Sitzung: 10.12.2018 Verwaltungsrat des Stadtbetriebes Wassenberg (AöR)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Sachverhalt:
Das
der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wassenberg anliegende
Straßenverzeichnis wird bei 2 Straßen derart geändert, dass die Straßen „Auf
dem Hoppenkamp“ und „Forster Weg“ (Teilstück von der Rurtalstraße -K 34- bis
zum bestehenden Wirtschaftsweg, angrenzend an das Grundstück Gem. Wassenberg,
Flur 7, Flurstück 229) aus der Reinigungsklasse S1 in die Reinigungsklasse S2
verschoben werden.
Die Grundstücke an der
Straße „Auf dem Hoppenkamp“ gehörten ursprünglich alle der Stadt Wassenberg, so
dass die Winterdienstkosten über ‚Städtische Grundstücke‘ abgerechnet wurden.
Da zwischenzeitlich alle Grundstücke veräußert sind, kann eine Abrechnung nur
über Gebühren erfolgen und somit ist eine Einordnung in die Reinigungsklasse S2
notwendig.
Die Straße „Forster
Weg“ in dem o. a. Teilstück war bei der letzten Änderung des
Straßenverzeichnisses falsch in die Reinigungsklasse S1 eingeordnet worden, da
hier - wie in den übrigen Gewerbegebieten - Straßenreinigung und Winterdienst
durchgeführt werden. Der Reinigungsumfang war bislang auf die Strecke von der
Rurtalstraße bis zum Wirtschaftsweg angrenzend an das Grundstück Gem.
Wassenberg, Flur 7, Flurstück 229; diese Einschränkung wird aufgrund der
geänderten Rechtslage aufgehoben und die Reinigung - Sommer- und Winterdienst -
auf der gesamten Strecke von der Rurtalstraße bis zur L 117 durchgeführt.
Auf die Frage des Stadtverordneten Jansen nach der Unterscheidung S 1 bis S 3 erläutert Herr Darius die Reinigungsklassen.
Über den Beschlussvorschlag lässt der Verwaltungsratsvorsitzende anschließend abstimmen.
Die 2. Satzung über die Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wassenberg vom 26.09.2006 (Anlage 1) wird beschlossen und mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft gesetzt.