Sitzung: 05.07.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB6/062/2018
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 22.02.2018 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Kindertagesstätte Forster Weg“ in der
Ortschaft Wassenberg im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b
Baugesetzbuch (BauGB) mit der Zielsetzung beschlossen, im Plangebiet eine
Kindertagesstätte zu errichten.
Die entsprechende
Bekanntmachung über die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt
Nr. 03/2018 am 13.03.2018 veröffentlicht.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 27.03. – 30.04.2018 statt; lediglich in der
Stellungnahme des Kreises Heinsberg vom 26.04.2018 haben die Untere
Wasserbehörde sowie die Immissionsschutzdienststelle in ihren Stellungnahmen
darum gebeten, entsprechende Hinweise in die textlichen Festsetzungen
aufzunehmen. Auf die entsprechenden Beschlussvorschläge unter a) wird
verwiesen. Weitere Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange wurden nicht vorgebracht.
Die Bekanntmachung
über die Beteiligung der Öffentlichkeit -öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)- wurde im Amtsblatt Nr. 09/2018 am 09.05.2018 öffentlich
bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum vom 17.05. – 18.06.2018; es wurden
keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Mit Hinweis auf die
beigefügten Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass
diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden
können.
Beschluss: (einstimmig)
a)
Ergebnis der durchgeführten
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
1.
Landrat des Kreises Heinsberg vom
26.04.2018 -Untere Wasserbehörde-
In der v. g. Stellungnahme bittet die Untere Wasserbehörde
des Kreises Heinsberg darum, den im Beschlussvorschlag genannten Hinweis in den
Bebauungsplan mit aufzunehmen.
Beschluss:
Das Baugebiet
befindet sich in der Zone III A des festgesetzten Wasserschutzgebietes für die
Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Wassenberg des
Kreiswasserwerkes Heinsberg. Die Wasserschutzgebietsverordnung Wassenberg vom
21. März 1994 ist zu beachten.
Danach ist für ein
Bauvorhaben, das dem Freistellungsverfahren unterliegt, vor Baubeginn eine
Genehmigung nach der v.g. Wasserschutzgebietsverordnung beim Landrat des
Kreises Heinsberg –Untere Wasserbehörde- zu beantragen.
In
der Wasserschutzzone III A des festgesetzten Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der
Wassergewinnungsanlage Wassenberg des Kreiswasserwerkes Heinsberg ist der
Einbau von auslaugbaren wassergefährdenden Materialien untersagt. Von dieser
Verbotsvorschrift kann auf Antrag eine gebührenpflichtige Befreiung erteilt
werden. Für den Fall, dass bei der Ausführung von Erd- und Wegearbeiten
Recyclingstoffe verwendet werden, ist rechtzeitig vor Einbau dieser Baustoffe
beim Landrat des Kreises Heinsberg –Untere Wasserbehörde-
eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen und ein Befreiungsantrag zu
stellen.
Das Versickern von
Niederschlagswasser aus Wohngebieten von Dachflächen und nicht befahrbaren
Hofflächen (Terrassen, Wege) -in Mulden, über die Schulter oder mit Rigolen,
die über dem Kiesspeicher eine mindestens 20 cm starke belebte Bodenzone
(Mutterboden) besitzen, ist in der Schutzklasse III A möglich; hierzu ist beim
Landrat des Kreises Heinsberg -Untere Wasserbehörde- eine wasserrechtliche
Erlaubnis zu beantragen. Die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist zuvor
durch ein hydrogeologisches Gutachten zu belegen. Auskünfte hierzu erhalten Sie
bei der Unteren Wasserbehörde unter der Tel.-Nr. 02452-136119.
2. Landrat des Kreises Heinsberg vom
26.04.2018 -Immissionsschutz-
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen
gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken, wenn der im Beschlussvorschlag genannte
Hinweis hinsichtlich Geräuschimmissionen in die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes aufgenommen wird.
Beschluss:
Geräuschimmissionen
Die
Errichtung und der Betrieb von Klima-, Kühl- und Lüftungsanlagen, Luft- und
Wärmepumpen sowie Blockheizkraftwerken hat unter Beachtung des „Leitfaden für
die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ der
Bund-Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz –LAI (www.lai-immissionsschutz.de)
zu erfolgen.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 17.05. – 18.06.2018 wurden keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c) Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 90 „Kindertagesstätte Forster Weg“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.