Sitzung: 05.07.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB1/057/2018
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Abs.
2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg können persönliche Vertreter gewählt
werden. Ist der gewählte Vertreter verhindert, so ist dessen Fraktion oder
Gruppe berechtigt, den Vertreter aus ihren Stadtverordneten in alphabetischer
Reihenfolge zu stellen, wenn dieser vom Rat als Vertreter in den Ausschuss
gewählt ist.
Der
Bürgermeister ist nicht
stimmberechtigt.
Beschluss: (einstimmig)
Entsprechend
der Regelung des § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg werden in
den neubesetzten Ausschüssen die Stadtverordneten, die dem jeweiligen Ausschuss
nicht bereits als Mitglied bzw. stv. Mitglied angehören, in alphabethischer
Reihenfolge als Vertreter bzw. Vertreterin im Verhinderungsfalle des
persönlichen Vertreters/der persönlichen Vertreterin hiermit gewählt.
- Haupt- und Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Personalausschuss
- Bauausschuss
- Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss
- Planungs- und Umweltausschuss
- Kultur- und Sportausschuss
- Schul-, Sozial- und Jugendausschuss