Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.

 

Erstmals seit 3 Jahren ergibt sich aus der Gebührenkalkulation die Notwendigkeit zur Kostendeckung des Gebührenhaushaltes „Abfallwirtschaft“ die Abfallgebühren anzuheben.

 

Ursächlich hierfür sind verschiedene Faktoren:

 

1. Kosten

  • Erhöhung der Grundgebühr des Kreises Heinsberg ab 01.01.2019;
  • Erhöhung der Gewichtsgebühr für die Entsorgung von Haus- und Sperrmüll ab 01.01.2019;
  • Anpassung der Unternehmerentschädigung für die Abfuhr von Haus- und Sperrmüll, Elektroschrott und Grünabfällen (erstmals seit 2012);
  • Tarifliche Anpassungen bei den Personalkosten

 

2. Einnahmen

  • Sinkende Einnahmen bei der Vermarktung der Abfallfraktion Papier/Pappe/ Kartonagen;

 

Zwar steht dem Gebührenhaushalt noch ein Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von rd. 92.000,00 € zur Verfügung (Stand 01.01.2018  167.739,92 €, vorgesehene Entnahme in 2018 ursprünglich 92.000,00 €, nach derzeitigem Stand „lediglich“ 75.000,00 € notwendig). Von diesen 92.000,00 € werden 78.000,00 € in die Kalkulation eingestellt. Dieser Betrag reicht jedoch nicht aus, die Mehrkosten auszugleichen.

 

Die Jahresgebühr beträgt ab dem 01.01.2019

 

bei wöchentlicher Entsorgung

bisher

für ein 35 l-Gefäß

150,00 €

(134,00 €)

für ein 50 l-Gefäß

198,00 €

(176,00 €)

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

 

für ein 35 l-Gefäß

75,00 €

(67,00 €)

für ein 50 l-Gefäß

98,00 €

(88,00 €)

für ein 1.100 l-Gefäß

2.173,00 €

(1.937,00 €)

 

 


Beschlussvorschlag:  (einstimmig)


Die im Entwurf vorgelegte 10. Änderungs­satzung zur Abfallgebührensatzung in der Stadt Wassenberg (Anlage 3) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft gesetzt.