhofssatzung rechtzeitig vor dem 01.01.2012
bekanntgemacht werden kann.
Im Zuge dieser Angebotserweiterung ist gleichzeitig
die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14.12.2007 um diese
Angebotserweiterung anzupassen.
Die Berechnung der Grabnutzungsgebühr ist aus dem
bereits in der Satzung für Erdbestattungen enthaltenen Gebührentarif für
Wiesengrabstätten zu entwickeln.
Die Gebühr für ein Wiesenurnenreihengrab beträgt somit für die Zeit der Ruhefrist
683,00 Euro und für das Wiesenurnenwahlgrab
(es können bis zu vier Aschen Verstorbener einer Familie beigesetzt werden,
Flächenbedarf 1,50 m x 1,50 m) insgesamt 1.844,00 Euro.
Um diese beiden Tarife wurde der dieser
Beschlussvorlage beiliegende Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14.12.2007 ergänzt.
Es erfolgt keine Wortmeldung.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die 2. Änderungssatzung (Anlage) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft gesetzt.