Sitzung: 04.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: BV/FB5/070/2018
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Im Zusammenhang mit Änderung bei den Reinigungsklassen (geändertes
Straßenverzeichnis) wurden insgesamt Überprüfungen der gebührenpflichtigen und
herangezogenen Grundstücke durchgeführt. Die Bemessungseinheiten wurden auf
23.502 m korrigiert. Da der Sonderposten für den Gebührenausgleich im Jahr 2018
voraussichtlich vollständig aufgezehrt wird, führen die leicht gestiegenen
Kosten und die reduzierten Maßstabseinheiten zwangsläufig zu einer
Gebührenerhöhung. Der Gebührensatz für die maschinelle Straßenreinigung steigt
von 1,02 €/m auf 1,22 €/m
(Reinigungsklasse S1)
b) Winterdienst
Die Abrechnung des Gebührenhaushaltes Winterdienst 2017 führte zu einer
Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 10.174,35 €
(vorgesehen waren 1.800,00 €), so dass der Bestand Anfang 2018 lediglich noch
13.045,65 € betrug. Für das Jahr 2018 ist eine weitere Entnahme in Höhe von
8.200,00 € kalkuliert. Der dann noch bestehende Rest in Höhe von 4.500,00 €
wird in die Gebührenkalkulation 2019 eingestellt. Gleichzeitig erfolgte eine
Neuberechnung des Gesamtaufwandes und der Verteilung auf die einzelnen
Streustrecken und der bevorteilten Grundstücke mit dem Ergebnis, dass der
Anteil der Gebührenpflichtigen am Gesamtaufwand deutlich niedriger angesetzt
werden musste.
Damit bleibt die Gebühr für den Winterdienst konstant bei 0,25 €/m (Reinigungsklasse S3).
Der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst steigt von
1,27 €/m auf 1,47 €/m (Reinigungsklasse
S2).
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die im Entwurf
vorgelegte 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur
Straßenreinigungssatzung der Stadt Wassenberg (Anlage 2) wird beschlossen und
mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft gesetzt.