Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 08.12.2010 hat der Verwaltungsrat des Stadtbetriebes festgelegt, dass ab 01.01.2012 auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Wassenberg auch Wiesenreihengräber für Urnen und Wiesenwahlgräber für Urnen angeboten werden sollen.

Eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung erfolgt über die Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes im Dezember 2011, so dass die geänderte Friedhofssatzung rechtzeitig vor dem 01.01.2012 bekanntgemacht werden kann.

 

Im Zuge dieser Angebotserweiterung ist gleichzeitig die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14.12.2007 um diese Angebotserweiterung anzupassen.

 

Die Berechnung der Grabnutzungsgebühr ist aus dem bereits in der Satzung für Erdbestattungen enthaltenen Gebührentarif für Wiesengrabstätten zu entwickeln.

 

Die Gebühr für ein Wiesenurnenreihengrab beträgt somit für die Zeit der Ruhefrist 683,00 Euro und für das Wiesenurnenwahlgrab (es können bis zu vier Aschen Verstorbener einer Familie beigesetzt werden, Flächenbedarf 1,50 m x 1,50 m) insgesamt 1.844,00 Euro.

 

Um diese beiden Tarife wurde der dieser Beschlussvorlage beiliegende Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14.12.2007 ergänzt.

 

Es erfolgt keine Wortmeldung.


Beschlussvorschlag: (einstimmig)

 

Die 2. Änderungssatzung (Anlage) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft gesetzt.