Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 4, Enthaltungen: 3

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 06.09.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 89 „Südlich der Brabanter Straße“ in der Ortschaft Myhl mit der Zielsetzung beschlossen, Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 25.09. bis 20.10.2017 statt.

 

Innerhalb der vorgenannten Frist wurden von 4 Privaten (P 1 – P 4) entsprechende Stellungnahmen eingereicht. Diese Stellungnahmen sind als Anlagen beigefügt und waren bereits Beratungsgegenstand der Sitzung des Stadtrates am 25.01.2018 (TOP 3.).

 

Ferner fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 16.10. bis 17.11.2017 statt.

 

Nachfolgende Behörden hatten eine entsprechende Stellungnahme abgegeben:

  1. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 19.10.2017
  2. Geologischer Dienst NRW -Landesbetrieb- vom 23.01.2017
  3. Bezirksregierung Arnsberg -Abt. 6 Bergbau und Energie NRW- vom 26.10.2017
  4. NEW Netz GmbH mit Schreiben vom 06.11.2017
  5. Industrie- und Handelskammer Aachen mit Schreiben vom 14.11.2017
  6. Kreis Heinsberg mit Schreiben vom 14.11.2017
  7. EBV GmbH mit Schreiben vom 15.11.2017

 

Diese Stellungnahmen sind als Anlagen beigefügt und waren bereits Beratungsgegenstand der Sitzung des Stadtrates am 25.01.2018 (TOP 3.).

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom Stadtrat am 25.01.2018 (TOP 3.) beschlossen; die entsprechende Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 02/2018 der Stadt Wassenberg am 26.01.2018. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 05.02. – 05.03.2018 statt.

 

Für den Bereich der Privaten haben innerhalb der v.g. Frist

-P 1 mit Schreiben vom 02.03.2018,

-P 3 mit Schreiben vom 02.03.2018 sowie

-P 4 mit Schreiben vom 01.03.2018

ihre ursprünglichen Einsprüche zurückgezogen; P 2 hat sich im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht mehr geäußert.

 

Die Rücknahmen der Einsprüche zu P 1, P 3 und P 4 sind als Anlagen beigefügt.

 

Die umfassende Abwägung über die Stellungnahmen der Privaten aus den Verfahren  gemäß § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist aus der beigefügten Abwägungstabelle ersichtlich.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) haben seitens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

  1. Bezirksregierung Arnsberg -Abt. 6 Bergbau und Energie NRW- mit Schreiben vom 02.03.2018 sowie
  2. Kreis Heinsberg vom 01.03.2018

 

Stellungnahmen im Verfahren abgegeben; diese sind als Anlagen beigefügt.

 

Die umfassende Abwägung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist aus der beigefügten Abwägungstabelle ersichtlich.

 

Alle anderen laut Anlagenverzeichnis sind auch im Ratsinformationssystem einsehbar und abrufbar.

 

Aufgrund der Wortmeldung der Stadtverordneten Stangier, die Bedenken in Bezug auf die Parksituation an der Brabanter Straße äußert, entsteht eine lebhafte Diskussion über die Parkplatzsituation bei sozial geförderten Bauprojekten.

 


  Beschluss: (24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)  


a)      Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird auf die beigefügten Stellungnahmen (Anlage 1) verwiesen. In Verbindung der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB finden diese Stellungnahmen (Anlage 3) ihre Berücksichtigung in den beigefügten Abwägungsvorschlägen.

 

Beschluss:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen wird den beigefügten Abwägungsvorschlägen (Anlage 5) zugestimmt.

 

b)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird auf die beigefügten  Stellungnahmen (Anlage 2) verwiesen. In Verbindung mit der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB finden diese Stellungnahmen (Anlage 4) ihre Berücksichtigung in den beigefügten Abwägungsvorschlägen.

 

Beschluss:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen wird den beigefügten Abwägungsvorschlägen  (Anlage 6) zugestimmt.

 

c)       Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird auf die beigefügten Stellungnahmen (Anlage 3 und 4) verwiesen. Diese Stellungnahmen finden ihre Berücksichtigung in den beigefügten Abwägungsvorschlägen.

 

Beschluss:

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen wird den beigefügten Abwägungsvorschlägen (Anlagen 5 und 6) zugestimmt.

 

d)      Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Beschluss:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 89 „Südlich der Brabanter Straße“ in der Ortschaft Myhl wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.