Sitzung: 24.01.2019 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB1/007/2019
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung
mit folgendem Inhalt zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In
der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des
Förderprogramms „Heimat-Preis‘“ vom 25.07.2018 wird ausgeführt, dass das Land
Nordrhein-Westfalen die Preisgelder übernimmt. Mit dem Heimat-Preis würdigen
Gemeinden Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat.
Gefördert werden Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Ratsbeschlusses durch
die Gemeinden ausgelobt werden. Der Gremienbeschluss muss die Preiskriterien
festlegen. Hierbei ist der jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt
angemessen zu berücksichtigen.
Die
Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder einsetzbar. Kosten für die
Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig. Der Heimat-Preis kann als
einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder -abstufungen verliehen
werden. Kreisangehörige Kommunen können ein Preisgeld von 5.000 Euro ausloben.
Die Heimat-Preise können einmal jährlich durch die Gemeinden vergeben werden.
Die Maßnahme ist bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen.
Zuwendungen werden erstmals für das Jahr 2019 bewilligt. Die Antragstellung ist
bereits im Vorjahr möglich.
Was
das Land NRW unter „Heimat“ versteht, ist in der Broschüre‚
Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.
Häufige Fragen und Antworten‘ verdeutlicht:
Für
Heimat gibt es keinen allgemein gültigen Begriff, aber Heimat hat viel mit
Tradition, mit unsichtbaren Wurzeln eines jeden Menschen, die Halt und
Orientierung und Überschaubarkeit in einer unübersichtlich gewordenen Welt
bieten, zu tun. Bei Heimat geht es um das Verbindende, um die Gemeinschaft und
den Zusammenhalt. Heimat ist Lebensqualität und schafft Verbundenheit in
Zeiten, wo uns vieles zu trennen scheint.
Gefördert
werden Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und
Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Das Land setzt kein zentrales Leitbild
von Heimat voraus oder durch, sondern lässt die Ausgestaltung in den Händen
derjenigen, die Heimat vor Ort leben und tagtäglich gestalten.
Daraus
lassen sich folgende wesentliche Kriterien zur Verleihung des Heimat-Preises
ableiten:
·
Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur
Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie
regionalen Erbes
·
Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der
lokalen und regionalen Identität
·
Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der
Verwurzelung von Menschen in Wassenberg
·
Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der
Gemeinschaft und des Zusammenhalts in Wassenberg
Es
wird angeregt, bis zu drei Projekte bzw. Initiativen auszuzeichnen, wobei für
den ersten Platz 2.500 Euro, den zweiten Platz 1.500 Euro und für den dritten
Platz 1.000 Euro vergeben werden. Gibt es nur zwei Preisträger, dann ist die
Staffelung 3.500 Euro (1. Platz) und 1.500 Euro (2. Platz). Gibt es nur einen
Preisträger, so erhält er die volle Summe von 5.000 Euro als Preisgeld.
Zur
Preisvergabe ist eine Jury einzurichten, über deren Zusammensetzung noch zu
entscheiden ist. Zu beschließen ist auch das konkrete Bewertungsverfahren. Die
Forderung aus der Förderrichtlinie, die jeweiligen Schwerpunkte des Landes NRW
angemessen zu berücksichtigen, spricht dafür, die Kriterien jedes Jahr
unterschiedlich zu gewichten und ggfs. weitere Kriterien hinzuzunehmen. Für das
Jahr 2019 ist bislang kein Schwerpunkt des Landes bekannt.
Beschluss: (einstimmig)
Für das Jahr 2019 wird in Wassenberg
ein „Heimat-Preis“ ausgelobt, sofern das Land Nordrhein-Westfalen das Preisgeld
in Höhe von 5.000 € fördert.
Der
Preisvergabe werden folgende Preiskriterien zugrunde gelegt:
·
Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des
Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes
·
Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der lokalen und
regionalen Identität
·
Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung
von Menschen in Wassenberg
·
Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft
und des Zusammenhalts in Wassenberg
Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro
soll in der Staffelung 2.500 Euro (1. Platz), 1.500 Euro (2. Platz) und 1.000
Euro (3. Platz) vergeben werden. Gibt es nur zwei Preisträger, dann ist die
Staffelung 3.500 Euro (1. Platz) und 1.500 Euro (2. Platz). Gibt es nur einen
Preisträger, so erhält er die volle Summe von 5.000 Euro als Preisgeld.