Sitzung: 05.07.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB6/056/2018
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt
zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am
07. September 2016 die Einleitung eines 3. vereinfachten Änderungsverfahrens
zum Bebauungsplan Nr. 54 „Monesfeld“ in der Ortschaft Myhl beschlossen.
Zielsetzung des 3. vereinfachten Änderungsverfahrens ist, die auf dem
Grundstück Gemarkung Myhl, Flur 1, Flurstück 899, Pfarrer-Akens-Straße,
festgesetzte öffentliche Grünfläche der Zweckbestimmung Spielplatz aufzugeben
und dort ein Baufenster auszuweisen. Des Weiteren wird die auf dem Grundstück
Gemarkung Myhl, Flur 1, Flurstück 923, Brabanter Straße/Kirchenbusch,
festgesetzte öffentliche Grünfläche ersatzlos gestrichen.
Die entsprechende Bekanntmachung über die Einleitung des 3.
vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 54 „Monesfeld“ in der
Ortschaft Myhl wurde im Amtsblatt Nr. 11/2016 am 21.09.2016 veröffentlicht.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 19.02. bis 19.03.2018 statt;
das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung des Kreises Heinsberg hat in seiner
Stellungnahme vom 13. März 2018 dargelegt, dass gegen die vorliegende
Planänderung keine Bedenken bestehen.
Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit -öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)- wurde im Amtsblatt Nr.
05/2018 am 23.03.2018 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum vom
03. April bis 04. Mai 2018; es wurden keine Anregungen und Bedenken
vorgebracht.
Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen laut Anlagenverzeichnis wird
darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem
eingesehen und abgerufen werden können.
Beschluss: (einstimmig)
a)
Ergebnis der durchgeführten Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 19.02. bis 19.03.2018 wurden keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht.
b)
Ergebnis der durchgeführten Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom
03.04.2018 bis 04.05.2018 wurden keine Anregungen und Bedenken
vorgebracht.
c)
Satzungsbeschluss gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss::
Die 3.
vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan nr. 54 „Monesfeld“ in der Ortschaft
Myhl wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.