Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.

 

a)      Straßenreinigung

Im Zusammenhang mit Änderung bei den Reinigungsklassen (geändertes Straßenverzeichnis) wurden insgesamt Überprüfungen der gebührenpflichtigen und herangezogenen Grund­stücke durchgeführt. Die Bemessungseinheiten wurden auf 23.502 m korrigiert. Da der Sonderposten für den Gebührenausgleich im Jahr 2018 voraussichtlich vollständig aufgezehrt wird, führen die leicht gestiegenen Kosten und die reduzierten Maßstabs­einheiten zwangsläufig zu einer Gebührenerhöhung. Der Gebührensatz für die maschinelle Straßenreinigung steigt von 1,02 €/m auf 1,22 €/m (Reinigungsklasse S1)

 

b)      Winterdienst

Die Abrechnung des Gebührenhaushaltes Winterdienst 2017 führte zu einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 10.174,35 € (vorgesehen waren 1.800,00 €), so dass der Bestand Anfang 2018 lediglich noch 13.045,65 € betrug. Für das Jahr 2018 ist eine weitere Entnahme in Höhe von 8.200,00 € kalkuliert. Der dann noch bestehende Rest in Höhe von 4.500,00 € wird in die Gebührenkalkulation 2019 eingestellt. Gleichzeitig erfolgte eine Neuberechnung des Gesamtaufwandes und der Verteilung auf die einzelnen Streustrecken und der bevorteilten Grundstücke mit dem Ergebnis, dass der Anteil der Gebührenpflichtigen am Gesamtaufwand deutlich niedriger angesetzt werden musste.

Damit bleibt die Gebühr für den Winterdienst konstant bei 0,25 €/m (Reinigungsklasse S3).

 

Der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst steigt von 1,27 €/m auf 1,47 €/m (Reinigungsklasse S2).

 


Beschlussvorschlag:   (einstimmig)


Die im Entwurf vorgelegte 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wassenberg (Anlage 2) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft gesetzt.