Sachverhalt:
Bereits im Zusammenhang mit der Beratung der
Haushalte 2008 und 2009 wurde durch die Verwaltung darauf hingewiesen, dass ab
2010 aus unterschiedlichen Gründen die Abwassergebühren unter Beachtung der
gesetzlichen Vorgaben erhöht werden müssen.
Ursächlich für die zum 01.01.2010 anstehende
Erhöhung der Abwassergebühren (Schmutzwasser von 2,72 Euro/cbm auf 2,99
Euro/cbm und Niederschlagswassergebühr von 1,50 Euro/qm auf 1,78 Euro/qm
bebauter und/oder befestigter Fläche) sind:
· Die
Gebührenausgleichsrücklage von rd. 0,5 Mio. Euro ist aufgezehrt.
· Die
Jahresabschlüsse 2008 und 2009 werden mit Fehlbeträgen (diese sind nach § 6 (2)
Satz 3 KAG NRW innerhalb von 3 Jahren auszugleichen) abschließen.
· Aufgrund
der extrem verschlechterten Haushaltssituation muss die in den beiden letzten
Jahren auf 4 % reduzierte, kalkulatorische Verzinsung mindestens wieder auf den
früheren Zinssatz von 6,25 v. H. angehoben werden.
Die
übrigen Aufwandspositionen konnten mindestens auf Vorjahreswerte begrenzt
werden.
Die
Tatsache, dass es sich im Bereich der „Abwasserbeseitigung“ um eine
kostenrechnende Einrichtung handelt, erfordert trotzdem Maßnahmen, die dazu
beitragen, Fehlentwicklungen zu vermeiden bzw. zu beseitigen.
Immer
deutlicher erkennbar ist, dass die durch Selbsteinschätzung der
Grundstückseigentümer erhaltenen Angaben zu den befestigten Flächen nicht
vollständig waren bzw. sind und spätere Flächenzugänge faktisch überhaupt nicht
mitgeteilt werden.
Die
Verwaltung schlägt analog zu der Verfahrensweise in anderen NRW-Kommunen
deshalb vor, das Stadtgebiet entsprechend durch ein erfahrenes und mit der
Materie vertrautes Ing.-Büro befliegen, Ortho-Bilder erstellen und eine
fotogrammetrische Auswertung vornehmen zu lassen. Gleichzeitig soll die
Nachbereitung der Unterlagen sowie die Vielzahl der anschließend auftretenden
und im jeweiligen Einzelfall tlw. vor Ort zu überprüfenden Angaben über das
Ing.-Büro abgewickelt werden. Eine derartige Maßnahme wird einen
Bearbeitungszeitraum von rd. 18 Monaten in Anspruch nehmen und einen Finanzbedarf
von geschätzt rd. 60.000,00 Euro erfordern.
Darüber
hinaus ist auf der Grundlage der neuen Daten das Berechnungsverfahren zur
Ermittlung der Gebührensätze später zu aktualisieren.
Auf entsprechende
Fragen von verschiedenen Ausschussmitgliedern stellt Kämmerer Darius folgendes
fest:
·
bereits im Jahre 2007 wurden die Bürgerinnen und Bürger
gebeten Veränderungen der befestigten Flächen auf ihrem Grundstück mitzuteilen;
der Erfolg war gleich Null
·
die vorgelegte Kalkulation mit einem qm/Preis von 1,78 €
beruht auf einer angenommenen Zunahme der befestigten Flächen von ca. 52.000 qm
·
bei einer Kalkulation mit den zur Zeit gemeldeten Daten
müsse ein qm/Preis von 1,92 € veranschlagt werden
·
die heute möglichen technischen Mittel (Überfliegen des
Stadtgebietes und photogrammetrische Auswertung) sollten genutzt werden
·
die voraussichtlichen Kosten von ca. 60.000,00 € werden
in die Kalkulation einbezogen
·
durch die vom Ausschuss vorgeschlagenen Stichproben
können die voraussichtlich fehlenden 52.000 qm nicht ermittelt werden, dadurch
werde eine Unterdeckung entstehen, die in 2010 nacherhoben werden muss
Nach einem weiteren kurzen Meinungsaustausch kommt der
Ausschuss einstimmig überein, den TOP bis zur Ratssitzung zurückzustellen.