Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 07.09.2016 die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung Forst“ in der Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen, die festgesetzte Verkehrsfläche ersatzlos zu streichen und das Baufenster entsprechend anzupassen. Des Weiteren soll eine Überfahrtsmöglichkeit über den festgesetzten Grünstreifen in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 07.12.2017 bis 12.01.2018 statt.

 

Die im Verfahren beteiligten Versorgungsträger (Deutsche Telekom, Kreiswasserwerk Heinsberg sowie NEW AG) haben keine Bedenken gegen die beabsichtigte 1. vereinfachte Änderung erhoben.

 

Der Kreis Heinsberg hat in seiner Stellungnahme vom 08. Januar 2018 für die Bereiche der Unteren Wasserbehörde sowie des Immissionsschutzes Bedenken vorgebracht. Unter Berücksichtigung weiterer Abstimmungen mit den jeweiligen Fachbehörden des Kreises hat der Fachbereich Immissionsschutz in seiner Stellungnahme vom 20.02.2018 diese Bedenken zurückgenommen. Den Bedenken der Unteren Wasserbehörde wird gefolgt (siehe Beschlussvorschlag zu a).

 

Nach den vorgenannten Abstimmungen mit dem Kreis Heinsberg wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 05. Februar bis 05. März 2018 keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung Forst“ in der Ortschaft Wassenberg ab. Des Weiteren zählen zu den Anlagen dieser Beschlussvorlage die Begründung sowie der geänderte Bebauungsplan.

 

Diese Anlagen können auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden.

 


Beschluss:  (einstimmig)   


a)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

1.       Landrat des Kreises Heinsberg vom 08.01.2018 -Untere Wasserbehörde-

Nach Ziffer 4 der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan erhebt die Untere Wasserbehörde des Kreises Heinsberg aus fachlicher Sicht Bedenken, das Niederschlagswasser auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern.

 

Nach weiteren Abstimmungen mit der Unteren Wasserbehörde wurde die Ziffer 4 aus den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ersatzlos gestrichen.

 

Beschluss:

Die Ziffer 4 der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung Forst“ wird ersatzlos gestrichen.

 

 

 

 

 

b)    Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

      Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 05. Februar bis 05. März 2018 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

 

 

c)   Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

     Beschluss:

       Die 1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 17 D „Gewerbegebietserweiterung Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß §    10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.