Sitzung: 22.03.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB6/023/2018
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 07.09.2016 die 1.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung
Forst“ in der Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen, die
festgesetzte Verkehrsfläche ersatzlos zu streichen und das Baufenster
entsprechend anzupassen. Des Weiteren soll eine Überfahrtsmöglichkeit über den
festgesetzten Grünstreifen in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 07.12.2017 bis 12.01.2018 statt.
Die im Verfahren
beteiligten Versorgungsträger (Deutsche Telekom, Kreiswasserwerk Heinsberg
sowie NEW AG) haben keine Bedenken gegen die beabsichtigte 1. vereinfachte
Änderung erhoben.
Der Kreis Heinsberg
hat in seiner Stellungnahme vom 08. Januar 2018 für die Bereiche der Unteren
Wasserbehörde sowie des Immissionsschutzes Bedenken vorgebracht. Unter
Berücksichtigung weiterer Abstimmungen mit den jeweiligen Fachbehörden des
Kreises hat der Fachbereich Immissionsschutz in seiner Stellungnahme vom
20.02.2018 diese Bedenken zurückgenommen. Den Bedenken der Unteren
Wasserbehörde wird gefolgt (siehe Beschlussvorschlag zu a).
Nach den vorgenannten
Abstimmungen mit dem Kreis Heinsberg wurden im Rahmen der öffentlichen
Auslegung im Zeitraum vom 05. Februar bis 05. März 2018 keine Anregungen und
Bedenken vorgebracht.
Der beigefügte
Übersichtsplan grenzt den Bereich des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens zum
Bebauungsplan Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung Forst“ in der Ortschaft
Wassenberg ab. Des Weiteren zählen zu den Anlagen dieser Beschlussvorlage die
Begründung sowie der geänderte Bebauungsplan.
Diese Anlagen können
auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden.
Beschluss: (einstimmig)
a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
1.
Landrat des Kreises Heinsberg vom 08.01.2018
-Untere Wasserbehörde-
Nach Ziffer 4 der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan erhebt die Untere Wasserbehörde des Kreises Heinsberg aus fachlicher Sicht Bedenken, das Niederschlagswasser auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern.
Nach weiteren Abstimmungen mit der Unteren Wasserbehörde wurde die Ziffer 4 aus den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ersatzlos gestrichen.
Beschluss:
Die Ziffer 4 der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 17 D
„Gewerbegebietserweiterung Forst“ wird ersatzlos gestrichen.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 05. Februar bis 05. März 2018 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Beschluss:
Die 1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 17 D
„Gewerbegebietserweiterung Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung
beschlossen.