Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Zum Antragsinhalt wird auf den beiliegenden Schriftsatz (Anlage 1) des SPD-Ortsverbandes vom 28.09.2018 verwiesen.

 

In einer vereinfachten Zusammenfassung des Inhalts unterstellt der Antragsteller, die Stadt sei Verursacher der den Ortskern aufwertenden Baumaßnahme und folglich auch alleine verantwortlich für das Versetzen der mobilen Tröge „auf Zuruf“ irgendeines Veranstalters und zudem habe die Verwaltung in der Sitzung des Rates am 27.09.2018 auf Nachfrage in unzulässiger Weise, da nicht zu den Aufgaben eines Ortsvorstehers gehörend, die Zuständigkeit für das Bewegen der mobilen Tröge ausschließlich dem Birgelener Ortsvorsteher zugeordnet.

 

Zum Inhalt des Schriftsatzes des SPD-Ortsverbandes nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1.         In der Ratssitzung am 27.09.2018 wurden unter dem Tagesordnungspunkt „Vergabe von Bauleistungen“ die Aufträge zur Durchführung des Umbaus des Marktplatzes Birgelen beschlossen. Nachdem der Vergabebeschluss gefasst war, gab es noch eine nachträgliche Wortmeldung des Stadtverordneten Thissen, der auf ein Gerücht verwies, wonach der Stadtbetrieb nicht bereit sei, die Kübel bei Veranstaltungen umzusetzen.

In direkter Erwiderung hat der Vertreter der Verwaltung in dieser Sitzung gegenüber Herrn Thissen geäußert, dass zum einen Gegenstand der Tagesordnung dieser Ratssitzung lediglich die Vergabe der Bauleistungen sei und im Übrigen in den Abstimmungsgesprächen mit den Vertretern vor Ort zum Versetzen der Kübel bei Einzelveranstaltungen eine Lösung aufgezeigt wurde, die dem Grunde nach problemlos umsetzbar ist und der Stadtverordnete Thissen deshalb für nähere Informationen an den Ortsvorsteher Herrn Andreas Thissen verwiesen wurde, der die Abstimmungsgespräche zwischen Verwaltung, Planungsbüro und den örtlichen Vertretern koordiniert hat. In dieser Sitzung ist mit keinem einzigen Satz ausgeführt worden, dass der Ortsvorsteher des Stadtteils Birgelen für das Bewegen der mobilen Tröge bei Einzelveranstaltungen zuständig sei.

 

2.         Die Stadt ist Eigentümer des Marktplatzes in Birgelen. Der Marktplatz in Birgelen in der derzeitigen Gestaltung wertet den Ortskern von Birgelen wohlwollend formuliert zumindest nicht auf.

Aus diesem Grund hat die Planungsgruppe Scheller einen Planungsentwurf als Arbeitsgrundlage erstellt. Diese Arbeitsgrundlage wurde in Abstimmungsgesprächen vor Ort unter der Leitung des Ortsvorstehers und Beteiligung von Vereinsvertretern und insbesondere der vor Ort in Birgelen zur Ortsgestaltung tätigen Aktionsgruppe in mehreren Gesprächsrunden angepasst, um möglichst allen Belangen Rechnung zu tragen. Die mit allen Beteiligten abgestimmte Fassung wurde dann als vom Bauausschuss zu beschließendes Bauprogramm in die entsprechende Sitzung eingebracht und letztlich einstimmig beschlossen. In den Abstimmungsgesprächen vor Ort hatten sowohl der Ortsvorsteher als auch ein Vertreter des Aktionskreises geeignete Vorschläge zum Versetzen der mobilen Tröge eingebracht. In Kenntnis der Vorschläge zeichnete sich auf den ersten Blick die Anschaffung eines Hubwagens für rd. 450,00 Euro aus Mitteln des Aktionskreises und dessen Einlagerung im Feuerwehrgerätehaus als praktikabelste Regelung ab, unabhängig von den weiteren Möglichkeiten, die Baumaschine eines ortsansässigen Unternehmers oder ein vergleichbares Gerät des Stadtbetriebes durch einen im Vereinswesen tätigen Mitarbeiter des Stadtbetriebes im Einzelfall nutzen zu können.

 

Außerdem verkennt der Antragsteller – sollte dem vorliegenden Antrag wider Erwarten entsprochen werden-, dass Veranstaltungen auf dem Marktplatz erst durch eine entsprechende Sondernutzungsgenehmigung der Stadt zugelassen werden und diese Genehmigung die Einzelheiten regelt, letztlich auch das Versetzen der Tröge im Bedarfsfall. Entsprechend konsequent würde die Stadt über entsprechende Festsetzungen in der Sondernutzungserlaubnis Regelungen festschreiben, die für jeden Veranstalter bindend sind. Gerade um derartige Regelungen, die regelmäßig mit Kosten für Veranstalter verbunden sind, zu vermeiden, haben die an der Planung Beteiligten eine Lösung für jeden Einzelfall aufgezeigt und abschließend besprochen.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und in Kenntnis der Tatsache, dass kein zu lösendes Problem tatsächlich vorliegt, ist es im Interesse von Veranstaltern, den Antrag abzulehnen. 

 

Stadtverordneter Thissen äußert Bedenken gegen die Ablehnung des Antrages und erklärt, dass er bei dem Antrag bleibe, dass ausschließlich der Stadtbetrieb die Tröge versetzen darf.

 


Beschluss: (19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltung)


Der Antrag, dass die Stadt/der Stadtbetrieb Wassenberg AöR im Bedarfsfall verpflichtet ist, die mobilen Tröge auf dem Marktplatz umzusetzen, wird abgelehnt.