Nachtrag: 09.05.2019
Sitzung: 09.05.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/FB6/042/2019
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der seit dem Jahre 2006
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ wurde bereits in
einem 1. vereinfachten Änderungsverfahren (Satzungsbeschluss vom
13. Dezember 2018) geändert.
Nachdem das 1. vereinfachte
Änderungsverfahren darauf abzielte, die damaligen Festsetzungen des
Bebauungsplanes zu ändern, um eine abstrakte Ansiedlung großflächiger Betriebe
erst zu ermöglichen, stellt das nunmehr notwendige 2. vereinfachte
Änderungsverfahren auf die in Bearbeitung befindlichen konkreten
Bauantragsunterlagen einer großflächigen Firmenansiedlung ab.
Das 2. vereinfachte
Änderungsverfahren wird parallel zu der anstehenden notariellen Beurkundung des
Grundstücksgeschäftes zwischen dem Ansiedlungsunternehmen und dem
Grundstückseigentümer eingeleitet, damit noch im Jahre 2019 Baurecht für die
Unternehmensansiedlung geschaffen wird. Unmittelbar nach dem Beurkundungstermin
am 08.05.2019 werden Ausschuss und Stadtrat von den Beteiligten gesondert über
die für die Stadt Wassenberg bedeutsame Unternehmensansiedlung informiert. Mit
dieser Unternehmensansiedlung ist die gesamte Gewerbefläche auf dem ehemaligen
Zechengelände im Bereich der Stadt Wassenberg vermarktet.
Da die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden, ist die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
im vereinfachten Verfahren möglich.
Ein Übersichtsplan über die
Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 39 B „GIB Wassenberg-Süd“ ist als Anlage 1
beigefügt.
Bürgermeister Winkens verweist auf den heute zugestellten Nachtrag, dem eine Pressemitteilung beigefügt war.
Beschluss: (31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Bebauungsplan Nr.
39 B „GIB Wassenberg-Süd“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 2.
vereinfachten Änderungsverfahren mit den nachfolgenden Zielen geändert:
-
Reduzierung
der festgesetzten Grünflächen und Darstellung der Kompensation
dieser reduzierten Ausgleichsflächen an externer Stelle bzw. durch
Teilablösung
-
Geringfügige
Reduzierung der Verkehrsfläche
-
Festsetzung
der Grundflächenzahl von 0,8 auf 0,9 mit Anpassung der überbaubaren
Grundstücksflächen in einem Teilbereich
Es sind die erforderlichen
Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.