Sitzung: 21.03.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/005/2019
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Darin wird folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der vorläufige
Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 95
Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Das vorläufige
Jahresergebnis 2018 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von rd. 1,839 Mio. €.
Gegenüber dem in der
Haushaltsplanung 2018 vorgesehenen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 0,132
Mio. € bedeutet dies eine erhebliche Ergebnisverbesserung um rd. 1,707
Mio. €.
Neben der
vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem
vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des
Finanzcontrollings zum 31.12.2018 beigefügt, in dem die Entwicklung des
Jahresergebnisses 2018 ausführlich erläutert wird.
Im Wesentlichen ist jedoch eine Fortführung
der bereits aus den vorigen Quartalsberichten bekannten Entwicklungen erfolgt.
Das vorläufige Jahresergebnis von rd. 1,839 € liegt nur leicht unterhalb der
erstellten Prognose im Bericht zum dritten Quartal 2018 mit einem zu diesem
Zeitpunkt erwarteten Jahresüberschuss von rd. 1,872 Mio. €.
Als wesentliche Gründe für das verbesserte
Jahresergebnis sind insbesondere der erhöhte Anteil an der Einkommensteuer, die
Erstattungen aus den Abrechnungen der Kreisumlagen, die Gewinnausschüttung der
ESW GmbH sowie Auflösungen und Herabsetzungen von Rückstellungen zu nennen.
Hierbei ist festzuhalten, dass ohne diese
nicht planbaren Effekte das Jahresergebnis 2018 deutlich näher an der
Haushaltplanung 2018 liegen würde. Ohne die v. g. Faktoren würden die Gesamterträge
im Jahr 2018 nur um rd. 0,4% von der Haushaltsplanung abweichen, die
Gesamtaufwendungen um rd. 1,1 %.
Darüber hinaus konnten im Jahr 2018 auch
weitere Aufwandsreduzierungen u. a. bei den Personalaufwendungen und den Sach-
und Dienstleistungsaufwendungen erzielt werden.
So können auch einzelne Mehraufwendungen wie
insbesondere bei den Versorgungsaufwendungen mehr als ausgeglichen werden.
Im Anschluss an die Zuleitung an den Rat der
Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss der vom Rechnungsprüfungsausschuss
beauftragten Wirtschaftsprüferin zur örtlichen Prüfung vorgelegt werden.
Die Beratung des
geprüften Jahresabschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss und die Feststellung
des Jahresabschlusses 2018 durch den Rat der Stadt sind fristgerecht für
September 2019 vorgesehen.