Nachtrag: 09.05.2019

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Der seit dem Jahre 2006 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ wurde bereits in einem 1. vereinfachten Änderungsverfahren (Satzungsbeschluss vom

13. Dezember 2018) geändert.

 

Nachdem das 1. vereinfachte Änderungsverfahren darauf abzielte, die damaligen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu ändern, um eine abstrakte Ansiedlung großflächiger Betriebe erst zu ermöglichen, stellt das nunmehr notwendige 2. vereinfachte Änderungsverfahren auf die in Bearbeitung befindlichen konkreten Bauantragsunterlagen einer großflächigen Firmenansiedlung ab.

 

Das 2. vereinfachte Änderungsverfahren wird parallel zu der anstehenden notariellen Beurkundung des Grundstücksgeschäftes zwischen dem Ansiedlungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer eingeleitet, damit noch im Jahre 2019 Baurecht für die Unternehmensansiedlung geschaffen wird. Unmittelbar nach dem Beurkundungstermin am 08.05.2019 werden Ausschuss und Stadtrat von den Beteiligten gesondert über die für die Stadt Wassenberg bedeutsame Unternehmensansiedlung informiert. Mit dieser Unternehmensansiedlung ist die gesamte Gewerbefläche auf dem ehemaligen Zechengelände im Bereich der Stadt Wassenberg vermarktet.

 

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren möglich.

 

 

Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Bürgermeister Winkens verweist auf den heute zugestellten Nachtrag, dem eine Pressemitteilung beigefügt war.

 


Beschluss:  (31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)


Der Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 2. vereinfachten Änderungsverfahren mit den nachfolgenden Zielen geändert:

 

-          Reduzierung der festgesetzten Grünflächen und Darstellung der Kompensation

dieser reduzierten Ausgleichsflächen an externer Stelle bzw. durch Teilablösung

-          Geringfügige Reduzierung der Verkehrsfläche

-          Festsetzung der Grundflächenzahl von 0,8 auf 0,9 mit Anpassung der überbaubaren

Grundstücksflächen in einem Teilbereich

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.