Sitzung: 27.09.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/FB6/003/2018/1
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Am
25.01.2018 (TOP 5.) fasste der Stadtrat im Verfahren der 55. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg den Feststellungsbeschluss.
Im
Rahmen der anschließenden Vorlage zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch
(BauGB) bemängelte das Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln im dortigen
Prüfverfahren, dass eine Betrachtung der Auswirkungen zum Wegfall des
Sondergebiets für sportliche Zwecke sowie der gemischten Baufläche zugunsten
einer Darstellung als Wohnbaufläche sowie der Darstellung einer kleinteiligen
Fläche für die Landwirtschaft fehle. Ebenfalls wäre aus der Umgebungsplanung
nicht erkennbar, welche städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich als
städtisches Planungsziel verfolgt werde.
Aus
Sicht der Bezirksregierung seien die Begründung und die Abwägung unvollständig;
der Rat habe über die Auswirkungen der Planung nicht abschließend
abgewogen. Ferner stünde die getroffene
Abwägung nicht im Einklang mit dem Planinhalt, weil die Fläche für die
Landwirtschaft nicht beinbezogen wurde.
Aus
den dargelegten Gründen könne die beantragte Genehmigung zur 55. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg nicht erteilt werden.
In
Kenntnis dieser Rechtslage hat die Stadt den Genehmigungsantrag am 03.09.2018
formell zurückgezogen.
Anschließend
fand am 11.09.2018 eine umfassende Abstimmung der Sach- und Rechtslage beim
Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln statt, um die kurzfristige Genehmigungsfähigkeit
herbeizuführen.
Aufgrund
der dortigen Anforderungen wurde die rot gekennzeichnete Passage in die
Begründung Teil A (Seite 5, Punkt 4.2 ) -Anlage 10 - aufgenommen, um den Belangen
einer transparenten Planungsabsicht zu entsprechen.
Mit
dieser Berichtigung wird die künftige Planungsabsicht der Stadt Wassenberg in
diesem Bereich hinreichend dokumentiert und dient dem Stadtrat als Grundlage
für einen ermessensfehlerfreien Abwägungsbeschluss.
Ferner
wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung redaktionelle Berichtigungen,
insbesondere zu den aktuellen gesetzlichen Grundlagen, vorgenommen (ebenfalls
rot gekennzeichnet); diese dienen lediglich der Klarstellung und
Rechtseindeutigkeit.
Es
handelt sich hierbei um:
·
Abwägungstabelle
aus dem Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (Anlage 2)
·
Abwägungstabelle
aus dem Verfahren der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Anlage 4)
·
Gegenüberstellung
FNP-Darstellung (alt /neu) Anlage 9
·
Begründung
Teil A, Anlage 10
·
Begründung
Teil B –Umweltbericht-, Anlage 11
Unter
Berücksichtigung der vorgenommenen Korrekturen, Ergänzungen und Anpassungen
empfiehlt die Bezirksregierung aus Gründen der Rechtssicherheit, entsprechend
der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 15.01.2018 zu TOP 5. zur Ratssitzung am
25.01.2018, so zu verfahren und erneut die Beschlüsse über alle
abwägungserheblichen Stellungnahmen ( Punkte 1.1. bis 1.5. des
Beschlussvorschlages) sowie den Feststellungsbeschluss und die Vorlage zur
Genehmigung an die Bezirksregierung Köln zu fassen.
------------------------
Der nachfolgende Text entspricht dem
Sachverhalt aus der Beschlussvorlage vom 15.01.2018:
Die
Erstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes
Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen erfolgte im
Parallelverfahren.
Der
Stadtrat fasste am 02.03.2017 (TOP 9.) die jeweils das Verfahren beendenden
Beschlüsse (Feststellungs- und Satzungsbeschluss).
Im
Rahmen des anschließenden Genehmigungsverfahrens zur 55. Änderung des
Flächennutzungsplanes hat das Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln
gefordert, dass die erforderliche Trennung nach FNP – und
Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden muss.
Um
eine deutliche Klarstellung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes zu
erhalten, war es erforderlich, separate neue Begründungen und Planentwürfe für
diese Flächennutzungsplanänderung zu erstellen.
Auf
dieser Grundlage fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am 09.11.2017 den
Beschluss, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Wassenberg durchzuführen. Dies erfolgte im Zeitraum vom 15.12.2017 bis zum
15.01.2018 und findet die entsprechende Berücksichtigung in dieser
Beschlussvorlage im Unterpunkt 1.5.
-----------------------------
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 09.
September 2015 beschlossen, für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 B
„Roermonder Straße“ einen Bebauungsplan aufzustellen und parallel in einem 55.
Änderungsverfahren für diesen Bereich den Flächennutzungsplan entsprechend zu
ändern.
Die
entsprechende Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 08/2015 am
16.09.2015.
1.1.
Ergebnis
der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§
3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 08. Juni – 08. Juli 2016
statt. Die entsprechende Bekanntmachung wurde
im Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 06/2016 am 31.05.2016 veröffentlicht.
Nachfolgende Anregungen und
Bedenken wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit vorgebracht:
1. Privat 1 vom 12.10.2015, 09.11.2015 sowie
05.07.2016,
2. Privat 2 vom 07.07.2016,
3. Privat 3 vom 05.07.2016.
-Zusammenfassung aller Stellungnahmen: Anlage
1-
Auf die beigefügte Abwägung (Anlage 2) wird
verwiesen.
1.2. Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Zeitraum vom 25. Mai – 27. Juni 2016 fand
die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) statt.
Nachfolgende Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben:
1. EBV GmbH, Abt. Bergschäden, Myhler Straße 83,
41836 Hückelhoven,
2. EWV, Energie- und Wasserversorgung GmbH,
Postfach 1607, 52204 Stolberg,
3. Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb,
Postfach 100763, 47707 Krefeld,
4. Kreiswasserwerk Heinsberg, Am Wasserwerk 5,
41844 Wegberg,
5. NEW Netz GmbH, Grundsatzplanung,
Nikolaus-Becker-Straße 28-34,
52511 Geilenkirchen,
6. Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege,
Endenicher Str. 133, 53115 Bonn,
7. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen,
Postfach 101027,
41010 Mönchengladbach,
8. Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle
Heinsberg – Viersen, Gereonstr. 80,
41747 Viersen,
9. Landrat des Kreises Heinsberg, Amt 63,
Postfach 1380, 52523 Heinsberg,
10. RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln,
11. Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 102564,
52325 Düren,
12. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 -Bergbau-
und Energie in NRW-, Postfach,
44025 Dortmund,
13. Deutsche Telekom AG, PTI 24, Pescher Str.
187-198, 41065 Mönchengladbach,
14. Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, 50606
Köln,
15. Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5
(KBD), Cäcilienallee 2,
40474
Düsseldorf
16. Bezirksregierung Köln, Dezernat 35, 50606
Köln,
17. Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim.
-Zusammenfassung aller Stellungnahmen Anlage
3-
Auf die beigefügte Abwägung (Anlage 4) wird
verwiesen.
Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der
Stadt Wassenberg hatte sich bereits mit den vorgebrachten Anregungen und Bedenken
aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch in seiner Sitzung
am 07.09.2016 (TOP 3.) befasst und ergänzend den Beschluss gefasst, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
1.3.
Ergebnis
der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Am 07. September 2016 hat
der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg der Entwurfsfassung zugestimmt und gleichzeitig wurde
beschlossen, die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
durchzuführen. Nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Wassenberg Nr. 11/2016 vom 21.09.2016 fand die öffentliche Auslegung vom 04. Oktober bis 04. November 2016
statt.
Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben.
Nachfolgender Privater hat
eine entsprechende Stellungnahme abgegeben:
1. Privat 1 vom 31.10.2016
-Stellungnahme Anlage 5-
Der entsprechende Abwägungsvorschlag ist
aus der beigefügten Anlage 6 ersichtlich.
1.4.
Ergebnis
der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a
Abs.
3 Baugesetzbuch (BauGB)
Nachdem
nach Abschluss der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Ausbauplanung festgestellt wurde,
dass eine kanalmäßige Erschließung
der nördlichen Erschließungsstraße in
die Roermonder Straße unverhältnismäßig
wäre, erfolgte die kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße
an die Pfarrer-Zurmahr-Straße; gesichert durch entsprechende Leitungsrechte. Im
Zuge dieser von der Bebauung freizuhaltenden
Leitungstrasse war eine Änderung im Baufenster erforderlich.
Da dadurch die Grundzüge der
Planung betroffen waren, fasste der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der
Stadt Wassenberg in seiner Sitzung am 12.12.2016 den Beschluss, eine erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGb) durchzuführen. Unter Hinweis auf
die erfolgte Bekanntmachung
im Amtsblatt Nr. 17/2016 vom 16.12.2016 fand die erneute Beteiligung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB im Zeitraum
vom 27. Dezember 2016 –
27. Januar 2017 statt.
Nachfolgende Stellungnahmen wurden
vorgebracht:
1. Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle
Heinsberg-Viersen, Gereonstraße 80,
41747
Viersen,
2. Landrat des Kreises Heinsberg, Amt 63,
Postfach 1380, 52523 Heinsberg,
3. Privat 1 vom 24.01.2017,
4. Privat 2 vom 10.01.2017
-Zusammenfassung aller Stellungnahmen,
Anlage 7-
Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind
aus der beigefügten Anlage 8 ersichtlich.
1.5 Ergebnis der durchgeführten erneuten
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Nachdem der Stadtrat im
parallel durchgeführten Bebauungsplan- und
Flächennutzungsplanänderungsverfahren in seiner Sitzung am 02.03.2017 (TOP 9.)
den Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss gefasst hatte, hatte mit Hinweis auf
die Einleitung zum heutigen Sachverhalt die Bezirksregierung im Rahmen des
anschließenden Genehmigungsverfahrens gefordert, für den konkreten Bereich der
55. Änderung des Flächennutzungsplanes eine separat zu erstellende Begründung
Teil A -Städtebauliche Aspekte- und Begründung Teil B –Umweltbericht sowie den
Planentwurf nur auf die Flächennutzungsplanänderung zu konkretisieren.
Hierzu hat der Stadtrat am
09.11.2017 den entsprechenden Beschluss zur Durchführung einer erneuten
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen.
Unter Hinweis auf die
entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15/2017 vom 06.12.2017 fand die
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 15.12.2017 – 15.01.2018 statt; Anregungen und Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
2. Feststellungsbeschluss und Vorlage an die
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Unter Berücksichtigung der
überarbeiteten Abwägungsvorschläge (Stand: 15.01.2018) wird der entsprechende
Feststellungsbeschluss gefasst und es erfolgt die Vorlage an die
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB).
Dieser Beschlussvorlage sind
ferner beigefügt:
-
Gegenüberstellung
FNP-Darstellung (alt/neu) Anlage 9,
-
Begründung
Teil A, Anlage 10,
-
Begründung
Teil B -Umweltbericht-, Anlage 11,
-
Artenschutzrechtliche
Vorprüfung, Anlage 12.
Alle vorgenannten Anlagen dieser
Beschlussvorlage sind im Ratsinformations-system abrufbar.
Des Weiteren wird darauf
verwiesen, dass in der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt ein Ordner mit
allen Unterlagen zu diesem Planverfahren in einfacher Ausfertigung vorgehalten
wird, die bei Bedarf von den Stadtverordneten eingesehen werden können. Dieser
Ordner beinhaltet alle abwägungserheblichen Angaben.
Stadtverordneter Thissen teilt mit, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde, da er Bedenken wegen Ziffer 1.4. habe.
Beschluss: (30 Ja-‚Stimmen 1 Enthaltung)
1. Beschlüsse über alle abwägungserheblichen
Stellungnahmen
1.1 Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden drei Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken vorgebracht (siehe Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 07.09.2016, TOP 3.)
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahmen aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
wird dem angepassten Abwägungsvorschlag zugestimmt.
1.2. Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 17 Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag. Hierüber hat der Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.09.2016 (TOP 3.) beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahmen als Ergebnis der durchgeführten
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch wird dem angepassten Abwägungsvorschlag zugestimmt.
1.3 Ergebnis der durchgeführten öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme fand ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag. Hierüber hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 02.07.2017, TOP 9., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahme wird dem angepassten Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren der
durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) zugestimmt.
1.4. Ergebnis der
durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wurden 4 Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag. Hierüber hat der Stadtrat am 02.03.2017, TOP 9., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der
vorgebrachten Stellungnahmen aus der durchgeführten erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch wird dem angepassten
Abwägungsvorschlag zugestimmt.
1.5. Ergebnis der durchgeführten erneuten
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 15.12.2017 – 15.01.2018 wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
2.
Feststellungsbeschluss
und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6
Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss:
Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Wassenberg wird festgestellt und ist der Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorzulegen.