Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wassenberg hat am 25.01.2018 die Einleitung des 7. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen, das Baufenster auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 1733, so zu erweitern, dass sich die bereits vorhandene Stahlaußentreppe künftig innerhalb des Baufensters befindet.

 

Die entsprechende Bekanntmachung über die Einleitung des 7. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Wassenberg wurde im Amtsblatt Nr. 02/2018 am 26.01.2018 veröffentlicht.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 15.02.2018 bis 02.03.2018 statt; das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg hat in seiner Stellungnahme vom 20.02.2018 dargelegt, dass gegen die vorliegende Planung seitens der Bauaufsicht keine Bedenken bestehen.

 

Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit -öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)- wurde im Amtsblatt Nr. 03/2018 am 13.03.2018 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum vom 21.03. – 20.04.2018; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen laut Anlageverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

         Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger                öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 15.02. bis 02.03.2018 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

 

 

b)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2     Baugesetzbuch (BauGB)

         Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2               Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 21.03.2018 bis 20.04.2018 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

 

 

c)       Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Beschlussvorschlag:

Die 7. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

 

Beschluss: einstimmig

 

Der Rat beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“