Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Mit Mandatsniederlegung vom 09.03.2017 wird Herr Frank Thomas Gansweidt zum 31.03.2018 aus dem Rat der Stadt Wassenberg ausscheiden.

 

Im Zuge der Ersatzbestimmung wurde der/die Nachfolger/in darüber informiert und gebeten, gegenüber dem Wahlleiter die Annahme der Wahl zu erklären

 

Sofern diese Erklärung bis zur Ratssitzung dem Wahlleiter vorliegt, soll das neue Ratsmitglied in der Ratssitzung gemäß § 67 Abs. 3 GO NW durch den Bürgermeister in sein/ihr Amt als Stadtverordnete/r eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben verpflichtet werden.

 

Verpflichtungsformel:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“

 

Bürgermeister Winkens teilt mit, dass Frau Barbara Wunder im Zuge der Ersatzbestimmung von Vertretern am 15.03.2018 gegenüber dem Wahlleiter die Annahme der Wahl erklärt habe.

 

Nach dem Nachsprechen der Verpflichtungsformel wird die Verpflichtung vom Bürgermeister durch Handschlag bekräftigt. Bürgermeister Winkens heißt die Stadtverordnete im Rat der Stadt Wassenberg herzlich willkommen. Anschließend hat die Stadtverordnete die Niederschrift über die Verpflichtung unterschrieben.

 

Anmerkung: die unterschriebene Niederschrift ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.