Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Der Landesgesetzgeber hat in § 38 Abs. 3 LWG NRW geregelt, dass die Gemeinden ein Wasserversorgungskonzept für das Gemeindegebiet aufzustellen haben. Die Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes ist somit ein grundlegender Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgungsaufgabe, denn gemäß § 50 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes i.V.m. § 38 Abs. 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW ist die Wasserversorgung eine öffentliche Aufgabe der Städte und Gemeinden.

 

Das vom Rat zu beschließende Wasserversorgungskonzept ist anschließend bis zum 30.06.2018 der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen.

 

Um die gesetzgeberische Vorgabe zu erfüllen, ist das im Entwurf vorliegende Wasserversorgungskonzept für die vier Städte Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg gemeinsam erstellt worden, da diese vier Städte vom Kreiswasserwerk Heinsberg mit Trinkwasser versorgt werden.

 

Der Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

In der Sitzung wird der Geschäftsführer des Kreiswasserwerkes, Herr Dipl.-Ing. Leonards und/oder ein Gutachter des mit der Erstellung des Konzeptes beauftragten Unternehmens,  AHU AG aus Aachen, das Wasserversorgungskonzept erläutern bzw. zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

 

In dieser Sitzung wird dann gleichzeitig dem Antrag der Fraktion „Die Linke“ vom 15.12.2017 entsprochen, wonach ein kompetenter Vertreter über den Sachstand zur Nitratbelastung des Grundwassers in unserer Region informieren soll.

 

Herr Dipl.-Geologe Sailer vom Büro AHU AG, Aachen, stellt das Wasserversorgungskonzept für die Stadt Wassenberg ausführlich vor.

 

Stadtverordneter Dr. Feix erklärt, dass die Gefährdung durch das Aufbringen von Gülle und somit die Nitratbelastung stärkere Beachtung finden müsste. Auch die Belastung durch Medikamente und Antibiotikum müsse stärker untersucht werden.

 

Herr Dipl.-Ing. Leonards, Geschäftsführer Kreiswasserwerk Heinsberg, führt aus, dass die zulässigen Nitratobergrenzen deutlich unterschritten werden. Das Kreiswasserwerk ist seit längerem in einer Kooperation mit der Landwirtschaft und es wurde z.B. festgelegt, wann gedüngt, gepflügt und geerntet wird. Ein Problem bestehe darin, dass nach der Ernte noch viel Stickstoff im Boden verbleibe, aber diesem Problem werde nun dadurch begegnet, dass nach der Ente eine Zwischenfrucht eingesät wird, um den überschüssigen Stickstoff zu binden. Hierdurch werden sehr gut Erfolge erzielt. Seit 2005 sind die Nitratwerte von 60 mg auf unter 30 mg gesunken. Auch langfristig ist nicht zu erwarten, dass es in Wassenberg Probleme mit zu hohen Nitratwerten geben wird.

 

Stadtverordneter Stieding spricht das Problem mit der Belastung durch Pflanzenschutzmittel an.

 

Hierzu führt Herr Leonards aus, dass es in Wassenberg keine Probleme mit den Werten bei Pflanzenschutzmittel gebe. Zudem werde das Wasser natürlich auch von solchen Stoffen gereinigt, die entsprechende Aufbereitung erläutert er anhand der Präsentation.

 

Stadtverordneter Thissen fehlen in dem Konzept die Schlussfolgerungen welche Maßnahmen zu treffen sind, um die aufgeführten Überschreitungen der zulässigen Werte bei Nitrat, Pflanzenschutzmittel u.a. zu senken.

 

Herr Leonards macht nochmal deutlich, dass zu unterscheiden gelte zwischen Rohwasser und Trinkwasser und das es in Wassenberg keine Überschreitungen von zulässigen Grenzwerten gebe und somit seien auch keine Maßnahmen zu treffen. Das Konzept hält alle gesetzlichen Bestimmungen ein.

 

Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass das vorliegende Konzept alle vom Gesetzgeber geforderten Tatbestände erfüllt. In Wassenberg werden alle Grenzwerte deutlich unterschritten, somit seien auch keine Maßnahmen in das Wasserversorgungskonzept aufzunehmen. Weitergehende Forderungen zu einer noch deutlicheren Reduzierung der Werte können nur durch gesetzgeberische Maßnahmen erreicht werden, nicht auf der Ebene der Kommunen.

 

 


Beschlussvorschlag an den Rat:                (16 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Dem vorgestellten Wasserversorgungskonzept gemäß § 38 Landeswassergesetz NRW für die Stadt Wassenberg wird zugestimmt.