Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Sachverhalt:

Das der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wassenberg anliegende Straßenverzeichnis wird bei 2 Straßen derart geändert, dass die Straßen „Auf dem Hoppenkamp“ und „Forster Weg“ (Teilstück von der Rurtalstraße -K 34- bis zum bestehenden Wirtschaftsweg, angrenzend an das Grundstück Gem. Wassenberg, Flur 7, Flur­stück 229) aus der Reinigungsklasse S1 in die Reinigungsklasse S2 verschoben werden.

 

Die Grundstücke an der Straße „Auf dem Hoppenkamp“ gehörten ursprünglich alle der Stadt Wassenberg, so dass die Winterdienstkosten über ‚Städtische Grundstücke‘ abgerechnet wurden. Da zwischenzeitlich alle Grundstücke veräußert sind, kann eine Abrechnung nur über Gebühren erfolgen und somit ist eine Einordnung in die Reinigungsklasse S2 notwendig.

 

Die Straße „Forster Weg“ in dem o. a. Teilstück war bei der letzten Änderung des Straßenverzeichnisses falsch in die Reinigungsklasse S1 eingeordnet worden, da hier - wie in den übrigen Gewerbegebieten - Straßenreinigung und Winterdienst durchgeführt werden. Der Reinigungsumfang war bislang auf die Strecke von der Rurtalstraße bis zum Wirtschaftsweg angrenzend an das Grundstück Gem. Wassenberg, Flur 7, Flurstück 229; diese Einschränkung wird aufgrund der geänderten Rechtslage aufgehoben und die Reinigung - Sommer- und Winterdienst - auf der gesamten Strecke von der Rurtalstraße bis zur L 117 durchgeführt.

 

 

Auf die Frage des Stadtverordneten Jansen nach der Unterscheidung S 1 bis S 3 erläutert Herr Darius die Reinigungsklassen.

 

Über den Beschlussvorschlag lässt der Verwaltungsratsvorsitzende  anschließend abstimmen.

 


Die 2. Satzung über die Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wassenberg vom 26.09.2006 (Anlage 1) wird beschlossen und mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft gesetzt.