Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Der Gebührenhaushalt Kleinkläranlagen hat im Jahr 2017 mit einem weiteren Fehlbetrag in Höhe von 915,87 € abgeschlossen, so dass der Gesamtfehlbetrag auf 1.726,14 € angewachsen ist. Für das Jahr 2018 war daher der Gebührensatz bereits auf 12,61 €/m³ angehoben worden. Leider zeichnet sich bereits jetzt ab, dass auch dieser Gebührensatz nicht auskömmlich sein wird und das ursprünglich gesetzte Ziel, die Reduzierung des Fehbetrages nicht erreicht wird. Grund hierfür ist, dass die angenommene Menge des abzufahrenden Materials zu hoch kalkuliert wurde, da in einem Fall durch Änderung der betrieblichen Abläufe erhebliche Mengen abzufahrenden Materials eingespart wurden und so insgesamt der Gebührensatz nicht auskömmlich sein wird.

 

Daher ist eine Erhöhung des Gebührensatzes von 12,61 €/m³ auf nunmehr 14,85 €/m³ unumgänglich. 

 

Stadtverordnete Konarski beantragt, die Tagesordnungspunkte 7 – 11 en bloc abzustimmen.

 

Vorsitzender Winkens lässt über den Antrag abstimmen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, über die Tagesordnungspunkte 7 – 11 en bloc abzustimmen.

 


Beschlussvorschlag:     (einstimmig)


Die im Entwurf vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen - Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben - in der Stadt Wassenberg (Anlage 1) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft gesetzt.