Sitzung: 05.09.2018 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/FB6/081/2018
Sachverhalt:
Am 28.03.2018 haben die Fraktionen von FDP und WFW einen
Gemeinschaftsantrag an den Rat der Stadt Wassenberg gerichtet zu beantragen,
dass bei zukünftigen Bauprojekten innerhalb der Stadt Wassenberg mit Ausnahme
von Sondersituationen nach vorheriger Genehmigung mindestens 2 Stellplätze für
PKW pro Wohneinheit gefordert werden.
Auf den beigefügten Antrag, der im Stadtrat am 03.05.2018
unter „Mitteilungen des Bürgermeisters“ bekannt gegeben wurde, wird verwiesen.
Zwischenzeitlich hat der Landtag am 12.07.2018 das „Gesetz
zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen
–Baurechtsmodernisierungsgesetz“ (BauModG NRW) beschlossen und u.a. als
wesentlichen Inhalt dieser Gesetzesnovelle bei der Stellplatzpflicht
beschlossen, dass es bei einer gesetzlich geregelten Stellplatzpflicht, die von
einer Rechtsverordnung konkretisiert werden soll, in der das unverzichtbare
Minimum an Stellplätzen
festgeschrieben werden soll, verbleiben wird. Die Gemeinden können davon abweichend mittels kommunaler Satzungen
selbst Regelungen über das Erfordernis von Stellplätzen treffen.
(Beispielsweise wie im vorliegenden Fall beantragt)
Vorgenannter Textteil stammt aus dem Schnellbrief des Städte-
und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 2018 (Schnellbrief Nr.
191/2018).
Aus Sicht der Verwaltung ist die jetzt erhobene Forderung von
mindestens 2 Stellplätzen pro Wohneinheit in künftigen Bauleitplänen und durch
Satzung für Einzelvorhaben berechtigt (z.B. durch Garagen und vorgelagerten
Carports oder Stellplätzen).
Hinsichtlich einer möglichen abweichenden Regelung durch
eigene Satzung bleibt zunächst die im Beschlussvorschlag zitierte
Rechtsverordnung abzuwarten.
Dann gilt es auf der Grundlage einer möglichen Mustersatzung
des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen einen Satzungsentwurf zu
erarbeiten und als Beschlussvorschlag vorzulegen.
Da das Änderungsgesetz erst am 01.01.2019 in Kraft tritt,
wird die Verwaltung die verbleibende Zeit, wie im Beschlussvorschlag auch
dargelegt, nutzen, um umfassend zu klären, welche Regelungen eine sinnvolle
Lösung für die Stadt Wassenberg ergeben könnten. Vorgenannte Angelegenheit wird
folglich zeitnah im zuständigen Planungs- und Umweltausschuss wieder zur
Tagesordnung gestellt werden.
Stadtverordneter Maurer erklärt, dass diese Regelung für künftige Neubaugebiete gut sei, aber der Mietwohnungsbau damit hinfällig werde.
Stadtkämmerer Darius führt aus, dass es gerade beim Mietwohnungsbau immer wieder zu Problemen mit einer angespannten Parksituation kommt. Der soziale Wohnungsbau solle aber von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen werden.
Diese Auffassung wird vom Ausschuss mehrheitlich geteilt und in die Beschlussvorlage der Verwaltung mit aufgenommen.
Beschluss des Ausschusses: (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3
Enthaltungen)
Das „Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in
Nordrhein-Westfalen –Baurechtsmodernisierungsgesetz- (BauModG NRW)“, das der
Landtag am 12.07.2018 beschlossen hat, enthält die Option über den vom
Landesgesetzgeber vorgesehenen Mindeststandard für Stellplätze hinaus durch
kommunale Satzung weitergehende Regelungen zu treffen.
Die dazu erfolgte Gesetzesänderung und die noch zu erlassene
Rechtsverordnung stellt die Ermächtigungsgrundlage dafür dar.
Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, zeitnah einen entsprechenden
Satzungsentwurf zu erstellen und zur Beratung zuzuarbeiten, der im Regelfall 2
Stellplätze für PKW pro Wohneinheit festschreibt.
Der soziale Wohnungsbau wird davon ausgenommen.
Unabhängig davon sind mit sofortiger Wirkung bei der Aufstellung von
Bauleitplänen 2 Stellplätze für PKW pro Wohneinheit in den Festsetzungen
aufzunehmen. Ausgenommen hiervon bleibt der soziale Wohnungsbau.