Sitzung: 22.03.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/FB6/025/2018
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 06.09.2017 die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 89 „Südlich der Brabanter
Straße“ in der Ortschaft Myhl mit der Zielsetzung beschlossen, Baurecht für
Wohnbebauung zu schaffen.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom
25.09. bis 20.10.2017 statt.
Innerhalb der vorgenannten
Frist wurden von 4 Privaten (P 1 – P 4) entsprechende Stellungnahmen
eingereicht. Diese Stellungnahmen sind als Anlagen beigefügt und waren bereits
Beratungsgegenstand der Sitzung des Stadtrates am 25.01.2018 (TOP 3.).
Ferner fand die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 16.10. bis 17.11.2017 statt.
Nachfolgende Behörden
hatten eine entsprechende Stellungnahme abgegeben:
- Deutsche Telekom Technik GmbH vom 19.10.2017
- Geologischer Dienst NRW -Landesbetrieb- vom 23.01.2017
- Bezirksregierung Arnsberg -Abt. 6 Bergbau und Energie NRW- vom
26.10.2017
- NEW Netz GmbH mit Schreiben vom 06.11.2017
- Industrie- und Handelskammer Aachen mit Schreiben vom 14.11.2017
- Kreis Heinsberg mit Schreiben vom 14.11.2017
- EBV GmbH mit Schreiben vom 15.11.2017
Diese Stellungnahmen
sind als Anlagen beigefügt und waren bereits Beratungsgegenstand der Sitzung
des Stadtrates am 25.01.2018 (TOP 3.).
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom Stadtrat am
25.01.2018 (TOP 3.) beschlossen; die entsprechende Bekanntmachung hierüber
erfolgte im Amtsblatt Nr. 02/2018 der Stadt Wassenberg am 26.01.2018. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 05.02. – 05.03.2018 statt.
Für den Bereich der
Privaten haben innerhalb der v.g. Frist
-P 1 mit Schreiben vom
02.03.2018,
-P 3 mit Schreiben vom
02.03.2018 sowie
-P 4 mit Schreiben vom
01.03.2018
ihre ursprünglichen
Einsprüche zurückgezogen; P 2 hat sich im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch nicht mehr geäußert.
Die Rücknahmen der
Einsprüche zu P 1, P 3 und P 4 sind als Anlagen beigefügt.
Die umfassende
Abwägung über die Stellungnahmen der Privaten aus den Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
ist aus der beigefügten Abwägungstabelle ersichtlich.
Im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) haben seitens der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Bezirksregierung Arnsberg -Abt. 6 Bergbau und Energie NRW- mit
Schreiben vom 02.03.2018 sowie
- Kreis Heinsberg vom 01.03.2018
Stellungnahmen im
Verfahren abgegeben; diese sind als Anlagen beigefügt.
Die umfassende
Abwägung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist aus der beigefügten
Abwägungstabelle ersichtlich.
Alle anderen laut
Anlagenverzeichnis sind auch im Ratsinformationssystem einsehbar und abrufbar.
Aufgrund der Wortmeldung der Stadtverordneten Stangier, die
Bedenken in Bezug auf die Parksituation an der Brabanter Straße äußert,
entsteht eine lebhafte Diskussion über die Parkplatzsituation bei sozial
geförderten Bauprojekten.
Beschluss: (24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
a)
Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird auf die beigefügten Stellungnahmen (Anlage 1) verwiesen. In Verbindung der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB finden diese Stellungnahmen (Anlage 3) ihre Berücksichtigung in den beigefügten Abwägungsvorschlägen.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen wird den
beigefügten Abwägungsvorschlägen (Anlage 5) zugestimmt.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird auf die beigefügten Stellungnahmen (Anlage 2) verwiesen. In Verbindung mit der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB finden diese Stellungnahmen (Anlage 4) ihre Berücksichtigung in den beigefügten Abwägungsvorschlägen.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen wird den
beigefügten Abwägungsvorschlägen (Anlage
6) zugestimmt.
c) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird auf die beigefügten Stellungnahmen (Anlage 3 und 4) verwiesen. Diese Stellungnahmen finden ihre Berücksichtigung in den beigefügten Abwägungsvorschlägen.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen wird den
beigefügten Abwägungsvorschlägen (Anlagen 5 und 6) zugestimmt.
d) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Beschluss:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 89 „Südlich der Brabanter
Straße“ in der Ortschaft Myhl wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung
beschlossen.