Nachtrag: 27.09.2011

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nachdem zwischenzeitlich die wesentlichen Arbeiten zum 2. Bauabschnitt der Stadtkernsanierung Wassenberg durchgeführt wurden ( Gartenachse, Gondelweiher, Rosengarten u.a. ),  ist es von weiterer Bedeutung, die sinnvolle Folgenutzung des ehemaligen Freibades in Wassenberg, Parkstraße, vorzunehmen.

 

Aus diesem Grunde hatte die Verwaltung auch auf wiederholte Forderungen der politischen Gremien  bereits mehrere Abstimmungsgespräche mit den örtlichen Architekturbüros.

 

In der letzten Erörterung am 1. September 2011 wurden die ersten Planentwürfe vorgestellt und erläutert.

 

Damit aber auch die politischen Entscheidungsträger frühzeitig in dieses Verfahren einbezogen werden, wurde sich dafür ausgesprochen, dass  jedes teilnehmende Büro die Möglichkeit erhält, seine Entwürfe auch in öffentlicher Ausschusssitzung zu präsentieren. Aus diesem Grunde werden die Entwürfe zur weiteren politischen Beratung in der entsprechenden Fachausschusssitzung vorgestellt und erläutert.

 

Mit diesen Vorstellungen im Ausschuss sollen Entwicklungsmöglichkeiten und damit gleichzeitig künftige zielorientierte Realisierungen ( schließt auch die Suche nach geeigneten Investoren ein ) zeitnah angestrebt werden. Bei den Präsentationen, die folglich den Anstoß geben sollen, bleibt die bestehende Rechtslage ( Darstellungen im FNP, rechtsverbindliche Bebauungspläne sowie Sanierungssatzung für den historischen Stadtkern ) außen vor.

 

Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Folgenutzung des ehemaligen Freibades nicht zur zugesicherten Fördersumme zählt.

 

Die zwischenzeitlich nach hier vorgelegten Stellungnahmen des Kreisvorsitzenden der Jungen Liberalen Heinsberg vom 18.06.2011 sowie von Frau Dagmar Sonnenschein, Wassenberg, vom 06.09.2011, sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

 

Nach der Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden Dohmen werden die Planentwürfe zur Folgenutzung des ehemaligen Freibades von den örtlichen Architekturbüros in folgender Reihenfolge vorgestellt:

1.         Architekturbüro  Cordes+Cohnen, Herr Dipl.-Ing. Cordes

2.         Architekturbüro Rongen, Herr Dipl.-Ing. Wirtz

3.         Planungsgemeinschaft Schädlich + Schiefke, Herr Dipl.-Ing. Schiefke und Herr          Dipl.-Ing. Schädlich

 

Ausschussvorsitzender Dohmen bedankt sich recht herzlich bei den örtlichen Architekten für die erarbeiteten Planentwürfe.

Er stellt heraus, dass im Kern alle Entwürfe die Fortführung als Parkgürtel, die Erhaltung des ehemaligen Badewärterhäuschens und die Verlagerung des Spielplatzes (gegenüber an der Parkstraße) beinhalten.

 

Stadtverordnete Dr. Beckers erkundigt sich nach den zu erzielenden Grundstückspreisen, wenn man den derzeitigen Spielplatz zu Bauland umwandeln würde.

 

Stadtkämmerer Darius schätzt, dass Grundstückspreise von 150-160 €/m² für vollerschlossenes Bauland in dieser Lage zu erzielen sind.

 

Stadtverordneter Kluth befürwortet ebenfalls die Erhaltung des Badewärterhäuschens und die Verlagerung des Spielplatzes.

Er bitte darum, die Planentwürfe den Fraktionen zur Verfügung zu stellen, damit eine weitere Beratung erfolgen kann.

 

Auch Stadtverordneter Kliemt sieht noch beratungsbedarf und bittet darum, die Planentwürfe den Fraktionen auch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig regt er an, wie vom Architekten Schiefke in Aussicht gestellt, Fördermöglichkeiten zu prüfen und dabei darauf zu achten, dass mögliche Fristen gewahrt werden.

 

Dies wird von den anwesenden Architekten zugesagt.

 

Bürgermeister Winkens führt aus, dass es mittlerweile viele gute Ideen gebe, auch von Bürgern der Stadt. Ob das Bademeisterhäuschen zu erhalten ist, müsse noch genau geprüft werden, da das Häuschen sehr baufällig sei.

Alle Fördermöglichkeiten würden geprüft, da aber die Töpfe leer sind, solle man sich nicht zu viel Hoffnung machen. Auch Inverstoren gebe es leider bislang nicht.

 

Abschließend erklärt Ausschussvorsitzender Dohmen, dass nun ein schnelles Handeln erforderlich sei, um den Missstand endlich zu beseitigen. Die Beratungen in den Fraktionen sollten kurzfristig erfolgen um spätestens in der übernächsten Sitzung eine Entscheidung herbeizuführen.