Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Bei der „Nautikstraße“ handelt es sich um eine Straße, die erstmals mit allen Teileinrichtungen ausgebaut wird.

 

In der „Nautikstraße“ ist bisher nur eine Kanalhaltung vorhanden. Die bebauten Grundstücke sind teilweise über verlängerte Hausanschlüsse an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.

 

Von Herrn Dipl.-Ing. Gietemann aus Geilenkirchen ist eine Entwurfsplanung erarbeitet worden, die er in der Ausschusssitzung vorstellen wird (Flurkarte siehe Anlage).

 

Niveaugleicher Ausbau in Pflasterbauweise einschließlich Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung (teilweise hat die Stadt hierzu in den vergangenen Jahren Vorleistungen erbracht). Am Ende der Straße wird ein Wendehammer errichtet.

Alternativ wird zur Erörterung in der Bürgerinformationsveranstaltung auch ein Fahrbahnausbau in bituminöser Bauweise vorgestellt.

 

Im Zusammenhang mit der Kanalerweiterung wird darauf hingewiesen, dass sich die „Nautikstraße“ in der Wasserschutzzone III A befindet. Da auch die Hausanschlüsse erneuert werden, verfügen die Grundstückseigentümer im Anschluss an den Ausbau über den Nachweis der notwendigen Dichtheitsprüfung (bis zu ihrer Grundstücksgrenze) für den Hausanschluss.

 

Beim erstmaligen Ausbau dieser Straße handelt es sich um eine beitragspflichtige Maßnahme nach den Bestimmungen des BauGB.

 

Der weitere zeitliche Ablauf sieht vor, mit der heute vom Ausschuss zugestimmten Entwurfsplanung am 16.05.2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, so dass der Bauausschuss / Rat noch vor den Sommerferien den Beschluss des Bauprogramms fassen kann.

 

Herr Dipl.-Ing. Gietemann, Geilenkirchen, stellt die Entwurfsplanung zum Ausbau der „Nautikstraße“ ausführlich vor.

 

Alle Verständnisfragen aus der Mitte des Ausschusses werden umfassend beantwortet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss des Ausschusses:       (einstimmig)

Der vorgestellten Entwurfsplanung zum Ausbau der „Nautikstraße“ in Wassenberg wird zugestimmt.

Mit den heutigen Planfassungen ist eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.