Sitzung: 04.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: BV/FB5/068/2018
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Gebührenhaushalt Kleinkläranlagen hat im Jahr 2017 mit einem
weiteren Fehlbetrag in Höhe von 915,87 € abgeschlossen, so dass der
Gesamtfehlbetrag auf 1.726,14 € angewachsen ist. Für das Jahr 2018 war daher
der Gebührensatz bereits auf 12,61 €/m³ angehoben worden. Leider zeichnet sich
bereits jetzt ab, dass auch dieser Gebührensatz nicht auskömmlich sein wird und
das ursprünglich gesetzte Ziel, die Reduzierung des Fehbetrages nicht erreicht
wird. Grund hierfür ist, dass die angenommene Menge des abzufahrenden Materials
zu hoch kalkuliert wurde, da in einem Fall durch Änderung der betrieblichen
Abläufe erhebliche Mengen abzufahrenden Materials eingespart wurden und so
insgesamt der Gebührensatz nicht auskömmlich sein wird.
Daher ist eine Erhöhung des Gebührensatzes von 12,61 €/m³ auf nunmehr 14,85 €/m³ unumgänglich.
Stadtverordnete Konarski beantragt, die Tagesordnungspunkte 7 – 11 en bloc abzustimmen.
Vorsitzender Winkens lässt über den Antrag abstimmen.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, über die Tagesordnungspunkte 7 –
11 en bloc abzustimmen.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die im Entwurf vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Satzung
über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen -
Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben - in der Stadt Wassenberg (Anlage 1) wird
beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft gesetzt.