Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wassenberg hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 die Gründung einer Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH beschlossen.

Nach enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg erfolgte die formelle Anzeige nach § 115 GO NRW zur Gründung der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH am 09.04.2018 mit den dieser Vorlage beigefügten Entwürfen für die Satzung der gGmbH sowie den Betrauungsakt.

Danach ist beabsichtigt, die Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH mit folgende Aufgaben zu betrauen:

Bereich KUNST

<   Planung, Organisation und Durchführung von Kunstausstellungen, Vernissagen und Kunstveranstaltungen (z.B. Kreativ:Herbst, Kunst- und Kulturtag, Büchermarkt) in Wassenberg

<   Gewinnung von regionalen und überregionalen Akteuren für gemeinsame Maßnahmen und Projekte im Bereich Kunst

<   Betreuung und Erhaltung von Kunstgegenständen

<   Zusammenarbeit mit Wassenberger Künstlern

<   Kinder- und Jugendarbeit im Bereich Kunst, z.B. durch Projekte und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche

<   Öffentlichkeitsarbeit für Kunstveranstaltungen und -projekte planen, organisieren und durchführen

<   Pflege der Inhalte aus dem Aufgabenbereich auf der Internetseite

Bereich KULTUR & BILDUNG

<   Planung, Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen in und für Wassenberg, vor allem

o    Konzerte,

o    Veranstaltungen,

o    Ausstellungen,

o    Theatervorstellungen sowie

o    Theater- und Konzertreisen.

<   Gewinnung von regionalen und überregionalen Akteuren für gemeinsame Maßnahmen und Projekte im Bereich Kultur & Bildung

<   Kinder- und Jugendarbeit

<   Öffentlichkeitsarbeit für kulturelle und bildungsrelevante Veranstaltungen planen, organisieren und durchführen

<   Zusammenarbeit mit dem Heimatverein Wassenberg bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des Heimatvereins

<   Besetzung des Naturparktors Wassenberg

<   Organisation, Planung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen (z.B. Lesungen, themenbezogene bildende Veranstaltungen und Aktivitäten)

<   Organisation von (Stadt-)Führungen

<   Mitarbeit in Projekten, an denen sich die Stadt Wassenberg beteiligt

<   Ideenentwicklung und Gewinnung örtlicher und regionaler Akteure/Partner für gemeinsame Projekte und Maßnahmen

<   Bearbeitung von Anfragen rund um die Stadt, Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten

<   Entwicklung von Arrangements und Angeboten

<   Entwicklung von Themenrouten

<   Kommunikation und Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen

<   Relevante Netzwerktreffen besuchen und die Stadt in diesen vertreten

Bereich HEIMATPFLEGE

<   Planung, Organisation, Durchführung und Betreuung gemeinwohlfördernder Veranstaltungen/Volksfeste, z.B. Schlemmermarkt und Abendmärkte

Um die Gründung der gGmbH nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vollziehen zu können, ist eine Beschlussfassung des Rates über die Satzung sowie den Betrauungsakt notwendig.

 

Anmerkung: In der Satzung der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH wurde in § 7 Abs. 4 und 5 redaktionelle Klarstellungen vorgenommen. Die neue Fassung der Satzung ist als Anlage (Anlage 3) dem Protokoll beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung und der Betreuungsakt der neuzugründenden Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH werden beschlossen.

 

Beschluss: einstimmig

 

Die Satzung und der Betreuungsakt der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH werden beschlossen.