Sitzung: 27.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/FB5/109/2018
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Zum Antragsinhalt wird auf den beiliegenden Schriftsatz (Anlage 1) des SPD-Ortsverbandes vom
28.09.2018 verwiesen.
In einer vereinfachten Zusammenfassung des Inhalts unterstellt der
Antragsteller, die Stadt sei Verursacher der den Ortskern aufwertenden
Baumaßnahme und folglich auch alleine verantwortlich für das Versetzen der
mobilen Tröge „auf Zuruf“ irgendeines Veranstalters und zudem habe die
Verwaltung in der Sitzung des Rates am 27.09.2018 auf Nachfrage in unzulässiger
Weise, da nicht zu den Aufgaben eines Ortsvorstehers gehörend, die
Zuständigkeit für das Bewegen der mobilen Tröge ausschließlich dem Birgelener Ortsvorsteher
zugeordnet.
Zum Inhalt des Schriftsatzes des SPD-Ortsverbandes nimmt die Verwaltung
wie folgt Stellung:
1.
In der
Ratssitzung am 27.09.2018 wurden unter dem Tagesordnungspunkt „Vergabe von
Bauleistungen“ die Aufträge zur Durchführung des Umbaus des Marktplatzes
Birgelen beschlossen. Nachdem der Vergabebeschluss gefasst war, gab es noch
eine nachträgliche Wortmeldung des Stadtverordneten Thissen, der auf ein
Gerücht verwies, wonach der Stadtbetrieb nicht bereit sei, die Kübel bei
Veranstaltungen umzusetzen.
In direkter Erwiderung hat der Vertreter der
Verwaltung in dieser Sitzung gegenüber Herrn Thissen geäußert, dass zum einen
Gegenstand der Tagesordnung dieser Ratssitzung lediglich die Vergabe der
Bauleistungen sei und im Übrigen in den Abstimmungsgesprächen mit den
Vertretern vor Ort zum Versetzen der Kübel bei Einzelveranstaltungen eine
Lösung aufgezeigt wurde, die dem Grunde nach problemlos umsetzbar ist und der
Stadtverordnete Thissen deshalb für nähere Informationen an den Ortsvorsteher
Herrn Andreas Thissen verwiesen wurde, der die Abstimmungsgespräche zwischen
Verwaltung, Planungsbüro und den örtlichen Vertretern koordiniert hat. In
dieser Sitzung ist mit keinem einzigen Satz ausgeführt worden, dass der
Ortsvorsteher des Stadtteils Birgelen für das Bewegen der mobilen Tröge bei
Einzelveranstaltungen zuständig sei.
2.
Die
Stadt ist Eigentümer des Marktplatzes in Birgelen. Der Marktplatz in Birgelen
in der derzeitigen Gestaltung wertet den Ortskern von Birgelen wohlwollend
formuliert zumindest nicht auf.
Aus diesem Grund hat die Planungsgruppe
Scheller einen Planungsentwurf als Arbeitsgrundlage erstellt. Diese
Arbeitsgrundlage wurde in Abstimmungsgesprächen vor Ort unter der Leitung des
Ortsvorstehers und Beteiligung von Vereinsvertretern und insbesondere der vor
Ort in Birgelen zur Ortsgestaltung tätigen Aktionsgruppe in mehreren
Gesprächsrunden angepasst, um möglichst allen Belangen Rechnung zu tragen. Die
mit allen Beteiligten abgestimmte Fassung wurde dann als vom Bauausschuss zu
beschließendes Bauprogramm in die entsprechende Sitzung eingebracht und
letztlich einstimmig beschlossen. In den Abstimmungsgesprächen vor Ort hatten
sowohl der Ortsvorsteher als auch ein Vertreter des Aktionskreises geeignete
Vorschläge zum Versetzen der mobilen Tröge eingebracht. In Kenntnis der
Vorschläge zeichnete sich auf den ersten Blick die Anschaffung eines Hubwagens
für rd. 450,00 Euro aus Mitteln des Aktionskreises und dessen Einlagerung im
Feuerwehrgerätehaus als praktikabelste Regelung ab, unabhängig von den weiteren
Möglichkeiten, die Baumaschine eines ortsansässigen Unternehmers oder ein
vergleichbares Gerät des Stadtbetriebes durch einen im Vereinswesen tätigen
Mitarbeiter des Stadtbetriebes im Einzelfall nutzen zu können.
Außerdem verkennt der Antragsteller – sollte
dem vorliegenden Antrag wider Erwarten entsprochen werden-, dass
Veranstaltungen auf dem Marktplatz erst durch eine entsprechende
Sondernutzungsgenehmigung der Stadt zugelassen werden und diese Genehmigung die
Einzelheiten regelt, letztlich auch das Versetzen der Tröge im Bedarfsfall.
Entsprechend konsequent würde die Stadt über entsprechende Festsetzungen in der
Sondernutzungserlaubnis Regelungen festschreiben, die für jeden Veranstalter
bindend sind. Gerade um derartige Regelungen, die regelmäßig mit Kosten für
Veranstalter verbunden sind, zu vermeiden, haben die an der Planung Beteiligten
eine Lösung für jeden Einzelfall aufgezeigt und abschließend besprochen.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und in Kenntnis der Tatsache, dass kein zu lösendes Problem tatsächlich vorliegt, ist es im Interesse von Veranstaltern, den Antrag abzulehnen.
Stadtverordneter Thissen äußert Bedenken gegen die Ablehnung des Antrages und erklärt, dass er bei dem Antrag bleibe, dass ausschließlich der Stadtbetrieb die Tröge versetzen darf.
Beschluss: (19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltung)
Der Antrag, dass die Stadt/der Stadtbetrieb Wassenberg AöR im
Bedarfsfall verpflichtet ist, die mobilen Tröge auf dem Marktplatz umzusetzen,
wird abgelehnt.