Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 5

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 23.03.2018 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg den Erlass einer Außenbereichssatzung im Bereich Entenpfuhl. Auf den beigefügten Antrag nebst beigefügtem Luftbild, der im Stadtrat am 03.05.2018 unter „Mitteilungen des Bürgermeisters“ bekannt gegeben wurde, wird verwiesen.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg ist die jetzt für den Erlass einer möglichen Außenbereichssatzung im Bereich Entenpfuhl beschriebene Fläche komplett als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Gegenüber der Straße Entenpfuhl schließt sich Waldbereich an.

 

Im Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist dieser Bereich als Freiraum festgesetzt.

 

Ferner bleibt festzuhalten, dass dieser gesamte Bereich im Landschaftsschutzgebiet liegt.

 

Heute stellt sich unstrittig dieser Bereich als Splittersiedlung dar. Ersatz-, An- sowie Umbauten in einem vertretbaren Rahmen sind auch in diesem Bereich nachwievor möglich und es können auch Neubauten (siehe Baulücke Entenpfuhl 26) gebaut werden.

 

Der seitens der Antragsteller zitierte § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) beinhaltet aber ausdrücklich, dass als Voraussetzung für die Aufstellung einer Satzung ist, dass

  1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbart ist.

 

Aufgrund der eindeutigen Rechtslage wäre eine geordnete städtebauliche Entwicklung mit einer solchen Satzung im Bereich Entenpfuhl nicht vereinbar und somit nicht genehmigungsfähig.

 

Unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtslage kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

 

Stadtverordneter Thissen erklärt, dass er den Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht nachvollziehen kann. Er sieht keine Probleme für den Erlass einer Außenbereichssatzung, was auch der Kreis Heinsberg in einem längeren Gespräch bestätigt habe. Er plädiert dafür, ein positives Zeichen zu setzen, damit durch die Außenbereichssatzung eine Bebauung der dortigen Baulücken erfolgen könne.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass der gesamte Bereich im Regionalplan als Freiraum dargestellt sei. Bei dem Bereich handelt es sich um eine Splittersiedlung, in der Modernisierung und begrenzte Erweiterung des vorhandenen Bestandes sowie Ersatzbauten bauordnungsrechtlich zulässig sind. Unabhängig davon, dass der Bereich im Rahmen der vor Jahren durchgeführten Kanalisation in vereinfachter Form erschlossen wurde (für den Außenbereich ausreichend, da auch nicht beitragspflichtig), bestehe in der Ausdehnung bzw. Vergrößerung von Splittersiedlungen im Freiraum kein öffentliches Interesse, unabhängig von zusätzlichen Erschließungsanforderungen. Natürlich ist es Grundstückseigentümern unbenommen, vergleichbar wie bei Vorhaben- und Erschließungsplänen, gegen die Hinterlegung einer Vorausleistung und der Zusicherung zur Übernahme aller anfallenden Kosten, ein derartiges Satzungsverfahren, dass erkennbar keine Aussicht auf Erfolg haben wird, zu beantragen und durchführen zu lassen.

 

 

 


Beschluss des Ausschusses:                       (13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)

Dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 23.03.2018 auf Erlass einer Außenbereichssatzung im Bereich Entenpfuhl wird nicht entsprochen.