Sitzung: 05.09.2018 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/FB6/079/2018
Sachverhalt:
Derzeit wird die Bundesstraße 221n als Ortsumgehung
Wassenberg zwischen Wegberg-Wildenrath (Testringgelände) bis zur
Anschlussstelle an die L 117 gebaut; eine Fertigstellung ist für ca. Ende 2019
vorgesehen.
Einhergehend mit dieser Maßnahme wurde bereits im Rahmen des
Planverfahrens zur B 221n festgelegt, die durch Myhl führende Kreisstraße K 20
ab Höhe des Myhler Friedhofes zurückzubauen und den außerhalb der Ortslage
liegenden Straßenbereich künftig lediglich als Wirtschaftsweg zu nutzen.
Mit diesem Rückbau der K 20 erfolgt die Option, einen
Teilbereich des städtischen Flurstückes Gemarkung Myhl, Flur 9, Flurstück 358,
in einer Tiefe von ca. 40,00 m parallel zur St.-Johannes-Straße, die derzeit
als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan dargestellt ist, über
Bauleitplanung künftig einer baulichen Nutzung zuzuführen.
In Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg ist
eine solche Vorgehensweise jedoch nur über ein Bauleitplanverfahren möglich;
die Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg erhebt gegen die beabsichtigte
Maßnahme aufgrund erfolgter Vorgespräche keine Bedenken.
Mit der jetzt angedachten Vorgehensweise erfolgt eine
städtebaulich sinnvolle Arrondierung.
Da nach diesem Flurstück der Rückbau der K 20 erfolgen wird,
ist beabsichtigt, im Bereich des künftigen Bebauungsplanes einen Wendehammer zu
errichten.
Wie bereits im Beschlussvorschlag beschrieben, ist dieser
heutige Flächenbereich im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Wassenberg als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und bedarf gemäß
analoger Anwendung des § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch der künftigen Anpassung
im Wege der Berichtigung, um diese Teilfläche künftig als Wohnbaufläche im
Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg darzustellen.
Nach einigen Verständnisfragen aus der Mitte des Ausschusses führt Stadtkämmerer Darius aus, dass lediglich eine Bebauung entlang der St.-Johannes-Straße, die bereits voll erschlossen ist, bis zu einer Tiefe von 40 m geplant sei. Es werden hier später nur ca. 3 Grundstücke für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern entstehen. Die gesamte rückwärtige Grundstücksfläche wurde bereits an den Kreis Heinsberg zur Renaturierung veräußert.
Beschluss des Ausschusses: (19 Ja-Stimmen, 2
Enthaltungen)
Für einen Teilbereich des stadteigenen Grundstückes Gemarkung Myhl,
Flur 9, Flurstück 358 (St.-Johannes-Straße) in der Ortschaft Myhl ist im
vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ein
Bebauungsplan aufzustellen mit der Zielsetzung, in diesem Bereich Baurecht für
Wohnbebauung zu schaffen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte im vereinfachten
beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.
Der Bebauungsplan erhält die Nr. 92 „St.-Johannes-Straße“ in der
Ortschaft Myhl; dieser Bebauungsplan soll die Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
-qualifizierter Bebauungsplan- enthalten.
Die derzeit im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg
dargestellte Fläche für die Landwirtschaft für den betroffenen Änderungsbereich
ist zukünftig als Wohnbaufläche darzustellen und im Wege der Berichtigung des
Flächennutzungsplanes analog § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
anzupassen.