Sitzung: 22.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/067/2011
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden
Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Die
Gebührenabrechnungen der letzten Jahre haben bedingt durch die längeren
Winterperioden mit Frost und Schnee wiederholt zu Zuführungen zum Sonderposten
für den Gebührenausgleich „Straßenreinigung“ geführt. Bereits in die Gebührenkalkulation
2011 wurde eine Entnahme aus dem Sonderposten einkalkuliert. Für das Jahr 2012
ergibt sich mit einer weiteren Entnahme aus dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich in Höhe von 10.700,00 € eine Gebühr in Höhe von 0,50 €/m (bisher 0,85 €/m).
b) Winterdienst
Bei der
Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 war die Verwaltung von einem Defizit zu
Ende des Jahres 2010 von rd. 25.800,00 € ausgegangen. Bedingt durch den frühen
Winterbeginn bereits im Dezember 2010 hat sich der Fehlbetrag auf nunmehr
insgesamt 47.274,05 € erhöht. In die Gebührenkalkulation 2011 wurden bereits
8.000,00 € zur Deckung des Defizits in die Gebührenkalkulation eingestellt.
Zudem wurde der Ansatz für den Aufwand des Stadtbetriebes für 2011 deutlich
erhöht. Da der Winter zu Beginn des Jahres nur kurz war und in früheren Jahren
(Ausnahme 2010) der Aufwand für den Winterdienst in den Monaten
November/Dezember nur gering ausgefallen war, könnte bei den dann geringeren
Gesamtaufwendungen durch das deutlich höhere Gebührenaufkommen bereits Ende
2011 das Gesamtdefizit auf die Hälfte reduziert sein. In die
Gebührenkalkulation 2012 wurden deshalb lediglich 11.300,00 € zur Deckung des noch
verbleibenden Fehlbetrages eingestellt. Es ergibt sich eine Gebühr von 1,55 €/m (bisher 1,85 €/m).
Ohne Wortmeldung ergeht folgender
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden zur Kenntnis genommen, die 5. Änderungssatzung (Anlage) beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft gesetzt.