Sitzung: 19.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 13, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/FB5/015/2019
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der
Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 19.12.2018 beantragt der SPD-Ortsverein Wassenberg den im I.
Bauabschnitt der Gemeindeverbindungsstraße 36, Birgelen-Effeld-Ophoven,
fertiggestellten Radweg bis zum Beginn des II. Bauabschnitts verbessert an die
dortige Fahrbahn anzuschließen. Zum Inhalt des Antrags wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf das dieser Beschlussvorlage beiliegende Schreiben verwiesen
(Anlage 1).
Stellungnahme:
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Der Radweg
Richtung Effeld/Ophoven ist entsprechend der Anordnung des Straßenverkehrsamtes
ab der Zufahrt zum Schloss Elsum mit einer Bake auf ganzer Breite abgesperrt.
Der Radfahrer soll damit ab der Zufahrt Schloss Elsum die Fahrbahn nutzen.
In der
Örtlichkeit sieht man jedoch, dass die Bake umfahren wird. Der Radweg wird dann
bis zum baulichen Ende des I. Bauabschnitts weiter befahren. Am baulichen Ende
ist auf dem Radweg ein Erdwall verkippt. Neben und hinter dem Erdwall ist ein
„Trampelpfad“ erkennbar, der hinter dem Erdwall auf dem Wirtschaftsweg endet.
Ab hier wird dann die Fahrbahn genutzt.
Um der
angeordneten Maßnahme des Straßenverkehrsamtes in vollem Umfang zu entsprechen
und dazu das Umfahren der Bake zu verhindern, ist dem Grunde nach hinter der
Bake in der gesamten Breite die Aufschüttung eines ca. 1 m hohen Erdwalls
erforderlich, der nach außen (Richtung Schloss) deutlich in die angrenzende
Grünfläche verlängert wird. Der Radfahrer wird dann hoffentlich nicht mehr dazu
verleitet, den Radweg bis zum Ende zu befahren, um über den „Trampelpfad“ auf
die Fahrbahn zu gelangen. Zusätzlich wäre sicherlich hilfreich, die Bake noch
mit dem Zusatzschild „Ende Radweg“ zu ergänzen.
Bevor man
die vorstehend beschriebenen ergänzenden Arbeiten durchführt, nimmt die
Verwaltung den vorliegenden Antrag zum Anlass, in einem Abstimmungsgespräch mit
dem Straßenverkehrsamt nochmals zu erörtern, ob nicht die Sperrungsanordnung
dahingehend geändert werden kann, dass ein Befahren des Radweges bis zum Ende
des Ausbaues ermöglicht wird mit Herstellung eines Provisoriums als Übergang
zur Fahrbahn an dieser Stelle. Über das Ergebnis dieser Abstimmung wird die
Verwaltung gesondert berichten.
Stadtverordneter
Maurer erklärt, dass ein Anschluss an die bestehende Fahrbahn kurz bevorstehe
und es daher bis zum Ausbau der Fahrbahn keiner provisorischen Veränderung
bedarf. Eine mögliche provisorische Anbindung sei noch gefährlicher.
Beschluss: (5 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
Der Antrag des SPD-Ortsvereins Wassenberg vom 19.12.2018 gem. § 24 GO NRW i.V. m. § 6 Hauptsatzung zur Verbesserung einer provisorischen Anbindung des Radweges entlang der GV 36 (I. Bauabschnitt) an die bestehende Fahrbahn wird abgelehnt.