Sitzung: 28.11.2018 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/110/2018
Sachverhalt:
Der vorliegende Antrag auf Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Teilfläche des Grundstückes
Gemarkung Orsbeck, Flur 2, Flurstück 581, Ratheimer Straße 101, war bereits
Beratungsgegenstand der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 05.09.2018. Auf
die entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.08.2018, TOP 3., wird
verwiesen.
Im Rahmen der Ausschussberatung am 05.09.2018 wurde der
Wunsch geäußert, dass das Projekt in der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt
werde.
In Abstimmung mit dem Vorhabenträger sowie dem Planungsbüro
Christian Hernicke, Neuss, wird dies nun in der Sitzung am 28.11.2018 erfolgen.
Herr Dipl.-Ing. Hernicke, Neuss, stellt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausführlich vor.
Der Ausschuss begrüßt grundsätzlich eine Überplanung des Bereiches und die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes.
Stadtverordneter Schiefke regt an, die geplante Bebauung etwas aufzulockern, da die Planung sehr kompakt sei.
Des Weiteren regt
Stadtverordneter Seidl an, Festsetzungen zu erneuerbaren Energien aufzunehmen,
wie z.B. ein Blockheizkraftwerk und Photovoltaikanlagen sowie Speicher für den
erzeugten Strom. Auch wäre eine Vorgabe zur Begrünung von 40 % der Vorgärten
wünschenswert.
Herr Dipl.-Ing. Hernicke
sagt zu, die Anregungen aufzunehmen.
Alle weiteren Rückfragen aus der
Mitte des Ausschusses werden umfassend beantwortet.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Für einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Orsbeck, Flur 2,
Flurstück 581 (Ratheimer Straße 101), ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen mit der
Zielsetzung, Baurecht zur Errichtung ein- und zweigeschossiger Wohngebäude zu
schaffen; dieser Bereich ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als
gemischte Baufläche dargestellt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 91 „Ratheimer Straße“
in der Ortschaft Orsbeck; dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die
Festsetzung gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -qualifizierter
Bebauungsplan- enthalten.